Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1912)
- Date
- 1912-03-29
- Page
- Seite 148 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Friedrich M. Schiele, Privatdozent an -der Universität, Tübingen. Lberverwaltungsgerichtsrat Eugen Schiffer, M. d. R., M. d. A., Berlin. Hofrat Dr. Paul Schlenther, Berlin. Professor Dr. Scholz, Prediger an St. Marien, Berlin. Heinrich Prinz zu Schönaich-Carolath, M. d. H., M. d. N., Landrat a. D., Standes- und Majoratsherr auf Arntitz (Kreis Guben). Karl Schräder, Eisenbahndirektor a D., Vorsitzender des deutschen Protestantenvereins, Berlin. Professor- Eduard Schrammen, Köln a. Nh. Staatsrat Dr. 'Leopold v. Schroeder, Universitätsprosessor, Wien. Professor Dr. C. Schuchardt, Direktor bei den kgl. Museen, Berlin. Dr. G. v: Schulze-Gaevernitz, Universitätsprofessor, M. d. R., Freiburg i. Br. Geh. Regierungsrat Felix Schwabach,. M. d. R. und M. d. A., Berlin. Dr. theoD Moritz Schwalb, Pastor emer., Straßburg i. E. Dr. Schwander, Bürger- , meister.der. Stadt Straßburg i. E.. Professor Dr. B. Schwenkenbecher, Direktor am städtischen Krankenhause, Frankfurt a. M. Dr. Eduard Seler, Universitätsprofessor, Berlin. .PastorSeydel, Archidiakonus an St. Nikolai, Berlin. Konsul Arthur..Siebert, Vorsteher der Mitteldeutschen Kreditbank, Frankfurt a. M. . Pfarrer Fritz Siems, Charlottenburg.. Rudolf Sieverts, Großindustrieller, und Vorsitzender der Fraktion der Rechten in der. Bürgerschaft, Hamburg. - Geh. Negierungsrat Professor Dr. Slaby, Mitglied der kgl. Akademie des Bauwesens und Mitglied des Herrenhauses, Berlin. Dr. Julius Smend, Professor an der Universität, Straßburg i. E. Dr. Werner Sombart, Professor an der Handelshochschule, Berlin.. Dr. theol. etphil. Staerk, Universitätsprosessor, Jena. Professor.Dr. Fr. Staudinger, Darmjtadt. Steiniger, Pfarrer, Berlin. Fr. Stendel, Pastor an St. Remberti, Bremen. Hermann Sudermann, Berlin. . Professor emer. Dr. Eduard Sueß, Präsident der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien. Kammergerichtsrat a. D. Thinius, Direktor, der Preußischen Hhpvtheken-Aktienbank, Berlin. Dr. Ludwig Thoma, München. Dr. A. Titius, Universitätsprofessor, Göttingen. Dr. Ferdinand. Tönnies, Universitätsprosessor, Kiel. Dr, Torge, Pfarrer, Berlin. Pfarrer Die. tbeol. Traub, Dortmund. Dr. Trentin, Bürgermeister der Stadt Breslau. Professor Dr. Louis Tuaillon, Bildhauer,. Mitglied, der kgl. Akademie der Künste, Berlin. Umfrid,.Stadtpfarrer, Stuttgart. Geh. Rcgierungsrat Dr. A. Varrentrapp, Bürgermeister a. D., Frankfurt a. M. . Stadtrat A. Vensky, Kommerzienrat, Berlin. Clara Viebig, Schriftstellerin, Berlin. Superintendent Wahn, Oppeln. Geh. Obermedizinalrat Professor Dr. W. Waldeyer, Direktor des anatomischen Instituts der Universität, Mitglied der. kgl. Akademie der Wissenschaften, Berlin. Dr. Wendor.f-Toitz, .Gutsbesitzer, M. d. R,, Berlin. Dr. A. Wensinck, Universitätsprosessor, Leiden. Mifsionsinspektvr Die. tlrevD Witt, Pfarrer, Berlin. Georg Wolf, Vizepräsident der Zweiten Kammer und Mitglied, des Oberkonsistoriums von Elsaß- Lothringen, Straßburg i. E. Dr. Wünsch, Universitätsprosessor, Königsberg i. Pr. Professor Dr. phil. et theoD August Wünsche, Dresden. Professor Dr. Theobald Ziegler, Frankfurt a. M. Ziemer, Pfarrer, Berlin. Professor Dr. H. Herkner, Charlottenburg. Professor Wilhelm Franz, Charlottenburg. Stadtbaurat. ä. D. Professor- Brix, Charlottenburg. * Im deutschen Reichstag ist in der Abendsitzung vom 19. März von manchen Zurücksetzungen der Juden die Rede gewesen. Hier folge ein kurzer Bericht: Abg. Dr. Struve (Vpt.). Der Redner spricht über das praktische Jahr und die Zurückweisung von Praktikanten, wie im Falle von Britz, wegen ihrer jüdischen Religion. Auf die Eingabe der Aerztekammern hat der Reichskanzler die konfessionelle Neutralität betont, aber es trotzdem abgelehnt, gegen diese ihre bewußte Verletzung einzuschreiten. Staatssekretär Dr. Delbrück: lieber das Krankenpflege- und HebammMpersonal habe ich schon früher mich geäußert. Aber.der letzte Punkt: In der Mehrzahl handelt es sich um Krankenhäuser von Kommunen, Komlnnnalverbänden, Stiftungen, Konsessionsv.ereinen. Bei allen diesen Krankenhäusern hat das Reich nach den gesetzlichen Bestimmungen gar nicht die Möglichkeit, eine Verpflichtung zu statuieren. Es spricht aber auch eine Reihe ernster Gründe dagegen, einen Zwang -auszuüben, daß jeder Praktikant ausgenommen wird, der sich meldet. Keine Verwaltung ist so schwierig, wie die eines großen Krankenhauses, wo