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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-11-11 · Heft 45 (11.11.1910) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 45 (11.11.1910)
Date
1910-11-11
Page
Seite 535 (sequence 7)
Language
German
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wenn wir offen bekennen, die Einsegnung, die Barmizwah der taubstummen Knaben erfolgt in der Regel nicht vor dem 15. Lebensjahre. Und es kann niemand daran Anstoß nehmen, haben wir es doch hier mit Unglücklichen zu tun, die zur Zeit, als unsere alten Weisen gewisseheute noch gültige. Religionsvorschriften erließen, in dieselbe Kategorie wie die Blödsinnigen gehörten, die also erst dank dem Fortschritte der Kultur und der wissenschaftlichen Erkenntnis zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaftgemacht werden können. Da also über unsere Pflegebefohlenen in alter Zeit keine Bestimmungen getroffen werden konnten, so. haben wir Fachleute darüber zu entscheiden, wann die religiöse Mündigkeit eines Taubstummen auszusprechen ist.. Unsere Zöglinge verlassen die Anstalt gewöhnlich erst mit 16 oder 16 Jahren. Bis dahin schieben wir also die Einsegnung hinaus und übermitteln ihnen im letzten Jahre die religiösen Lehren im systematischen Zusammenhänge, natürlich mit stetem Hinweis auf die entsprechenden biblischen Geschichten. Von der biblischen Anschauung zum religiösen Begriff! Die Religionslehre muß gewissermaßen als Frucht aus dem vorhergegangenen biblischen Geschichtsunterricht herausgewachsen sein. Erst dann haben wir die Gewähr, daß das rechte Verständnis vorhanden ist. Nur kein Auswendiglernen von Definitionen religiöser Begriffe oder gar von Fragen und Antworten. Es soll Derartiges bei dem Bacmizwah-Unterricht vollsinniger Kinder noch häufig Vorkommen. Wenn wir bei unseren taubstummen Kindern den öden Verbalismus zu vermeiden in der Lage sind, so müssen es die Religionslehrer unserer normalen Jugend erst recht können. Endlich muß ich noch erwähnen, daß wir in der Taubstummenanstalt in Weißensee auch hebräischen Unterricht erteilen: Es ist selbstverständlich, daß er auch bei uns nur den Zweck haben könnte, unsere Schüler zum Verständnis des Gottesdienstes anzuleiten. Aber auch, dieses Ziel ist für uns schon ein ideales, d. h. unerreichbares. Können doch unsere Taubstummen an den öffentlichen Gottesdiensten ihrer hörenden Glaubensgenossen naturgemäß nicht teilnehmen. Es ist deshalb unbedingt Nötig, wenn für sie, ebenso wie bei den Christen, besondere Gottesdienste veranstaltet werden. Bei einem solchen Gottesdienst darf aber das Hebräische auf keinen Fall in dem Maße verwendet werden, wie es hergebracht ist. Auch hier find wir Taubslummenlehrer und -freunde von unseren alten Vorschriften unabhängig und selbst kompetent, Einrichtungen zu treffen. Der Unterricht im Hebräischen muß sich bei unseren Taubstummen auf ein ganz geringes Maß beschränken, obwohl, nebenbei bemerkt, das Hebräische, weil es so schwierige Konsonantenhäufungen nicht aufzuweisen hat wie die deutsche Sprache, aus dem Munde unserer Viersinnigen verhältnismäßig deutlich klingt. Wir müssen bei unseren Kindern von einem ausgedehnten Uebersetzungsunrerricht oder gar von einer Behandlung des Hebräischen als Sprache gänzlich absehen. Bietet unseren Unglücklichen doch schon das Erlernen der einen Sprache, die für sie leider nicht ihre Muttersprache ist, so ungewöhnliche Schwierigkeiten. Durch diese Ausführungen wird es manchem