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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-12-01 · Heft 48 (1.12.1911) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 48 (1.12.1911)
Date
1911-12-01
Page
Seite 566 (sequence 2)
Language
German
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vorgekommen sein soll — dem Vater in solchem Fall verboten wird, eine seiner Töchter auf einen neben dem seinigen gelegenen Platz mit sich zum Gottesdienst zu nehmen? Die Rabbiner und Vorsteher aber, die nicht für Abänderung dieses Zustandes eintreten, sollen es dann nicht auffallend finden, wenn jene Töchter, auch wenn sie demnächst herangewachsen sind, den Gottesdienst nicht besuchen und auch auf die Familien, in die sie eintreten, eine Gewohnheit der Teilnahme an gottesdienstlichen Veranstaltungen nicht nbertragen. Und dann die grundsätzliche Behandlung der Frauen als Wesen zweiter Ordnung! Zwar die Gitter, hinter die sie früher gesperrt wurden, sind gefallen; aber immer noch sind sie fast überall abseits auf die Galerie verwiesen, nicht als vollberechtigte Teilnehmer am Gottesdienst, sondern ähnlich Zuhörern dessen, was die Männer tun. Ich kannte eine Frau, die wegen der Unwürdigkeit dieser Zumutung nicht zum Gottesdienst ging, trotzdem ihr Mann sich eifrig den Gemeindeangelegenheiten widmete. Wieviele andere Frauen mögen — klar oder weniger klar empfunden — aus gleichem Anlaß ferngeblieben sein und fernbleiben! — Diese Behandlung sollten die Frauen sich nicht länger gefallen lasten, und die Frauenvereine sollten für Abänderung wirken! Wenn irgendwo, so muß im Gottesdienst die Frau gleichberechtigt sein, denn an das Gefühl wendet er sich. Und die Gemeinden oder Rabbiner, die einer vollen Heranziehung der Frau Schwierigkeiten in den Weg legen, bereiten sich selbst Hindernisse, denn sie erschweren das Herangelangen religiöser Einflüsse an die Erzieherinnen des künftigen Geschlechts. Gerade in dem starken Einfluß auf die Frauen liegt ein großer Teil der Macht der christlichen Kirchen. Endlich liegt eine sehr erhebliche Erschwerung auch in dem amtliSen Festhalten an den Speisegesetzen. „Amtlich", weil fast nur die Gemeinde als solche und der Rabbiner daran festhalten. Von den Mitgliedern der Gemeinde in der Regel nur kleine Minderheiten, nach glaubwürdigen Schätzungen in Berlin vielleicht 5 bis 10 Prozent, in ganz Deutschland 10 bis 20 Prozent. Auch ist nicht etwa richtig, was mitunter von orthodoxer Seite behauptet wird, daß die Mehrheiten, welche die Speisegesetze nicht halten, der Meinung seien, diese Speisegesetze seien noch heute verbindlich, und die Mehrheiten seien sich sonach bewußt, ständige Uebertreter noch heute verbindlicher Gesetze zu sein. Vielmehr erachtet der überwiegende Teil dieser Mehrheiten jene Gesetze als obsolet und daher nicht mehr verbindlich, ebenso obsolet und für die Gegenwart unverbindlich, wie z. Bdie in der Bibel enthaltenen Opservorschriften. Auch diejenigen, die letzterer Ansicht - sind, wollen die Anhänger der Speisegesetze nicht durch staatliche Eingriffe gestört wissen; dies kann sie indessen nicht veranlassen, stillzufchweigen, wenn versucht wird, nach außen fälschlich die orthodoxe Ansicht als die im heutigen Judentum allgemein herrschende hinzustellen. Liegen hiernach die Verhältnisse, mindestens in den Großstädten und vielen Mittelstädten, tatsächlich so, daß zwar der Rabbiner an den. Speisegesetzen festhält, die große Mehrheit der Gemeindemitglieder, und gerade die einflußreichsten unter ihnen, die Speisegesetze nicht beachten,- so ergibt sich auch hieraus wiederum eine große Erschwerung für die Ausübung des Einflusses, den die Rabbiner erstreben. Denn der durch Besprechungen in kleinem Kreise und insbesondere der durch dauernden gesellschaftlichen Umgang äusgeübte