Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1911)
- Date
- 1911-09-01
- Page
- Seite 410 (sequence 2)
- Language
- German
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den verschiedenen Teilen unseres Vaterlandes^ erfreut sichdie jüdische Bevölkerung einer solchen Wertung, nirgends;, ist die Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung zu' svlch tatsächlichem Aus druck gelangt' alsgeradeiw den' Lünd esteiken, wo» die Kommunen neben den Schulen, für die -katholischen und evangelischen, auch' solche für ihre-' jüdischem Bürgen begründet haben. In diesen Landesteilen kennt man keim Petitionieren und Betteln, um städtische oder staatliche Zuschüsse zu den Kosten, des jüdischen Religionsunterrichts, mW Anstellung „nenigstens eines" jüdischen Lehrers und einer Lehrerin „zum Zwecke der Erteilung jüdischem Relitzions- Unterrichts" — in Eintracht arbeiten die jüdischen mit dem christlichen Lehrern in den verschiedenen Vereinen der Stadt zusammen und erfreuen sich oft eines ganz besonderen Ansehens innerhalb dergesamten.Einwohnerschaft ihren Stadtl Und nun die Hauptsache: Für die kleinen Gemeinden unseres Vaterlandes ist die Aufrechterhaltung bestehender und die Errichtung neuer öffentlicher jüdischer Volksschulen eine Lebensfrage geworden! Trotz aller Bemühungen dauert die Abwanderung der wohlhabenden Elemente aus den Kleingemeinden indie Großstädte fort> und die Zurückbleibenden sehen sich, außerstande, die für sie beträchtlichen Aufwendungen für Synagoge, und Unterricht zu tragen; das einigende Band lockert sich, rasch, und die Gemeinde verfällt — sehr zum Schaden desdeutschen Judentums!' Denn die kleinen Gemeinden sind der Quell, aus dem sich die-deutsche Zud.enheit zu regenerieren hat. In den Kleingemeinden hat noch, nicht die „moderne" Auffassung; von dem Ein- und Zweikindersystem Eingang gefunden; hier bildet Familienreichtüm noch das höchste Glück und wird als himmlischer Segen betrachtet; hier erwägt man noch nicht, ob nicht das eigene Ich durch einen neuen Familienzuwachs in. dem „eigenen Genießen" beengt oder beschränkt wird — kurz, man besitzt noch nicht den oft zweifelhaften Segen „großstädtischer" Kultur! Wo nun eine jüdische Schule besteht,, bleibt die Gemeinde — und schrumpft die Zahl ihrer Mitglieder auch noch so zusammen — in alter Treue bestehen;^ der jüdische Lehrer ist ihr ureigenster Mittelpunkt,, der Träger des Kultus, ihr Berater und Führer. Dieses einigende Zentrum für Verhältnis mäßig geringe materielle Opfer zu erhalten, dazu hat das neue Schulunterhaltungsgesetz, die Möglichkeit geboten; bei den gesetzmäßigen Leistungen der schulunterhältungspflichtigen Träger der Schullasten haben zum Beispiel 41 von . 75 israelitischen Gemeinden des Bezirks Kassel für Synagoge und Unterricht wenigerals 1100 Mark jährlich aufzübringen, und wo sre selbst diese kleine Summe nicht erschwingen könnenreichen ihnen Gemeindebund und Vorsteheramt hilfreich öle Hand. In all diesen Gemeinden — das. sei noch besonders betont — ist der jüdische Lehrer nicht etwa, wie der jüdische ,Mligionslehrer" selbst in den Mittelgemeinden unseres Vaterlandes, auf ein Einkommen angewiesen, das in gar manchen Orten geringer als das der Tagelöhner und Dienstboten ist, sondern er bezieht das gleiche Gehalt, hat die gleiche Anwartschaft aus Pension und Reliktenversorgung wie die übrigen Lehrer seines Ortes! Diese Tatsachen mögen es Herrn „Modestus" erklärlich machen, weshalb die jüdischen Lehrer und mit ihneneine stattliche Schär einsichtsvoller Glaubensgenossen ohne Unterschied