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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-08-27 · Heft 35 (27.8.1909) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 35 (27.8.1909)
Date
1909-08-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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73. Jahfgarig. Nr^ 35 4 gemeine Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheine wöchentlich. A b o n h e m e n 1s - Qt e i s: durch Buchhandel öder Post (in Berlin u. vorcrten durch unsere , verkriebssiellen) bezogen vierteljährlich 3111. Begründe^ von Rabbiner D*- Ludwig Philippson VsiIgM-LrxeüüiM: Berlin. Jerusalemer Str. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem. Zeitung des Judentums*. Berlin ö^V., Jerusalemer Straße \Sl\9, zu richten. OrooinMi- und Landesgemrinde. Berlin, 24< August, er Entwurf eines neuen Orgcmisationsgdsetzes für die jüdischen Gemeinden Preüßens, der auf dem 11> Deutsch- Israelitischen Gemeindetage beraten wurde, bildet den Gegenstand eines sehr wertvollen Vortrags, der auf dem 25. Verbandstage der ostpreußischen Synagogengemeinden von Amtsgerichtsrat B l u m e n f e l d - Insterburg gehalten wurde. Dies er Vortrag ist so objektiv und klar, er stellt die - wichtigsten Punkte des Entwurfs so treffend in das rechte Licht/ daß wir gern eine Partie desselben, und zwar die über Provinzial- und Landesgemeinde, hier zum Abdruck bringen. Ist das. doch auch der eigentliche Kern des ganzen Entwurfs, der das Neue enthält, das geschaffen werden sollte.; . Nach dem Entwurf sollte für jede Provinz eine Provinzialgemeinde, für ganz Preußen eine Landesgemeinde gebildet werden. : Aufgabe der Provinzialgemeinden sollte u. a. sein: - 1. Die Vertretung der gesamten Judenheit der Provinz nach außen hin, insbesondere den Behörden gegenüber, , 2. die Förderung der Bildung von Bezirksverbänden, ,3. die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Vorstand und Gemeindevertretung auf Anrufen eines der beiden Teile, 4. die Sorge für die Beaufsichtigung des Religionsunterrichts in den unterstützten Gemeinden, 5. die . Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden und - 1 Bezirksverbände, 6/ die Schaffung und Unterhaltung von Wohlfahrts- ' einrichtungen und Bildungsanstalten, für - welche die Kpäfte einzelner Gemeinden und Bezirksverbände nicht ausreichen. . . i Die Landesgelneindv sollte die Gesamtinteressen der Juden " Preußens nach außen, insbesondere gegenüber., den Behörden, ' vertreten, /leistungsschwache Mitgliedsgemeinden unterstützen, und Wdhlfahrtseinrichtungen und Bildungsanstalten schaffen, für welche die Kräfte der einzelnen Provinzgemeinden nicht ausreichen. Beide sollten, wie natürlich,, aus einer . Vertreterversammlung und einem Vorstände bestechen. Die ' Abgeordneten zur Provinzgemeinde sollten von. den Einzel- * -gemeinden, die zur Landesgemeinde , von den Provinz-: gemeinden. gewählt werden. Gemeinden von 300 bis 500 Seelen sollten je einen. Abgeordneten, größere Gemeinden v entsprechend mehr Abgeordnete - wählen, /Gemeinden - unter > - 300 Seelen.sollten.-zu Wahlverbänden: zusammengelegt werden, v / Jedem Wahlverbande sollte ein Abgeordneter znstehen und^ die Wahl durch Wahlmänner der zum. Verbände gehörigen | ' Gemeinden erfolgen, wobei auf jede Gemeinde ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und Größe nur ein Wahlmann zu kommen 'hätte. Wählbar sollten nur Mitglieder der betreffenden Gemeinde sein, Und der Vorstand sollte von den betreffenden Gemeindetagen je aus ihrer Mitte gewählt werden. Hier setzt nun Amtsgerichtsrat Blumenseld mit seiner sachgemäßen Kritik ein: Es geht nicht anders, die Ziffern für das Wahlrecht eines Abgeordneten müssen für jede Provinz nach ihren eigenartigen Verhälti nissen besonders geregelt werden, und dem Gemeindetage muß es . freistehenin den Vorstand auch solche Männer zu wählen, die nicht Abgeordnete sind, die aber besonders geeignet und tüchtig sind und irffich in der Arbeit für die jüdische Gesamtheit bereits bewährt haben. ^Solche Männer sind dünn gesät, und wir müssen die Freiheit haben, . sie zür Arbeit für die Provinz heranzuziehen, auch wenn sie zufällig nicht Abgeordnete einer Gemeinde oder eines Wahlbezirks sind. Es wäre auch weiter zu prüfen, ob es nicht, um das Interesse und die Teilnahme der Gesamtheit für die allgemeinen Aufgaben der größeren ^Gemeinschaften rege zu erhalten, sich empfiehlt, die Wahlen zu allen Vertreterkörperschasten direkt durch die Mitglieder der einzelnen Ge- ^meinden, gleichsam durch Urwahlen vornehmen zu lassen.Um ihre H Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Provinzgemeinden und die : Ländesgemeinde je bis höchstens zwei Prozent der staatlichen Einkommensteuer, die Provinzgemeinden auch bis vier Prozent mit Genehmigung deS Vorstandes der Landesgemeinde als Steuern erheben ^dürfen. Eine etwa notwendig werdende höhere Besteuerung sollte nur mit Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde statthaft sein. Daß diese Belastung eine besonders hohe oder drückende wäre, kann nicht gesagt werden, besonders wenn wir bedenken, was jetzt bereits Gemeinden und Einzelpersonen für den Verband beisteuernd und daß dies alles dann in Wegfall käme. Zu erwägen wäre noch, ob nicht auch bei der Bestimmung^ für die Provinz- und Landesgemeinde eine prozentuale Abstufung eingefügt werden könnte derart, daß der allgemeine Steuersatz bei einer über ein bestimmtes Maß hinausgehenden Belastung um' ^2/bis 1 Prozent sich verringern, bei einer unter diesem 'Mäßbleibenden 'Belastung aber sich 'um V2 bis 1 Prozent erhöhen'würde. 'Als . Düxchschnittsmaß könnten 100 bis 160 Prozent Zuschlag zur-Staatseinkommensteuer eingesetzt werden. '!J'' Wie Sie aus diesen Grundzügen ersehen, wollte der Entwurf im wesentlichen nichts änderes, als den bereits bestehenden freiwilligen Organisationen eine gesicherte rechtliche Grundlage geben. Die Provinzgemeinden sollten an Stelle der ' provinziellen' Verbände r treten und deren Aufgaben übernehmen, und auf die Landesgemeinde sollte für Preußen ein wesentlicher Teil des^: Tätigkeitsgebiets des ' Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes übergehen, nur sollte die bis- „herige Freiwilligkeit und die' private Stellung, der Verbände durch .^staaÄ'iA' anerkannte kortzoraüve Gliederung ersetzt werden. Drr ungeheure Fortschritt würde darin' bestehen, daß' öffentlich / rechtliche Körperschaften wie die Provinzgemeinden und die Landes- .MemeißÄ wjt' gäyz anderer Autorität nach außen hin für uns rin-

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