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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-07-16 · Heft 29 (16.7.1909) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 29 (16.7.1909)
Date
1909-07-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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MtzWMWK Berlin, lü.JulilW 73. Jahrgang. Nr. 29. Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese- Zeitung erscheint wöchentlich. Akönnements-preis: durch^Suchhandel oder Post'(in Berlin u. vororten.durch unsere verrriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. Redakteur; Gustav Rarpeles. Begründet von - - ' Rabbiner Dr. Ludwig Philipxson. ’Str. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der ^Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin L'iV., 'Jerusalemer Straße'^S/4S, zu richten» Verlag, von Rudolf Masse, Berlin» Lrr „dölk" Obrrrst. Berlin, 14. Juli. § ist leider -schon mehr als eine Binsenwahrheit, daß wir in der deutschen Judenheit auch eine „kleine, aber mächtige" