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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-11-26 · Heft 48 (26.11.1909) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 48 (26.11.1909)
Date
1909-11-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
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73. Jahrgang. Nr. 4$. Berlin, 26. November 1909. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Äbonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere verrriebsstellen) b.zogen vierteljährlich 3 M. Lhefredakteur: Lrrdrv.kg Seiger. Begründet von Rabbiner Dr- Ludwig Philixpson. Verlags-Expedition: Berlin. Jerusalemer Str. 46/49. Alle Zusendungen für . Redaktion und Expedition sind an die Adresse Verlag der „AUgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Siraße 4^/4y, zu richten. Verlag von Rudolf rNoffe, Berlin. Zur Frauenfrage. — Die W o che. — Fr. Gernsheim: Mirjam. *J IUJmU* _ Briese von Selig Paulus Cassel. Mitgeteilt von M. Zu ck ermann-Hann oder. — Zu dem Opferdienst in Israel. Von N. Brettholz. — Aus dem Wiener Ghetto. Von Hermann Menkes. — Feuilleton: Lo-Ruhama. Von Maria Janitschek. — Katharina Wejgiel. Von Dr^ Julius Reimer. — Sprechsaal. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin. Graudenz, Bromberg, Posen, Breslau, Liegnitz, Bremen, Aus Westfalen, Bamberg, New York. — Von Nah und Fern. Zur Frsuenkrsgr. Berlin, 23. November. 3n der ordentlichen evangelischen Generalsynode wurde am 4. November die Petition des Deutsch-evangelischen Frauenbundes (Sitz in Hannover) um Eingliederung der Frau in die verfassungsmäßige Gestaltung der Kirche eingebracht. „Berichterstatter Syn. Hofprediger Rogge (Potsdam) hebt hervor, daß die Petition von 37 preußischen Ortsgruppen herrührt. Eine kirchlich geordnete Mitarbeit der Frauen in der Armen-, Kranken- und Waisenpflege, in der Fürsorgeerziehung und in anderen Aufgaben des kirchlichen Gemeindelebens müsse den .Gemeinden zum Segen gereichen und müsse dankbar begrüßt werden. Zu solcher Mitarbeit bieten 8 17 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung und § 14 k der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung die verfassungsmäßige Grundlage. Der Berichterstatter empfiehlt der Generalsynode folgende Beschlußfassung: „Diese Angelegenheit dem Ev. O.-K.-R. mit dem Ersuchen zu übergeben, die Gemeindekirchenräte anzuregen, von dem ihnen zustehenden Rechte, sich für gewisse Aufgaben des kirchlichen Gemeindelebens Hilfskräfte aus der Gemeinde beizuordnen, in geeigneten Fällen auch durch Heranziehung von Frauen zur Mitarbeit an. diesen Aufgaben Gebrauch zu machen, auch die Darbietung von etwa erforderlich oder zweckmäßig erscheinenden Richtlinien an die Gemeindekirchenräte in Erwägung zu ziehen." . Berichterstatter Hofprediger D. Rogge betont u. a., daß man den christlich gesinnten Frauen — denn um solche handele es sich — soweit als möglich Entgegenkommen sollte, da die Mitarbeit der Frauen auf den oben angegebenen Gebietes ^außerordentlich erwünscht sei. Die Petenten dürfen aber-darüber nicht zweifelhaft sein, daß in der gegenwärtigen Zusammensetzung der Generalsynode keine Aussicht für sie vorhanden ist, daß ihre weitergehenden Wünsche bei ihr Widerhall finden." Dieser Passus, der in der „Bossischen Zeitung" vom 5. November stand, gibt auch uns zu denken. Wir haben keine Generalsynode und glücklicherweise auch keinen Oberkirchenrat. Die Angelegenheit, die von jener befürwortet wurde, und von diesem vermutlich abgelehnt wird, muß über kurz oder lang uach uns beschäftigen. I. Wenn ich in meiner ersten Ansprache an die Leser hervorhob: wir wollen das bevorzugen, was uns eint, nicht das, was uns trennt, so darf ich wohl die Frauenfrage zu dem Einenden rechnen. In bezug auf Ehegesetze mögen wir streiten. Mir wurde neulich ein Fall aus Wien berichtet, der mich schaudern machte. Eine verwitwete Dame, die in ihrer ersten Ehe ein Kind gehabt hatte, das vor einigen Jahren starb wollte sich wieder verheiraten. Die zwei Brüder ihres verstorbenen Mannes sind längst verheiratet. Trotzdem verweigerte der Rabbiner die Vollziehung der Trauung, weil die Braut es ableynte, die Chaliza-Erklärung der Brüder ihres Mannes einzuholen.' Das junge Paar mußte sich mit einer sogenannten Notzivilehe begnügen. Das ist für mein Gefühl ein haarsträubender Fall, und ich kann es kaum glauben, daß viele Rabbiner so vorgegangen wären wie ihr Wiener Kollege. Aber abgesehen von den Ehegesetzen und von äußerlichen Vorschriften, wie das Tragen eines falschen Scheitels seitens der Ehefrauen und ähnliches, herrscht wohl in den verschiedensten Lagern darüber Einigkeit,'daß die Frauen nicht die Beachtung finden, die sie verdienen. Bei Denkenden und Fühlenden ist die ehemals übliche Verachtung des Weibes gewichen. Wer noch im Morgengebete Gott dankt, daß er ihn nicht zum Weibe geschaffen, der verbindet wohl mit diesem Satze keine Geringschätzung, sondern wenn er sich bei den Worten überhaupt etwas denktso stellt er sich nur mit Freuden vor, daß er von allen körperlichen und seelischen Leiden des Weibes befreit ist. Selbst die äußerlich frömmsten Juden gewähren der Gefährtin ihres Lebens, der Mutter ihrer Kinder eine würdige Stellung, wie in ihrem Herzen, so in ihrem Hause. Und die wenigsten haben gewiß etwas dagegen, daß die Frauen sich auch im Leben betätigen. Ein großer Wirkungskreis hat sich ihnen geöffnet. Zunächst das Studium. Unter den jungen Damen, die sich durch Vorbereitung auf dem Gymnasium, durch Bestehen des Abiturientenexamens zum Besuch der Universität vorbereiten, befinden sich ebensoviel Jüdinnen, wie unter den vielen Hunderten, die auf Grund des Nachweises allgemeiner Bildung oder ohne solchen Nachweis, die Hörsäle beliebter Dozenten füllen. So wenig ich gegen eine solche Beschäftigung einzuwenden habe, so fürchte ich hier ein geistiges und materielles Proletariat: Ein geistiges, denn manche Damen aus besseren Ständen machen die Sache mehr als Mode mit, denn aus wirklichem Eifer, und es kann leicht kommen, daß viele, die die Studien in der Mitte abbrechen und einige, die es bis zum Doktor bringen, und dann schließlich heiraten, oder doch keine Neigung empfinden, einem schlecht , bezahlten Berufe sich zu widmen und keine Befähigung

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