Leser nunmehr möglich sein, sich von diesen Schwierigkeiten wenigstens einen Begriff zu machen. Denendie sich speziell mit Erziehungs- und Unterrichtsfragen beschäftigen, werden hier die Richtigkeit und allgemeine Gültigkeit pädagogischer Grundsätze bestätigt worden sein. Der erste Unterricht Taubstummer unterscheidet sich zwar wesentlich von dem Unterricht 'vollfinniger Kinder — ich habe aus dem Grunde diese erste Unterweisung besonders ausführlich behandelt — je weiter wir aber fortschreiten, desto ähnlicher wird unser Unterricht dem der Volksschule. Deshalb ist es sehr zweckmäßig, daß wir Taubstummenlehrer aus dem Volksschullehrerstande hervorgehen. Es würde allerdings anderseits für die wissenschaftliche Erkenntnis und für die praktische Tätigkeit eines jeden Lehrers, sei er akademisch oder seminaristisch gebildet, sicher von großem Werte sein, wenn er mit dem gegenwärtigen Stand und den Leistungen des Taubstummenunterrichts, überhaupt der Heilpädagogik einigermaßen vertraut wäre. Denn bei den Mängeln, die in intellektueller und sprachlicher Beziehung bei taubstummen, blinden und idiotischen Kindern zutage treten, zeigt es sich ganz besonders deutlich, wie der Lehrer jede Vorstellung, jeden Begriff aus dem Borne der sinnlichen Wahrnehmung naturgemäß erstehen lassen muß. Das Prinzip der Anschaulichkeit erfährt hier eine Vertiefung wie nirgends sonst. Das 50jätjrigr Jubiläum der rullilchjüdilchen Orellr. Von Leon A. Trachtend erg. in ganzes volles halbes Jahrhundert ist dahin, seitdem im Mai 1860 in Odessa, der einst großen, blühenden Handels- und Hafenstadt an den Gestaden des Schwarzen Meeres die russisch-jüdische Presse ins Leben gerufen wurde. Und der Schöpfer dieses ungemein nützlichen Werkes war der wackere, kenntnis reicheund einsichtsvolle Rechtsanwalt Ossip Aronowitsch Rabinowitsch, der später zum Anwälte seiner schwer bedrückten und verfolgten Glaubensbrüder wurde, der im Verein mit dem bekannten Literaten Joachim Tarnopol den Gedanken faßte, das erste Organ der russischen Juden in der Landessprache, den „Raßwet" („Die Morgendämmerung"), zu schaffen. Nach dem Erscheinen der ersten paar Nummern dieser Zeitschrift, trat letzterer aus der Redaktion, und R. blieb der einzige Leiter dieses Blattes. Ossip Rabinowitsch wurde am 14. Januar 1817 in Kobeljary (Poltaver Gouvernement) geboren. Seine Schriften sind folgende; die Uebersetzung des „Hakrab" des hebräischen Dichters Jakob Eichenbaum erschien im Drucke im Jahre 1847, Eichenbaum schrieb diese Dichtung Ende der 30er Jahre des verflossenen Jahrhunderts. — Im selben Jahre erschien im „Odeßky Wjestnik" („Der Odessaer Bote") dessen Aufsatz „Die neue Synagoge in Odessa". In den „Literarischen Abenden" veröffentlichte er die Erzählung: „Die Geschichte des Handlungshauses Firlitsch & Cie., im Jahre 1850. erschien im selben Journal „Moritz Sefardi". Hierauf trat in seiner literarischen Tätigkeit von 1850 bis 1859 eine große Pause ein; allerdings war diese Zeit eine sehr ungünstige; man mußte warten. Besonders populär wurde Rabinowitsch durch seine im Jahre 1859 im „Rußki Wjestnik" („Der russische Bote") veröffentlichte erste Erzählung aus den „Bildern der Vergangenheit" — „Der Strasnoi". Im Jahre 1860 erschien die zweite Erzählung der „Bilder der Vergangenheit" — „Der ererbte Leuchter" im „Raßwet". Diese Erzählung wurde vom jüdischen Publikum mit dem- . selben Entzücken, wie „Der Strasnoi" begrüßt. Im Jahre

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