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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-05-12 · Heft 19 (12.5.1911) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 19 (12.5.1911)
Date
1911-05-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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75. Jahrgang-Nr. I- Berlin, 12. Mai 1411 Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buch. Handel oder die Post (in Berlin und vor» orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheime« Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Seiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung de» Judentum»*, Berlin SW., Jerusalemer Straße zu rich>e»r. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Trennung von Staat und Kirche. Von Tr. Lucas. — Die IJlliJull.» W o ch e. — Die sechste ordentliche Tagung der badischen Landessynode. — Abermals die Feuerbestattung. Von Vogelstein- Stettin. — Die Masai. Von Sigmund Feist. — Heine-Studien. Von Ludwig Geiger. — Feuilleton: Eine Legende. — Beim Lämpchen. Roman von Peter UjvLri. Der Gemeindebote sBeilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Dresden, Köln, Jerusalem. — Von Nah und Fern. Trennung von Ltsnt und Kirche. Von Dr. Lucas. ach dem Vorgang Frankreichs wird gegenwärtig auch in Portugal die Trennung von Staat und Kirche durchgeführt. Wenn man auch einem solchen Vorkommnis in einem romanischen Land eine für alle Zeiten gültige Bedeutung nicht beimessen kann — in diesen Ländern pflegt man mit den Tatsachen der Geschichte zu spielen und sich in stärksten Gegensätzen von Befangenheit und Unbefangenheit zu bewegen —, so ist dasselbe doch für uns Juden in höchstem Maße interessant. ' Seit den Zeiten des frühen Mittelalters waren Staat und christliche Kirche in den engsten Bund miteinander getreten. Die Verbindung brachte beiden Teilen recht großen Nutzen/ Die Kirche erhielt eine Ungeheure Würde und ein hohes Machtbewußtsein, das staatliche Leben in seiner einseitigen Bedeutung eine notwendige und wünschenswerte kulturelle Ergänzung. Wenn man die römische Kirche als die zur Kirche umgewandelte alte römische Weltmacht betrachten darf, so war sogar die Verbindung von Staat und Kirche im Mittelalter nicht nur eine kulturelle Zeiterscheinung, sondern ein Rest der alten römischen Weltherrschaft. In der jüdischen Geschichte ist oftmals die Behauptung aufgestellt worden, daß aus der Verbindung von Staat und Kirche die Verfolgungen der Juden zu erklären seien, und man hat sogar die ganze äußere Geschichte der Juden im Mittelalter und ihre leidvollen Schicksale nur unter diesem Gesichtspunkt begreifen wollen. Das ist keineswegs richtig. Auch im Mittelalter gingen die Ereignisse nicht aus einer einzigen Tendenz hervor, sondern aus häufig wechselnden, eigentümlichen Motiven der verschiedenen Epochen. So viel aber ist ganz gewiß richtig, daß die Lehre vom christlichen Staat erstmals zur dauernden Ausschließung der Juden aus allen richterlichen und militärischen Aemtern geführt hat, oder , daß wenigstens der Ausschluß der Juden offiziell mit der Lehre vom christlichen Staat begründet wurde. Etwa seit der Mitte des fünften Jahrhunderts wurde die Erlangung staatlicher Würden und Aemter an das Bekenntnis des katholischen Glaubens geknüpft. Es ist noch eine Nachwirkung einer durch | Jahrhunderte geübten Praxis, wenn auch heute die Juden erst dann zu bestimmten Stellungen zugelassen werden/wenn sie den christlichen Glauben angenommen zu haben vorgeben. Da, wo eine Trennung von Staat und Kirche eingetreten ist, ist auch der alte Rechtszustand des christlichen Staats null und nichtig. Aber man gibt sich trotzdem einer Täuschung hin, wenn man sich von der Trennung von Staat und Kirche goldene Berge verspricht. Der moderne nationale Staat ist egoistisch in seinem System, hat etwas Hartes in seinen Verordnungen,in der Durchführung derselben; er hat noch nicht die Fähigkeit, wahrhaft liberale Ideen völlig durchzusühren, obschon er durch liberale Ideen emporgekommen ist. In Deutschland ist durch die Reformation das Gefüge von Staat und Kirche besonders kräftig geworden. Die Ver? bindung ist hier weniger künstlich als irgendwo. Und wenn wirklich einmal von einem Trennungsgesetz beiläufig geredet wird, so denkt man ernsthaft doch nur daran, das alte Verhältnis etwas zu überwachen und in mancher Hinsicht zu ergänzen. Die Erscheinungen der Gegenwart find hier nicht die Anfänge einer neuen Entwicklung, sondern im Höchstfall nur Grenzregulierungen. Und wenn auch gar mancher geübte Blick die Schwächen des alten Zustandes sieht und Veranlafiungen zu Ausstellungen sich nicht entgehen läßt, so wird im Gegensatz zur Praxis der romanischen Völker in Deutschland nur ein Schwanken, Grübeln und mehr oder minder kühles Erwägen eintreten. Wenn aber somit der theoretische Zusammenhang unserer Zurücksetzung mit den rechtlich-religiösen Annahmen des Mittelalters zunächst bestehen bleibt, so ist es um so mehr unsere Pflicht, eindringlich zu betonen, daß alle praktischen Konsequenzen der alten Lehre vom christlichen Staat, soweit sie die Juden betreffen, den heutigen Kulturzuständen in keiner Weise entsprechen. Dir Woche. Berlin, den 9. Mai. egen die Zurücksetzung der Juden im Heere hat, wie in der vorigen Nummer bereits mitgeteiltnun auch in Frankfurt a. M. eine große Versammlung stattgefunden, in der der unermüdliche Justizrat Bernhard Breslauer die Hauptrede gehalten hat. Wir glauben zwar nicht, daß durch solche Versammlungen und durch die ausgezeichneten Reden, wie sie in der erwähnten Versammlung äußer von Herrn Justizrat Breslauer auch von Herrn Rechtsanwalt Albert Löwenthal gehalten wurden, viel erreicht

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