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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-09-02 · Heft 35 (2.9.1910) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 35 (2.9.1910)
Date
1910-09-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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74. Jahrgang. Nr« 35 Berlin» 2. September 1910 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Biese -Zeitung erscheint «öchentiich. Abonnements-Preis: durch.den Buch. Händel oder die Post (in Berlin und Vor« orten durch unsere vertriebrstellen) bezogen vierteljährlich 3,01. . gegründet von Rabdiner Dr. Ludwig Philippson. Unter Leitung des Geheimen Regierungr-Ratr Professor vr. Ludwig Geiger. Verlags Expedition: Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49. Alle Zusendungen fit Redaktion und Expedition sind an dir Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung de» Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße *6/49, zu richten. Verlag von Rudolf Moffe, Berlin. fltthftlf Finnland. Von Ludwig Geiger. — Die Woche. — IJUiJUll* Abrahanr Geiger, der Baumeister des modernen Judentums. Festrede, gehalten zur Geiger-Zentenarfeier im Kebrew Union Lolleßs von Rektor Dr. K. Köhler. — Friedrich v. Gentz und die Juden. Von Ludwig Geiger. — Münchener Plauderei. Von Fabiüs Schach-München. — Giovanni Virgmio Schioparelli. Von Dr. Benno Heisz-Cissek. — Feuilleton: Die Kätzchen. Au? dem Leten jüdischer Kinder. Von M. Bertin. Aus dem, Russischen übersetzt von Dr. G. I. v. Rosenberg. — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage zur .Allgemeinen Zeitung des Judentums*). Berlin, Posen, Breslau, Hamburg, München, Stuttgart, Wien, Prag, New York. — Bon Nah und Fern. finnianit n einer Wochenübersicht dieser Blätter ist gelegentlich darauf hingewiesen worden, daß das. Großfürstentum Finnland durch eine kaiserliche Verfügung nach Anhörung der Dumadie dem Gesetzentwurf mit großer Majorität zugestimmt hatte, als einen Teil Rußlands erklärt und feiner jahrhundertelangen, durch viele Privilegien gewährleisteten Freiheiten beraubtworden ist. Als vor vielen Monaten die ersten ernstlichen Versuche zu dieser Staatsaktion gemacht wurden, besuchte ein Dozent aus Helsingfors deutsche Professoren der 'verschiedensten Universitäten und forderte sie zu einem Protest auf, der von einem deutschen Gelehrten abgesaßt war und in dem gegen diesen Rechtsbruch Verwahrung eingelegt wurde. Auch mir wurde die Ehre eines solchen Besuches zuteil Ich trug kein Bedenken, den Protest zu unterzeichnen, nachdem ich von seinem Wortlaut Kenntnis genommen und mich überzeugt hatte, daß viele ernst denkende, ruhige Berliner und auswärtige Kollegen ihren Namen dazu gegeben hatten. Ich. tat dies als freiheitlich gesinnter Mann, der gewohnt ist, seine Stimme gegen jede Rechtsverkümmerung und Freiheitsberaubung zu erheben. Hätte ich mich bloß als Deutschen gefühlt, so würde ich Bedenken getragen haben, mich an diesem Protest zu beteiligen. Denn so wenig wir den Angehörigen anderer Staaten einen Einspruch in unsere Angelegenheiten gestatten, so wenig haben die Deutschen ein Recht, in das, was bei fremden Nationen geschieht, dreinzureden. Hätte ich mich bloß, als Juden empfunden, so würde ich gleichfalls meine Unterschrift verweigert haben, da mir nicht unbekannt war, welche' kleinliche Stellung Finnland zu den Juden einnimmt und einnahm. Jetzt tut es mir fast leid, mich dem Protest der deutschen Kollegen angefchlossen zu haben, denn aus einer von russischer Seite äusgehenden Schrift, die den, Titel führt: „T. Suvoroff. Zur Frage der Gleichberechtigung. 'Die Lage der Russen in Finnland und der Finnländer im Reich, Üebersetzung nach dem 1907 erschienenen russischen Original. St. Petersburg, Buchdruckerei I. Erlich, 1910", ersehe ich den Wortlaut der unerhörten Bestimmungdie in Finnland. über Juden existiert. Der 13. Abschnitt dieserSchriftnämlich lautet folgendermaßen: „Die Rechte der Juden und Zigeuner. Für die Rechte der Juden und Zigeuner sind in Finnland besonders drückende Maßregeln festgesetzt. Der Aufenthalt in Finnland ist den Juden noch von schwedischen Zeiten her verboten. Wenn heute in Finnland auch eine Anzahl von ungefähr tausend Juden lebt, so kommt das in der Hauptsache von der unregelmäßigen Anwendung des Gesetzes von 1858 über die Notierung der russischen Soldaten und Matrosen, ihrer Witwen, und Kinder her. Änderen Juden, außer den Erwähntem wird der Aufenthalt nur auf bestimmte Zeit gestattet. Den Kindern von Juden, welche heiraten, ist verboten, im Lande zu verbleiben. Jüdinnen, welche eine gesetzliche Ehe mit Juden eingehen, die mit behördlicher Erlaubnis im Lande wohnen, besitzen nicht das» selbe Recht, im Lande zu leben das ihren Männern zusteht. Den Juden ist verboten, Synagogen zu eröffnen und bei solchen Rabbiner und Diener zu erhalten, Immobilien zu erwerben, in Lappland Gold zu graben und solches zu verarbeiten." Demgegenüber stellt der Verfasser ersterer Schrift folgendes fest: „Was nun die Stellung der Juden im Reiche anbelangt, so gei währt die russische Gesetzgebung gewissen Gruppen von Personen mosaischer Konfession das allgemeine Wohnrecht, so z. B. den Personen mit Hochschulbildung, den Kaufleuten erster Gilde, den Personen, welche den Titel eines Kommerziell- oder Manufakturrates haben, den Äpothekergehilfen, Dentisten. Feldscher, Mechanikern, Brennern, Brauern und überhaupt Handwerkern, einigen verabschiedeten Untermililärs usw. Hierbei gewährt unsere Gesetzgebung das allgemeine Wohnrecht sowohl den Familien dieser Personen, als auch jüdischen Kommis und jüdischen Dienern der genannten Personen, und es würde gewiß keinem, russischen Antisemiten in den Sinn kommen, einer Jüdin den gemeinsamen Aufenthalt mit ihrem Manne zu verbieten oder die Kinder von . Juden nur deshalb zu verjagen, weil sie geheiratet haben, wie das..das finnländische Gesetz tut." Dem russischen Schriftsteller könnte man. freilich entgegnen, daß das, von dem er behauptet, daß es keines russischen Antisemiten in den Sinn kommen könnte,^ sich erst kürzlich im heiligen Rußland zugetragen. Aber nicht mit ihm haben wir es zu tun, sondern mit. jener in Finnland herrschenden Bestimmung. Sie ist so schmachvoll, daß selbst, wenn die Zusammenstellung von Juden und Zigeunern unreine vondem Verfasser unserer Schrift herrührende Böswilligkeit sein sollte, kein Wort der Entrüstung zu stark ist. Das also ist das Land, das Europa für sich zu interessieren sucht, während in seinem Innern selbst jedes Gebot der Menschlichkeitmit Füßen 'getreten wird; ein Land, das den Juden die Erwerbs Möglichkeit in jeder Weise beschränktja ihnen die Ausübung ihres Kultus unmöglich macht, unterfängt. sich, edeldenkende, freiheitsliebende. Männer für -seine Sache zu gewinnen. . . ‘

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