Einfluß ist nun einmal mindestens ebenso stark wie die Beeinflussung durch Predigten. Der katholische Geistliche, dem allerdings J die Beichte zu Hilfe kommt, übt seinen Haüpteinfluß in der % Familie, und auch - der 'evangelische Pfarrer wird auf den Familienverkehr geübten Einfluß Wert legen. - Ein engerer Famitienverkehr läßt sich jedoch nicht aufrechthalten, ohne daß man von Zeit zu Zeit auch einmal zusammen ißt und trinkt. Dabei aber versagt der Rabbiner. Zwar ist es möglich, daß ein. nicht die Speisegesetze haltendes Gemeindemitglied mitunter auch einmal einen Rabbiner an'seinem Tische sieht. Indessen entsteht die schwierige Lage, daß entweder dem Rabbiner allerlei Kompromisse zugemutet werden müssen oder das Essen von außerhalb beschafft werden muß; auch ist-die Rücksicht auf den Rabbiner nicht immer leicht vereinbar mit der auch allen übrigen Gästen geschuldeten Rücksicht. Lauter Schwierigkeiten, die sich zwar im Einzelfall überwinden lassen, aber doch einem dauernden Verkehr hemmend entgegenwirken. Vor einigen Monaten wurde in dieser Zeitung geklagt, daß es dem Rabbiner schwerer werde als dem christ-s lichen Geistlichen, gesellschaftlichen Verkehr mit den ersten Familien seiner Gemeinde zu unterhalten. Wenn dem so ist, so sollen sich die Rabbiner hierüber nur bei sich' selbst beklagen. Geben sie die Beobachtung der Speisegesetze auf, so wird sich allmählich auch der gewünschte Verkehr einstellen. Und auch für die Rabbinerseminarien werden dann vielleicht auch aus weiteren Kreisen als bisher Studierende sich finden. Die ersten Rabbiner, die nach dieser Richtung reformierend Vorgehen, mögen zwar in der ersten Zeit einige persönliche Angriffe erleiden, aber ihr Beispiel wird Nachfolger finden, und der Gesamtheit wird es zugute kommen! Alle jene Erschwerungen, die dem Rabbiner innerhalb und außerhalb der Synagoge das Publikum, das er zu beeinflussen strebt, beschränken — und noch manche andere — werden von Gemeindeverwaltungen und Rabbinern bewußt - aufrechterhalten. Selbstverständlich nicht, weil sie die Nachteile nicht sähen, sondern weil sie glauben, daß diese Nachteile hingenommen werden müssen, um andere größete Vorteile zu erzielen. Als solche Vorteile werden in erster Reihe angeführt die Förderung des Zusammenhalts durch Festhalten an den überkommenen Gebräuchen und die bessere Sicherung der Verteidigung durch vollkommenere Abschließung von äußeren Einflüssen. Zugegeben, daß eine Religionsgemeinschaft nicht ohne be-z stimmte Zeremonien dauernd zusammengehalten werden I kann. Es handelt sich aber gar nicht um Abschaffung aller * Zeremonien, sondern tun Ersetzung derjenigen, die den jetzigen Anschauungen widersprechen, durch solche, die mit ihnen ver- . einbar sind. ' * / Zugegeben ferner, daß eine plötzliche Aenderung auf. diesem Gebiet vom Nebel wäre, weil auch das Alte noch Anhänger hat und auch diese eine volle Berücksichtigung ihrer; Gewohnheiten fordern dürfen. Aber eine plötzliche Aenderung steht nirgend in Frage. In der jüdischen Bevölkerung hat? sich bereits im Laufe eines Jahrhunderts, die Aenderung der f f Anschauungen ganz allmählich vollzogen, und es kann sich 1 jetzt nur darum handeln, diese bereits vollzogene Wandlung auch in den öffentlichen Veranstaltungen allmählich zum; Ausdruck zu bringen. Es wird auch nicht verlangt, daß ). etwa plötzlich in allen Synagogen einer Gemeinde der i Sonnabendgottesdienst abgeschafft und Sonntagsgottesdienst» eingeführt werde, sondern es wird nur für manche Stellen» ein Sonntagsgottesdienst -neben dem Sonnabendgottesdienst » angestrebt. Nur für -einzelne Synagogen wird deutscher k Gottesdienst statt des hebräischen, Ermöglichung des Beih sammenseins der Familie statt der Trennung gefordert. Nur i

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