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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-08-25 · Heft 34 (25.8.1911) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 34 (25.8.1911)
Date
1911-08-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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75. Jahrgang Nr. 34 Berlin, 25. August 1911 Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Luch- Handel oder die Post (in Berlin und vor. orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 JTX. Begründet von Rabbiner vr. Ludwig Philippfo« Unter Leitung des Geheimen Regkernngr-Natr Professor vr. Ludwig Seiger Verlag: Buäolk Messe, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen fftr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem. Zeitung des Judentum»*, Verlln 8^., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Verli«. Lage der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Von Max Bergmann-Charlottenburg. — Die Woche. — Joseph Israels Leichenbegängnis. — Zehnter Zionistenkongreß. — Ein deutscher Pionier. Von Leon Scheinhaus-Memel. — Monismus und Judentum. Von Rabbiner Dr. Julius Lew ko witz-Schneidemühl. — Feuilleton: Beim Lämpchen. Roman von Peter UjvLri. Der Gemein-cbote (Beilage zur ^Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Posen, Wreschen, Breslau, Schweidnitz, Chemnitz, Würzburg, Köln, Straßburg i. E., Wien, Petersburg. — Von Nah und Fern. Die Lage der jüdischen Gemeindr?u Lrrlin. Von Max Bergmann, Charlottenburg. Hie Schwierigkeiten für die Einführung der Dezentralisation der Gemeindeverwaltung sind von mir im vorigen Artikel beleuchtet worden. Deshalb ist ein schrittweises Vorgehen angebracht, und die Reform sollte erst erprobt werden in den Vororten, die politisch selbständig sind und die eine große jüdische Gemeinschaft aufzuweisen haben. Als erster Grundsatz soll hier gelten: „Die jüdische Gemeindeverwaltung zu Berlin richtet Synagogenbezirke in den Vororten von Groß-Berlin ein, insbesondere dort, wo eine Synagoge besteht." Die Bildung eines derartigen Synagogenbezirks ist leichter durchführbar, weil um eine Gemeindesynagoge sich alle Institutionen leichter gruppieren lassen, sie ist das Zentrum des Bezirks, das Band, das die Gemeindemitglieder zusammenhält, an dieselbe werden strahlenförmig die erforderlichen Einrichtungen angegliedert. Vorweg will ich bemerken, daß die Synagogenbezirke nur bedingte Selbstverwaltung erhalten sollen, der Ausgabe-Etat, die Anstellung der Rabbiner, Lehrer und Beamten usw., kurz, alle wesentlichen Beschlüfseunterliegen der Genehmigung der Gemeindekörperschäften und können ohne' deren Zustimmung nicht zur Ausführung gelangen, während nach wie vor vielleicht durch Vermittlung des Bezirksamts, worauf ich noch zurückkomme, die Steuern an die Gemeindehauptkasse abgeführt werden. ' Niemand, selbst der entschiedenste Gegner jeglicher Reform wird dann behaupten können, daß durch diese Maßnahmen die Zusammengehörigkeit der Berliner Großgemeinde irgendwie beeinträchtigt werden könnte. --- Die Verwaltung der Shnagogenbezirke soll erfolgen durch 15 Vorstandsmitglieder, die von den Gemeindemitglredern der einzelnen Bezirke in direkter und geheimer Wahl erwählt werden. Es wird eine Bestimmung zu treffen sein, wonach der Gemeindeporstand berechtigt sein soll, zu den Sitzungen des Bezirksvorstandes Delegierte mit beratender Stimme zu entsenden, um die stete Verbindung und bessere Verständigung mit der Hauptverwaltung zu erzielen. Als notwendige Folge, wird sich die Einrichtung eines Bezirksamts ergeben; die leichtere Zugänglichkeit zu den Behörden insbesondere durch Vermittlung des Bezirksamts wird von den Gemeindemitgliedern, die einen Wunsch auf dem Herzen haben, mit Freude begrüßt werden. Die Kompetenz des Bezirksvorstandes soll bestehen in: „ j I. Die Aufstellung des Ausgabe-Etats; hierdurchwird | unbedingt eine Entlastung der Hauptverwaltung, eine leichtere K und schnellere Regelung des Betriebes herbeigeführt. J II. Die Wahl der Rabbiner, Lehrer.mtb Kultus- J b>eamten, wobei vorausgesetzt wird, daß insbesondere die § Rabbiner im Bezirk wohnen müssen. Die Unzuträglichkeiten, ’ hie sich mit dem bedeutenden Wachstum der Gemeinde herausgebildet haben, sind allbekannt/ und im vorigen Artikel ausführlich besprochen worden. Der Rabbiner kennt , bei dem jetzigen System, das ich beinahe mit „Wanderrabbinat" beizeichnen möchte, meistens nicht die Gemeindemitglieder und I umgekehrt, sie kennen ihn nicht, es besteht keinerlei Ver-! bindung zwischen ihnen, jeglicher Einfluß des Rabbiners hinsichtlich der Seelsorge ist ausgeschaltet. Er kennt nicht oder nur flüchtig die Konfirmanden, nicht die jungen Leute, die zum Traualtar schreiten, auch nicht die Dahingeschiedenen, denen er die letzten Abschiedsworte spricht; und nur so ist es zu erklären, daß Mitglieder der Gemeinde, wie es zu öfteren , Malen geschieht, in ihrem letzten Willen bestimmen, daß keine Predigt an ihrer Bahre gehalten wird, weil der Rabbiner sie gar nicht kannte. Die einzelnen Bezirke sollen die Männer ihres Vertrauens selbst wählen, denn nur dadurch wird der innige Kontakt zwischen Rabbinern, Lehrern und Beamten einerseits und den Gemeindemitgliedern anderseits hergestellt und aufrecht erhalten, nur dann wird man von einem wirklichen Gemeindeleven sprechen können. III. Die Einrichtung des Religious Unterrichts s Mehr als bisher wird dann das Interesse der Eltern für den Religionsunterricht der Kinder erweckt werden, der Bezirksvorstand wird darüber wachen, daß der Unterricht ein geeigneter und genügender ist. Er wird eher imstande sein, mit den in Frage kommenden städtischen Behörden Fühlung zu nehmen, und wo es erforderlich ist, Abhilfe zu schaffen Der Religionsunterricht soll auch nicht mit dem 14. Jahre gänzlich aufhören, die JugeNd soll auch fernerhin in geeigneter Weise für die Religion interessiert werden.

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