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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-09-29 · Heft 39 (29.9.1911) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 39 (29.9.1911)
Date
1911-09-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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75. Jahrgang Nr. 39 > Berlin, 29. September 1911 Erilsge zur „Allgemeinen Rettung deK Judentums". karrelponden?en und Mgchrichtrn. Deutschland. Berlin, 26. September. Wir veröffentlichen nachstehend zwei Rundschreiben, die in. diesen Tagen von der gemischten Kommission des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in Sachen des geplanten Angestellten-Versicherungsgesetzes verschickt werden. Das eine geht durch Vermittlung der Gemeinden und Instituts- Vorstände an sämtliche jüdische Beamten, das andere an die verschiedenen in Deutschland vorhandenen jüdischen Beamten- Pensions lassen. Da die Angelegenheit sowohl für die Beamten wie für die Gemeinden von größter Wichtigkeit und Dringlichkeit ist, so empfehlen wir den. Vorständen, die Fragebogen so schnell als möglich zur Kenntnis zu nehmen und an die Beamten abzugeben. Zugleich weisen wir darauf hin, daß die umgehende Beantwortung der Fragebogen durch die Beamten selbst unerläßlich ist. 1. Das Schreiben an die jüdischen Beamten: Die vom XII. (außerordentlichen) Deutsch-Israelitischen Gemeindetage eingesetzte gemischte Kommission, die sich über das zweckmäßigste Verhalten gegenüber dem. geplanten Reichsgeseh für Angestellten-Versicherung schlüssig machen soll, ist zu dem Ergebnis gelangt, die Gründung einer Ersatzkasse für sämtliche Gemeindebeamten (Rabbiner, Lehrer, Kultus- und Bureaubeamte) anzustreben. Dadurch soll einerseits unseren Beamten der den meisten von ihnen bisher fehlende Anspruch auf Jnvaliditäts-, Alters- und Reliktenversorgung verschafft, anderseits ihnen befriedigendere Leistungen als die vom Gesetz gebotenen zugewendet werden. Diese Hoffnung stützt sich auf die Voraussetzung, daß das Durchschnittsrisiko für unsere Beamten ein günstigeres ist als das Durchschnittsrisiko der übrigen unter das Reichsgesetz fallenden Privatangestellten. Es fehlt aber für diese von Sachverständigen geteilte Annahme noch die statistische Grundlage. Diese mutz beschafft werden, gleichviel ob die geplante Ersatzkaffe als ein Verband der bestehenden jüdischen Beamtenversorgungskassen konstituiert, oder ob sie durch Zusammenschluß der Gemeinden zu einer Kasse neu geschaffen wirb. Die Kommission erprobt beide Wege und wird den zweckmäßigeren wühlen, Es ist also die moralische Pflicht jedes Beamten, den beifolgenden Fragebogen zu beantworten. Da nur solche Ersatzkassen bestätigt werden, die schon begründet sind, sobald das neue Gesetz angenommen ist, was nach dem Plane der Reichsregierung in diesem'Herbste erfolgen soll, und da ferner die übrigen Vorarbeiten^ schwierig und zeitraubend sind, so ist umgehende Rücksendung "des Fragebogens unbedingt erforderlich. 2. Das Zirkular an die Kassenvorstände: Die vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund einberufene „gemischte Kommission zur Beratung des Angestellten-Versicherungsgesetzes". hat in ihrer ersten Sitzung vom 3. September d. I. folgenden Antrag Peritz angenommen: Die Kommission beschließt, den Ausschuß des. Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes zu ersuchen, eine Versammlung der Vertreter aller jüdischen Beamten-Versorgungskassen einzuberusen und ihr den Vorschlag eines Zusammenschlusses der Pensionskassen zu unterbreiten und zu empfehlen, mit der Zufügung, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund bereit ist, einen angemessenen Zuschuß zu leisten. Die Mehrheit der Kommission hat sich für die Gründung einer Ersatzkaffe entschlossen, um unseren Beamten, die Irrvaliditätsversorgung zu verschaffen, Sie will gleichzeitig beide Möglichkeiten versuchen, die der Gesetzgeber für eine solche Ersatzkasse offen läßt. Die eine wird durch einen Kassenverband därgestellt, die andere wäre Schaffung einer neuen. Kaffe durch Zusammentritt' der jüdischen Gemeinden für diesen Zweck. Um die nahe bevorstehende Beratung der Vertreter aller .bestehenden jüdischen Beamten-Pensionskasfen vorzuhereiten, ist es