der politischen oder religiösen Parteistellung für die jüdische Schule eintreten; daß sich unter dieser Schar auch. Anhänger einer Richtung befinden, zu der wir im übrigem irm Gegensatz stehen, kann unsere Auffassung nicht im mindesten - alterieren: Diese Tatsache beweist nur, daß diese Richtung einen tieferen Einblick in die Verhältnisse der deutschem Judenheit gewannen hat als der Verfasse^., der einsiitigem Theorien zuliebe mill verschränkten Armen dem Verfall; der deutschen. Jndenheid en^egenschaut. . Berlin, 29.. August.. E" Unter den Reichstagsabgeordneten der. bürgerlichen - Parteieneinschließlich derjenigen^ der linksliberalen, befindet, sich bekanntlich seit langer Zeit kein einziger jüdischen Bekenntnisses. Auch für. die. kommenden. Reichstagswahlen ist, soweit die Liste der von den bürgerlichen Parteien aufgestellten Kandidaten bekannt ist; kein einziger Kandidat jüdischen Glaubens nominiert, wenigstens in. keinem Wahlkreise; dev irgendwelche'halbwegs sichere' Wähtchancen bietet: Anders in den Emzel län d tage n. Dem. preußischen Abgeovdnetenhause gehört, bekanntlich reichlich ein halbes Dutzend Abgeordneter unserer Glaubensgemeinschäft' an. Aber immer gehören sie parteipolitisch znder Fraktion der fr e ifin nige n Bo lkspa rtci, obwohl einzelne von ihnen, in den-gemischtsprachigen Wahlbezirken gewählt, auch die Stimmen sogar der' extremen Rechten erhalten haben. Es muß daher als ein besonders bemerkenswertes Ereignis bezeichnet werden, daß: jetzt von nationalliberaler Seite.— freilich nur für den preußischen Landtag — in einem ziemlich sicheren Wahlkreis nach langen, langen Jähren wieder' einmal ein Glaubensgenosse als Kandidat ausgestellt ist. Durch, die Ernennung, des bisherigen Wirkl. Geh. Oberregierungsrats Lusenskyzum Ministerialdirektor,, der im Landtage den Wahlkreis Hohen.salz.a- Schubin-Slrelno vertrat, ist. dort eine Neuwahl notwendig, die bereits auf den- 26. Oktober festgesetzt ist. Da- Herr Ministerialdirektor Lusensky eine Wiederwahl abgelehnt hat, so ist an seiner-Stelle nunmehr Herr Fabrikbesitzer Dr. Levy-Hohenscrlza, der der nationalliberalen Par tei angehörh. als Kandidat, und zwar von den vereinigten deutschen Parteien aufgestellt,, so daß seine.Wähl gegen den Kandidaten der Polen, den , Prälaten Laubitz-Hohensalza gesichert, erscheint. Es ist, anzunehmen,, daß Dr. Levy mit annähernd der gleichen Majorität gewählt werden wird, wie sein Vorgänger Herr Lüsenskh. Trifft das zu, dann würde Herr Dr. Levy der erste Nationalliberale jüdischen Bekenntnisses sein, der seit den. Tagen Lasters seinen Einzug in däs preußische Abgeordnetenhaus hält. Abgesehen von anderen politischen Erwägungen, macht schon allein die hier erwähnte Reminiszenz, die Tatsache der Aufstellung, und wahrscheinlichen Wähl eines "Nätionalliöeralen jüdischen Glaubensbekenntnisses zu einem bemerkenswerten Vorgang. * Eine prinzipiell, bedeutungsvolle: Entscheidung indevFrage des obligatorischenEharakters, des jübischew Religionsunterrichts au den höherem Lehrawstaltew wird aus Nord Hausen berichtet. Danach hat-, die Schulbehörde entschieden, daß für einem demAltev-des-allgemeinen-Schulzwangs entwachsenem Zögling, einer höherem Lehranstalt der am dieser Anstalt eingerichtete jüdische Religionsunterricht nicht verbindlich sei. Es ist damit also nach der Auffassung'-. Vieser Schulbehörde kein jüdischer Schüler, einer höheren. Lehranstalt, der das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, genötigt,. den an der Schulanstalt - etwa, eingerichtetenjüdi schew Religionsunterricht