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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-02-11 · Heft 6 (11.2.1910) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 6 (11.2.1910)
Date
1910-02-11
Page
Seite 72 (sequence 12)
Language
German
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gesamten Romanliteratur wenig Beispiele geben, wo sich männliche Kraft mit zarter Innigkeit in der Gestaltung so harmonisch paart, wie in diesem Werk. Und wenn manche unserer jungen jüdischen Autoren in dem sehr berechtigten Streben nach Sachlichkeit und Objektivität oft gar zu sehr an der häufig abstoßenden Außenseite der Dinge kleben bleiben, wenn sie ost gar zu sehr ihren innerlichen Abstand von der Anschauungsweise der charakterisierten Personen vorlaut und überlegen verraten möchten, so könnten sie von unserem Autor lernen, wie man mit Liebe eindringt ins Innerlichste — auch des Gegners, ohne dabei die äußere Wahrheit zu verletzen und ohne dabei sich selbst etwas zu vergeben. Und gerade auf diese Meise, möchte ich meinen, kann man am besten seinen Seelenzustand offenbaren, — wenn man ihn hat. Dr. Span!er-Münster. Der böse Blick und Verw all dies. Ein Beitrag zur Geschichte des Aberglaubens aller Zeiten und Völker von Dr. S. Seligmann. Augenarzt in Hamburg. Zwei Bände mit 250 Abbildungen. Berlin W. 30, H. Barsdorff, 1910. Preis 12 Mark, geb. 15 Mark. Das sehr umfangreiche Werk eines äußerst belesenen Sammlers enthält, wie das Register zeigt, auch mancherlei Bemerkungen über Juden. Das Buch müßte einmal von einem Fachmann gründlich besprochen werden; hier sei nur auf die Stelle II, 338 über die Thora, S. 358 ff üher die Amulette hingewiesen. Aber schon für das eigentliche Thema des Buches: den bösen Blick sind die Stellen I, 12 ff, 108 ff sehr wichtig; beim guten Blick eine Notiz über die. russischen Juden I, 247. Das Quellenregister, d. h. das Verzeichnis der vom Verfasser benutzten Bücher füllt 72 Seiten. L. G. Mchereinlsuk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurücksendung der Bücher findet in keinem Falle statt. Palästina, Handbuch von Davis Trietsch. 1010. Orient-Verlag, Berlin-Schmargendorf, Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Herausgegeben von Dr. M. Brann, 53. Jahrgang, Heft 11—12 Breslau. Paul Langenscheidt, Graf Cohn. Roman. Verlag Dr. Paul Langenscheidt, Groß-Lichterfelde-Ost. Jesus und Judas in der Dichtung, von Arthur Luther. Verlag. Clauß & Feddersen. Hanau, 1910. Preis 1 M. Entweder + oder?! Kritische Gedanken von Reinhold Hollack Leipzig 1910. Verlag von Teichmann & Co. Preis 1 M. Matyasz Mieses: D'pWH Truck von S. L. .Deutscher, Podgörze bei Krakau 1909. Essay and Speech on Jewish Disabililies by Lord Macauly, edited by Israel Abrahams, M. A. and the Rev. 8. Levy M. A. Edinburgh 1909. Ringen, Träume und Leben. Gedichte von Kurt Sonnemann. Neustadt an der Haardt. D. Meininger, 1909. Beiträge zur Geschichte der Juden. Teil I. Zur Geschichte der Juden im 4. Jahrhundert von Rabbiner Dr. Leopold Lucas. Berlin. Mayer und Müller, 1910. Der Pinkas der Gemeinde Kuttenplan. Von Dr. Sch. Ochser. Druck von Adolf Alkalay & Sohn, Preßburg. Toynbee. Soziale Novelle von Alfred Goldschmidt. Selbstverlag des Verfassers, 1910. Preis 40 Pfennig. Ich und die Bücher. (Selbstvorwürfe des Kritikers) von Ludwig Hatvany. Verlegt bei Paul Cassirer, Berlin 1910. Preis 2.50 Mark. Fifth annual Report of the Henry Phipps