Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1911)
- Date
- 1911-02-24
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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,s j,i,i"ENr 8 Der OemeindeLote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". Korrespondenzen und Kschrichten. Deutschland. 8. Berlin, 19. Februar. In der heutigen Sitzung der Repräsentanten-Versammlung gelangten nach der geschäftlichen Mitteilung, daß die Satzungen der Stiftungskommission nunmehr die Genehmigung des Gemeindevorstandes gefunden haben, zunächst vier Zuwendungen für Grabeserhaltungszwecke zur debattelosen Annahme, und zwar die Zuwendung der Frau Jetty Schönfeld (6000 Mark), des Rentiers Selig Wolfs (4000 Mark), der Eheleute Hermann und Pauline Wütow und des Kaufmanns Adolf Michaelis. — Nach kurzer Diskussion wurden auch die der Gemeinde von dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund für die Gemeindebibliothek angebotenen Bücher angenommen.— Der am 11.Oktobers900 verstorbene Kaufmann Gotthilf Solomon hat bestimmt, daß aus seinem Nachlaß 100 000 Mark separat angelegt und verwaltet werden sollen, deren Ertrag seinerEhefrau bis zu ihremLebensende zu freier Verfügung zufließt. Nach deren Ableben geht die Verwaltung dieses Kapitals an die jüdische Gemeinde zu Berlin über, die den Ertrag alljährlich an den oder die Aelteste seiner Nachkommenschaft jüdischen Glaubens auszuzahlen hat. Nach dem Aussterben der jüdischen Deszendenz soll das Kapital an das II. Waisenhaus in Pankow fallen und daraus eine Stiftung unter dem Namen „Gotthilf und Anna Salomon- Stiftung" errichtet werden. Zur Verwaltung derselben soll ein männliches Mitglied der Nachkommenschaft herangezogen werden, „damit — so heißt es in dem Testament — dieselben wissen, daß sie von jüdischen Großeltern abstammen und so ein Interesse für das Judentum nicht als Rasse, sondern als Religion in meiner Nachkommenschaft erhalten bleibt." Ani 5. Oktober 1910 ist die Witwe des Erblassers verstorben, und damit die Voraussetzung für die Uebernahme der Kapitalsverwaltung durch die Gemeinde gegeben. Die Repräsentanten stimmten dem Beschlüsse des Vorstandes" zu, die Verwaltung zu übernehmen und schon jetzt das Nachvermächtnis für das Waisenhaus in Pankow anzunehmen. — Alsdann gelangte der in unserem vorigen Bericht bereits erwähnte Antrag der liberalen Fraktion auf Abänderung des Wahlsystems zur Beratung. In gemischter Deputation sollte nach diesem Anträge beraten werden, in welcher Weise das bisherige Wahlsystem geändert werden kann, insbesondere daß es den Gemeindewählern, die die amtlichen Stimmzettel nicht besitzen, am Wahltage möglich wird, ihre Stimme abzugeben. Der Referent, Herr Direktor Minden, befürwortete kurz den Antrag. Zu dieser Vorlage ist ein Antrag des Iustizrats Dr. Cohn eingegangen, die Vorlage mit der Aenderung anzunehmen, daß an die Stelle der Worte: „Insbesondere daß es den Gemeindewählern, die den amtlichen Stimmzettel nicht besitzen» am Wahltage möglich wird, ihre Stimmen abzugeben", die Worte gesetzt werden: „Insbesondere hinsichtlich des Rechtes zur Teilnahme an den Wahlen, hinsichtlich der für die Wahl bestimmten Zeit und hinsichtlich der Stimmzettel"; der Deputation soll ferner die vor einigen Monaten eingegaugeuc Eingabe von Gemeindemitgliedern betreffs der Wahlzeit und die hierüber vorhandenen Akten als Material überwiesen werden. Der Antragsteller Herr Iustizrat Dr. Cohn, begründete kurz seinen Antrag und hob als erfreulich hervor, daß nunmehr alle Mitglieder der Versammlung dem Wunsche auf Abänderung des bisherigen Wahlsystems zustimmen. Er wies auf. die Rückständigkeit des jetzigen Wahlmodus hin und bezeichnete es als einen ungeheuerlichen Zustand, das Wahlrecht davon abhängig zu machen, daß jemand mit der Entrichtung der Steuer in den letzten drei Jahren im Rückstände verblieben ist. Bei der letzten Wahl sind auf diese Weise mindestens ein Drittel der Wähler in ihrem Wahlrecht verkümmert worden. Herr Louis Sachs bemerkte geschäftsordnungsmäßig, daß die gewünschten Ergänzungen des Antragstellers bereits