Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1912)
- Date
- 1912-03-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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76. Jahrgang Nr. 12 Berlin, 22. März 19J 2 Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 ITT. — Postscheckkonto 32^. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, ZU rich:e.i. Verlag von Rudsls 2Nosse, Berlin. ITttHfllt Zurücksetzung der Juden cm den Universitäten Deutschlands. Von Ludwig G erger. — Die W oche. — Die neue Gruudverfassung des Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes. — Von den ' Juden im Reichstag. — Peter Ujvari. — Der jüdische Nationalismus. Von Elise Orzeszko. — Feuilleton: Heimatlos. Von Leo Herzberg- Fränkel. — Literarische Mitteilungen. —'Vüchereinlaus. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Graudenz, Breslau, Schwersenz, Nordstetten, Wien. — Von Nah ilnd Fern. Die Lurückletzung der Juden sn den Nnioerütäten Seutlchlsnds. Von LudwigGeiger. ie Frage, die B. Breslauer in seiner klaren, überzeugenden und beredten Weise in einer Denkschrift behandelt, die im Aufträge des Verbandes der deutschen Juden angesertigt worden ist, darf wohl das allgemeine Interesse beanspruchen. Meiner Meinung nach in höherem Grade als die Zurücksetzung der Juden im Heere. Denn da sich für den wirklichen Heeresdienst Juden seit Jahren oder Jahrzehnten gar nicht melden — eben wegen der völligen Aussichtslosigkeit, so handelt es sich hierbei im wesentlichen nur um eine Ehrenkränkung. Gewiß ist eine solche für einen strebenden Mann arg genug, aber schließlich kann der Ehrbegierige als Gefreiter, Unteroffizier oder Vizefeldwebel — denn zu einer solchen Stellung bringen es viele Tüchtige — auch bestehen. Der Titel Reserveoffizier ist ein Schmuck, dessen man sich freuen kann, er ist aber keine Notwendigkeit. Denen aber, die dem Lehrer-, Richter- und Dozentenberuf sich widmen, ist die Beförderung eine Notwendigkeit. Der Soldat bleibt ein Jahr bei der Fahne, der Lehrer, der Richter, der Dozent dagegen weiht sich, von seiner Gymnasialzeit abgesehen, 6—10 Jahre der Vorbereitung zu seinem Berufe und gehört diesem sein ganzes Leben an. Während nun der christliche Lehrer die Möglichkeit hat, an allen städtischen und königlichen Gymnasien angestellt zu werden, ist die letztere Möglichkeit den jüdischen Lehrern völlig entzogen; während der christliche Oberlehrer die Anwartschaft auf ein Direktorat, Ms das Amt eines Schulrats oder eines Schulinspektors hat, ist jüdischen Lehrern noch niemals eine solche Stellung angetragen worden. Fast ebenso schlimm steht es mit den Richtern. Während der christliche Richter zunächst, freilich nach seiner Tüchtigkeit oder der Protektion, die er findet, aber im allgemeinen auch nach einer gewissen Anciennität zum Oberlandesgerichts-, Kammer- und. Reichsgerichtsrat oder zu per Stelle eines Amts- oder Landgerichtsdirektors aufsteigen kann, hat es kaum ein halbes Dutzend Juden in Preußen zum Oberlandesgerichtsrat gebracht, in Süddeutschland sind die Verhältnisse etwas besser; noch keiner ist Staatsanwalt, keiner Präsident irgendeines Gerichtes, keiner Kammergerichtsrat und außer, dem verstorbenen Goldschmidt und einigen ver- , einzelten Ausnahmen niemand Reichsgerichtsrat geworden. Man könnte bei dieser Sachlage einwenden: auch dies sind ja nur Ehrenkränkungen, die Herren führen nach der neuen Befoldungsordnung auch als Oberlehrer '— der Titel / „Professor" wird den Juden, sobald sie an der Reihe sind, selten versagt — als Amts- oder Landgerichtsrat ein ganz behagliches Leben. Sie können sich die Achtung ihrer Kollegen und ihrer Vorgesetzten erwerben — aber so steht die Sache doch nicht. Denn es ist eine schwere kränkende Zurücksetzung, sodann eine materielle Schädigung, die von dem,/ der von Haus aus kein Vermögen besitzt, oder der durch eine Heirat kein solches erworben hat, in unseren Zeiten beson-/ ders schwer empfunden wird. Eine kränkende Zurücksetzung, - die an dem Menschen ganz anders zehrt, als die Nichtbe-, förderung zum Offizier. Denn wer nicht bloß ein Jahr hindurch, sondern jahrzehntelang seine Pflicht im. vollen Maße tut, wer sich sagen kann, daß er in einem arbeitsreichen Leben ebensoviel leistet wie seine Kollegen, manchmal sogar mehr als diese, der wird-in seiner Arbeitssreudigkeit durch solche Benachteiligung gehemmt und bedarf großer Entsagung, um nicht in Verzweiflung zu verfallest oder durch einen. Uebertritt die letzte Kette zu sprengen. Fast noch schlimmer steht es mit den Universitätsdozenten. Freilich/ den Medizinern schadet es zumeist nichts, wenn, sie nicht Ordinarien werden. Sie haben als Dozenten oder als außerordentliche Professoren, sobald, sie tüchtige Spezialisten sind, ihre riesigen Einnahmen aus ihrer Praxis und können sich unbeschadet ihres Judentums einen großen wissenschaftlichen Namen erwerben. Auch die Juristen können, durch, Gutachten, vor allen Dingen bei dem enormen Andrang der Studenten, durch außerordentlich große Einnahmen materiell glänzend bestehen. Aber bei den Dozenten der philosophischen Fakultät, speziell der.historisch-philosophischen Abteilung, ist . diese Beeinträchtigung, das Nichtvorrücken zum Ordinariat, ganz abgesehen von den idealen Nachteilen eine schwere materielle Schädigung, die siß. kränken, verbittern muß, die ihnen den schweren Lebenskampf noch erschwert. Bei den Universitäten gibt es keine Anciennität, keine Beförderung nach einem bestimmten System. Ein tüchtiger Privatdozent kann, sobald sein wirkliches Verdienst belohnt werden soll, Extra-Ordinarius werden, ein hervorragender, .ja weltberühmter außerordentlicher Professor wird nicht seines. Ruhmes oder, seiner Bedeutung wegen Ordinarius,