Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 22 (3.6.1910)
- Date
- 1910-06-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Berlin, 3. Juni 1910 74. Jahrgang. Nr. 22 Begründet von Rabbiner vr. Ludwig Philippson. Unter Leitung der Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger. Verlags * Expedition: Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der »Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße §6/49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosfe, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-preis: durch den Buchhandel oder die ssost (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 OT. ftttft£llt Der Sonntagsgottesdienst und der Hamburger Tempelverband. XjIUJull* Von Rabbiner Dr. Norden in Elberfeld. — Die Woche.— Justizrat Dr. M. Horwitz. — Brief aus London. Von Dr. Chohner. — Die, Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen. Von Land.gerichtsrat Loewe. — Saul-Tragödien. Von Dr. Leopold Hirschberg-Berlin. — Feuilleton: Das Testament. Ein Schauspiel aus dem modernen Rußland in drei Auszügen. - Von Emanuel Kalisch. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. — Sprechsaal. Der Gemeürdedote (Beilage zur ^Allgemeinen Zeitung des Judentums") Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M., Lörrach — Von Nah und Fern. Der Sonntsgsgottesdienlt und der Hamburger Tempeloerbsnd. Von Rabbiner Dr. Norden in Elberfeld. Unter den religiösen Fragen und Problemen, welche die Judenheit in den modernen Kulturstaaten beschäftigen, nimmt die Sabbatfrage wohl unbestritten die erste Stelle ein, sowohl was die Bedeutsamkeit des Problems, als auch was die Schwierigkeit seiner Lösung betrifft. Wir Juden sind mit Recht stolz auf die Institution des allwöchentlichen Ruhetages, und es bereitet uns eine hohe Genugtuung, zu sehen, wie der Sabbatgedanke gerade in unserer Zeit immer mehr gewürdigt wird. Daneben aber tritt die höchst betrübende Erscheinung zutage, daß die Ausbreitung des Sabbatgedankens und seine Förderung durch die staatlichen Behörden dem religiösen Leben der Judenheit eine schwere Wunde geschlagen hat, weil ja alle den Ruhetag betreffenden Bestimmungen dem Sonntag zugute kommen, während die Feier des jüdischen Ruhetags, des Samstags, dadurch immer mehr beeinträchtigt wird. Mit schmerzlichem Bedauern sehen wir, wie besonders seit Einführung der obligatorischen Sonntagsruhe im Jahre 1892 die Jnnehaltung des jüdischen Sabbats .immer weiter abnimmt. Da helfen keine Belehrungen in der Schule und keine Ernlahnungen und Klagerufe aus der Kanzel. Belehrungen sind für Unwissende, Ermahnungen für Leichtfertige; das Sabbatgebot aber ist allbekannt, und bei der Mehrheit derer, die es verletzen, ist nicht Leichtfertigkeit die Ursache, sondern die Not des wirtschaftlichen Lebens, und „Not kennt kein Gebot". Als ich vor einiger Zeit in Nummer 3 des ersten Jahrgangs der von der „Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland" herausgegebenen Monatsschrift „Liberales Judentum" den Sabbat-Notstand schilderte, da fanden meine Worte Widerhall in weiten Kreisen unserer deutschen Glaubensgenossen. Von nah und fern erhielt ich Zuschriften, die ich denn auch zum großen Teil in den Nummern 6, 11 und 12 der genannten Zeitschrift veröffentlicht habe. Ueber das Vorhandensein des Notstandes herrscht in diesen Zuschriften nur eine Stimme: Der Sabbat wird bei jung und alt immer mehr zum Werktag, der Besuch des Sabbatgottesdienstes immer schwieriger durchzusetzen, und mit der Entfremdung vom gottesdienstlichen Leben — das ist das besonders Traurige — geht eine Entfremdung vom jüdischen Leben überhaupt und von jüdischen Interessen Hand in Hand. Wie aber soll dem Notstand gesteuert werden? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Forderung, der jüdische Ruhetag solle von dem Samstag aus den Sonntag verlegt werden, wird fast nur von solchen erhoben, die keine engere Fühlung mit den Kreisen, ihrer Glaubensgenossen haben. Diese Forderung findet keine Gegenliebe, auch bei denen nicht, die seit Jahr und Tag gezwungen sind, den Samstag als vollständigen Werktag zu behandeln. Der Begriff des Sabbats ist nun einmal durch jahrtausendelange Gewöhnung so eng mit dem Samstag verknüpft, daß eine Trennung gegenwärtig als eine Unmöglichkeit angesehen werden muß. Mag dies, gerade im Interesse des Sabbatgedankens, auch bedauerlich gefunden werden: wir können nichts daran ändern, sondern haben uns auf den Boden der Tatsachen zu stellen. Auf dem Boden der Tatsachen bewegt sich denn auch die andere Forderung, es solle neben dem Sabbatgottesdienst ein feierlicher Gottesdienst am Sonntag eingerichtet werden, um denjenigen Kreisen, die das Bedürfnis empfinden, sich gottesdienstlich zu betätigen, am Samstag aber nicht dazu imstande sind, Gelegenheit zu geben, ihr religiöses Bedürfnis zu befriedigen. Diese.Forderung, glaube ich, wird jeder Vorurteilslose als vollauf berechtigt anerkennen müssen. Ich sehe hier von allen Einzelfragen ab, auf.welche Weise geprüft werden kann, ob in einer Gemeinde tatsächlich ein solches Bedürfnis vorliegt, ferner, wie häufig der geforderte Gottesdienst stattfinden soll, ob allwöchentlich oder seltener, welche Liturgie ihm zugrunde zu legen wäre u. s. f., denn das sind alles spätere Sorgen. Es handelt sich zunächst um die grundsätzliche Frage: Wie haben sich die- Gemeindebehörden zu der Frage zu stellen, wenn eine ansehnliche Anzahl Gemeindemitglieder die Einrichtung eines Sonntagsgottesdienstes wünscht? Haben sie das Recht, einen derartigen Antrag abzulehnen-, oder ist es nicht vielmehr ihre Pflicht, dem Anträge zuzustimmen und den in Betracht kommenden Kreisen, die Möglichkeit gottesdienstlicher Betätigung zu gewähren? Für den, der ruhig und leidenschaftslos zu denken vermag, kann die Beantwortung dieser Frage nicht zweifelhaft sein: Die Gemeindebehörden müssen es mit Freude begrüßen.