in der heutigen Vorlage enthalten sind. Herr Willibald Löwenthal beantragte, daß-die gemischte Deputation auch das proportionale Wahlsystem in den Kreis ihrer Beratung ziehen möge, um, wie er in seiner Begründung sagte, auch der Minderheit eine Vertretung zu ermöglichen. Herr Professor Blaschke hob noch hervor, daß man wohl unterscheiden müsse zwischen Statutenänderung und einer Aenderung im Gesetz von 1847. Die Wünsche der Vorlage könnten nur in einem Nachtrag zu den Statuten der jüdischen Gemeinde untergebracht werden. Vom Vorstandstische wurde durch den Kommissar Herrn Netter die Erklärung abgegeben, daß der Gemeindevorstanv sich mit der Frage der Abänderung des Wahlsystems schon vor den letzten Wahlen aus Anlaß verschiedener Petitionen beschäftigt habe und bereit sein werde, in einer gemischten Deputation sich an der Beratung über die Revision der bisherigen Bestimmungen zu beteiligen. In der Abstimmung wurde der Antrag der liberalen Fraktion zum Beschluß erhoben; die Anträge Cohn und Blaschke wurden der Deputation als Material überwiesen. — Die Vorlage betreffend generelle Regelung der Einrichtung von Fortbildungsklassen an den Religionsschulen gelangte alsdann zur Kenntnis. Es ist dies die Ausführung eines Beschlusses, der am 6. März v. I. von der Repräsentantenversammlung gefaßt worden ist. — Die Vorlage betreffend Genehmigung eines Abkommens mit der städtischen Waisenverwaltung gelangte noch nicht zur definitiven Erledigung. Gemäß einem Anträge Veit Simon soll zunächst der Gemeindevorstand ersucht werden, in geniischter Deputation über die aus dem Protokoll der geführten Verhandlungen sich ergebenden Verhältnisse zu beraten. Wenn die Vorlage aus der Deputation zum Plenum zurückgelangt, wird sich Gelegenheit finden, auf die Materie näher einzugehen. Der Antrag, der von den Ausschüssen I und III befürwortet ist, wurde nach kurzer Diskussion angenommen. In die Kommission für die baulichen Angelegenheiten wurde Herr Louis Kreslawski gewählt. In die jüngst errichtete StiftungskomMission wurden aus der Zahl der Gemeindemitglieder folgende 15 Herren abgeordnet: Sanitätsrat Dr. S. Steinthal, Professor Dr. Czempin, Julius Friedländer, Dirksenstraße 5, Georg Lachmann. Bendlerstraße 8, Ernst Wallach, Königin Augustästraße 24, Salo London, Adolf Apt, Louis Rüben, Levetzowstraße 13s, Rudolf Singer, Martin Lutherstraße 20, Bankier Julius Magnus, Leopold Aschner, Theodor Pincus, Brücken-Allee 5, Isaak Simon, Richard Rosenthal und Dr. Joseph Hirsch. Aus der Reihe der Repräsentanten wurden die Herren Justizrat Dr. Cohn, Aron Hirsch, Professor Blaschke und Dr. Ginsberg gewählt. An Stelle der beiden letzteren sollen später nach Genehmigung der beantragten Satzungsänderung die Repräsentanten-Stellvertreter Emil Cohn und Blankenburg treten. Die Zinsenverteilung aus dem Karl Eduard Hertelschen Vermächtnis wurde an die Stiftungskommission überwiesen. Nach Genehmigung einer Löschungsbewillignng erklärte sich dieVersammlung mit der Mietung folgender Säle zur Veranstaltung von Festgottesdienst einverstanden: Kammersäle, Lehrervereinshaus (großer und kleiner Saal), Langenbeckhaus, Prachtsäle des Westens, Borussiasäle. Deutscher Hof und Unionssäle. Die Festsetzung der Preise für die neuen Plätze ini Betlokal Tiergärtenhof, ebenso die Ausgabe für einen privatim zu erteilenden Religionsunterricht wurden genehnrigt. Ebenso erklärte sich die Versammlung einverstanden mit der Erhöhung der Vergütung für die bei der Zwangseinziehung von Kultussteuern beteiligten Polizeibeamten sowie mit der Schaffung der Stelle eines dritten Hilfsorganisten. — Der dem Verband der Deutschen Juden bewilligte Jahresbeitrag wurde gemäß der Befürwortung des Referenten Dr. Ginsberg von 6000 Mark auf 7200 Mark erhöht. Zur Begründung führt der Verband an, daß der Berechnung der Jahres-, beitrüge der Gemeinden der Satz von 5 Pfennig pro Kopf der. Bevölkerung zugrunde gelegt werden sollte. Der Verband ist genötigt, die größeren Gemeinden, deren Beitrag hinter dem Mindestsätze zurückbleibt, um Erhöhung ihres Beitrages auf diesen Satz zu bitten,