nötig, daß wir umgehend von Ihnen die Satzungen Ihrer Kasse und die letzten drei Jahresberichte erhalten. Ersichtlich muß aus letzteren das Vermögen der Kasse und die Zahl der Mitglieder sein; sollte dies'in. den Berichten fehlen, so bitten wir, es uns besonders zu melden. Im Interesse dieser wichtigen und dringenden Sache dürfen, wir um möglichst umgehende Erledigung bitten. — Berlin, 23. September. Am Sonntag den 10. September tagte in Berlin die von dem Zentralkomitee berufene außerordentliche Konferenz der Föderation Misrachü Die Tagesordnung bildete die Stellungnahme der Föderation gegenüber den Beschlüssen des X. Kongresses. Das Zentralbureau hatte seine Stellungnahme in zwei der Konferenz zur Entscheidung vorgelegten Anträgen präzisiert. Diese Anträge lauteten: 1. Infolge der Fruchtlosigkeit seiner jahrelangen Bemühungen, dem jüdischen Religionsgesetz in der zionistischen Organisation praktische Geltung zu verschaffen und insbesondere durch die auf dem X. Kongreß beschlossene Einbeziehung kultureller, religiöse Fragen eng berührender Unternehmungen in das Arbeitsgebiet der zionistischen Organisation sieht der „Misrachi" die Voraussetzungen für seine Zugehörigkeit zur zionistischen Organisation nicht mehr für gegeben und erklärt seinen Austritt aus ihr. 2. Der „Misrachi" hält an seinen bisherigen Gründsätzen fest und erklärt sich als selbständige Organisation. Entsprechend der Bedeutung der Tagesordnung war die Konferenz von einer großen Anzahl Delegierten aus Deutschland, Rußland, Ungarn, Galizien, Holland, Belgien und der Schweiz besucht. In einem ausführlichen Referat begründete Herr Dr. Feuchtwanger, Frankfurt a. M. die oben erwähnten Anträge. Die lebhafte und angeregte Debatte ergab im Prinzip volle Uebereinstimmung der Delegierten. Es wurde allseitig anerkannt, daß durch die nunmehr vom Kongreß sanktionierten Kulturbestrebungen die Sachlage insofern verändert sefi als der Boden neutraler Arbeit wirtschaftlicher und sozialer Natur , aufgegeben und die Möglichkeit gemeinschaftlicher und friedlicher Arbeit erheblich, erschwert worden sei.. Die Anträge des Zentralbureaus wurden durch Majoritätsbeschluß abgelehnt in einem Stimmenverhältnis von 22:12 bei einer Stimmenthaltung. Bestimmend für das Votum der Mehrheit war die Ueberzeugung, daß die Verantwortung für die Entwicklung der Kultur in Palästina in traditionell-gesetzestreuem Geiste fortbestehe, daß gerade in diesem Zeitpunkte diese Bestrebungen, in einer der parlamentarischen Struktur der Bewegung entsprechenden festgefügten Organisation ihren Ausdruck finden müssen und daß dieser die Grundsätze des traditionell-gesetzestreuen Judentums vertretende Fraktion die Pflicht der Fürsorge für die Erfüllung der in Resolution II der Kulturbeschlüsse erklärten Grundsätze obliege. Diese Ueberzeugung fand in der von der Majorität angenommenen Resolution dahin Ausdruck, daß der Misrachi unverändert an feinem Programm festhält, und fest entschlossen ist, seiner Erfüllung mit vermehrter Energie nachzustreben. Die Konferenz nahm fast einstimmig den von der Minorität eingebrachten, dem Frieden und der gemeinsamen Arbeit dienenden Vermittlungsvorschlag an und beschloß, sofort in Verhandlung mit dem E. A. G. einzutreten . behufs genauer Feststellung von Garantien im Sinne der Resolution II der Kongreßbeschlüsse und beauftragt das Zentralbureau, den Standpunkt und die Interessen des Misrachi in energischer Weise zu wahren. Der Beschluß der Frankfurter Konferenz wurde erneuert, und die Leitung der Föderation nach Hamburg-Altona verlegt. In das Zentralbureau wurden die Herren Dr. Frank, Rechtsanwalt David und Ref. Möller gewählt. Der neugewählten Leitung wurde das Recht der Kooptation gewährt. Die endgültige Zusammensetzung des Zentralbureaus soll seinerzeit bekanntgegeben werden. Zuschriften sind zu richteu an Dr. Frank, Altona. Markstraße 33. L2 Berlin, 26. September. Der Fürsorgeverein für hilflose jüdische Kinder (E. V.) sendet uns seinen Verwaltungsbericht für 1910. Wie wir aus dessen Inhalt ersehen, blickt der Verein jetzt auf eine siebenjährige Tätigkeit zurück. Er hat während dieser Zeit sich redlich bemüht, seine Einrichtungen zu vervollkommnen, und

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