Verwaltung, Merzte, Schwestern, männliches Pflegepersonal gegeneinander arbeiten. Abg. Gröber (Z.): Es ist überaus bedenklich, wenn auS konfessionellen Gründen dem Anhänger einer bestimmten Konfession die Möglichkeit der Ausbildung geradezu genommen wird. Das Reich hat doch eine Aussichtsbesugnis: die Ermächtigung für .die Krankenanstalten zur Aufnahme von Praktikanten hängt von einer Prüfung, von seiten der Reichsregierung ab. Es ist eine Verletzung des Gesetzes von 1869 über die Gleichberechtigung der Konfessionen. Eine aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Anstalt hat nicht das Recht, aus solchen Gründen einen Kandidaten zurückzuweisen. Was heute den Israeliten passiert, kann morgen den Katholiken passieren; und die Neigung, eine solche Auslese zu machen, besteht leider in manchen Kreisen. Staatssekretär Dr. Delbrück: In dem Britzer Fall hat der preußische Kultusminister ausdrücklich die Zurückweisung der jüdischen Medizinalpraktikanten beanstandet. Das gehört nicht in mein Ressort. Ich habe nur zu Prüfen, ob eine Verpflichtung zur Annahme nützlich oder zweckmäßig ist. Diese Frage habe ich geglaubt verneinen zu sollen. Abg. Dr. S t r u v e (Vpt.): Nach der vom Reichskanzler erlassenen Prüfungsordnung sind Kandidaten nur wegen sittlicher Versehlungen zurückzuweisen. Hierin liegt der Beweis, daß eine Zurückweisung aus konfessionellen Gründen nicht statthast ist. Oder ist die Angehörigkeit zur jüdischen Konfession schon eine sittliche Verfehlung? (Heiterkeit.) Staatssekretär Dr. Delbrück: Eine Verpflichtung zur Annahme von Medizinalpraktikanten können wir nicht statuieren, ebenso wie kein Rechtsanwalt verpflichtet werden kann, einen Referendar in Station zu nehmen, obwohl dieser vor Ablegung der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt gearbeitet haben muß. Abg. Dr. Wald st ein (Vpt.): Diese Behauptung ist unrichtig. Der Rechtsanwalt, an den ein Referendar vom Gerichtspräsidenten gewiesen wird, ist verpflichtet, ihn zu übernehmen. Die Erklärung des Staatssekretärser könne nichts tun, ist der Ausdruck einer sehr bedauerlichen staatlichen Impotenz. Am nächsten Tage, dem 20. März, kam Abg. Dr. Bnrkhardt (Wirtsch. Vgg.) wieder auf die Frage der Zurückweisung jüdischer Praktikanten in Krankenhäusern zurück. Die Direktoren sind dazu berechtigt. Die Fortschrittler treten ja sonst immer für die Freiheit ein. Warum wollen sie hier die persönliche Freiheit der Krankonhausdirektoreu beschränken? -(Aachen links.) * Folgenden sehr beachtenswerten Artikel brachte die „Berliner Börsen-Zeitung": . Für die neue Frankfurter Universität schlügt Professor D. Martin Rade, der Marburger Theologe, in der „Christlichen Welt" die Errichtung-einer jüdisch-theologischen Fakultät vor. Man will bekannt- . lieh ganz aus eine theologische Fakultät verzichten. Da tatsächlich für die Neugründungeiner evaugelischs-theologischen Fakultät, die zunächst in Betracht käme, kein Bedürfnis vorhanden ist, und eine katholische auch nicht in Frage kommt, so meint Rade, weshalb nicht eine:jüdische? Die jüdische ReligionsgeseUschast ist die dritte der vom Deutschen Reich privilegierten. Sollte der Staat nicht ein Interesse haben, daß auch ihre Religionsdiener wissenschaftlich erzogen werden? Usid zwar nicht in privaten Anstalten, sondern öffentlich, wie die christlichere Theologen an den Universitäten. Und hat nicht auch die Religionswissenschaft ein Interesse daran, daß die jüdischen Gelehrten auf solchem Platze ganz andere Gelegenheit .finden, zu zeigen, was sie leisten können, als bisher im Winkel? Kurz, da die theologischen Fakultäten nach geltenden: Brauch nicht anders sein können als konfessionell, sollte sich Frankfurt diese Spezialität nicht entgehen lassen. Als Lehraufträge ergeben sich: Altes Testament, Talmud, Geschichte des Judentums, Systematik, Religionswissenschaft. und Religionsgeschichte; praktische Theologie. Für den Anfang können sie durch Kombination auf vier oder fünf Lehrstühle verteilt werden. Eine solche jüdisch-theologische Fakultät wäre nach Rades Urteil die würdigste, gesündeste und nützlichste Anerkermung der Tatsache, daß jüdisches Kapital bei der Stiftung dieser Universität so.stark beteiligt ist. * In London ist das erste jiddische Opernhaus der Welt eröffnet worden, im Herzen des Ghetto. Es führt den Namen „Der Tempel". Einem Artikel der „B. Z. ä. M." entnehmen wir Nachstehendes: Das Theater zeigt einen eigenartig orientalischen Bau mit zwei Minaretten, der von den glatten einförmigen Fronten der übrigen