Institute. February 1907—1908. Pauline Wengeroff. Memoiren einer Großmutter. Bilder aus der Kulturgeschichte der Juden Rußlands im 19. Jahrhundert. Band II. Berlin, Verlag von M. Poppelauer, 1910. Preis 3 Mark. Der Israelitische Friedhof in Hegenheim in geschichtlicher Darstellung von vr. meä. Achilles Nordmann. Basel 1910. Wackernägelsche Verlagsanstalt. Preis 5 Francs. - Synagogale Gesänge für Kantor und Chor. Heft I. Komponiert von Kantor A. Z. Jdelsohn (Jerusalem). Verlag von M. Poppelauer, Berlin. -Preis 5 Mark. (Titel auch mit hebräischem Text.) mf Sprechsaal. Sehr geehrter Herr Redakteur! H/G^ax Nordaus unbegründete Behauptung, daß eine Gegen- * seitigkeit zwischen den außerjüdischen und den jüdischen Philosophen des Mittelalters nicht stattgefunden hat, fand in Ihrem geschätzten Blatte Nr. 2 die richtige Widerlegung. Zufällig erscheint soeben als Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des Rabbiner-Seminars zu Berlin eine literar-historische Studie von Professor Dr. A. Berliner „Der Einheitsgesang". Der entschieden gesetzestreue Veteran jüdischer Gelehrsamkeit sagt ohne jegliche Absicht polemischer Tendenz (S. 16): - , „Wenn an jenem feierlichen Abend die Schar der Auserlesenen die Hymne Gabirols und die Einheitsgesänge, welche aus Saadia beruhen, vortragen, so werden nur wenige ahnen, daß jener den Plato, dieser den Aristoteles zum Lehrer sich erkoren. Wahrlich! eine weitere Ausgestaltung des agadischen Gedankens in der Parallele zwischen Jefet und Schem, angelehnt an den Schriftvers im ersten Buche Moses 9, 23 — Jefet, als Typus des Griechentums und Schem als Vertreter des Judentums. Aber beide Anhänger der griechischen Philosophie — Gabirol, der denkende Jude, mit Plato als Führer und Saadia, der jüdische Denker mit Aristoteles — beiden genügt am Ende der von der Philosophie geschaffene Gottesbegriff nicht, von jener Weisheit, die „ohne Früchte zu bringen nur Blüten treibt." Wie Gabirol sich am Schluffe zum Gebet erhebt, „das alle dem Israeliten teueren Güter in diesem und künftigen Leben erfleht, die ungehörteUebung der Lehre und ihrer Gebote," ebenso klingt bei Saadia der hymnische Schluß seines Abschnitts vom Einheitsbekenntnis in das Lob Gottes ans." Wahrhaft goldene Worte von berufener Feder! Memel, 16. Januar 1910. Leon Scheinhaus. VAon befreundeter Seite wird uns folgendes in der „Juristischen Wochenschrift" 1910, S. 22 unter Nr. 33 abgedruckte Urteil des Reichsgerichts mitgeteilt, das auch für unsere Leser von Interesse sein dürfte: „Das Berufungsgericht geht davon aus. das gemeinschaftliche Verrichten des Taschlichgebets durch Eheleute habe seiner religiösen Idee nach zur Voraussetzung, daß die Eheleute innerlich miteinander ausgesöhnt sind. Es tritt aber das Berufungsgericht hiermit nicht in Widerspruch, wenn es aus der konkreten Sachlage die Ueberzeugung gewonnen hat, daß im vorliegenden Falle die Verrichtung , des Gebetes durch die Parteien lediglich in Erfüllung einer äußeren Formalität ohne die von den Satzungen der Religion gebotene Aussöhnung erfolgte. Diese tatsächliche Feststellung kann nicht durch die Erwägung in Frage gestellt werden, daß die Ehefrau hierdurch einen Verstoß gegen die Religion begangen hätte. K. c. K. U. v. 15. Nov. 1909, 28/09 IV. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin, verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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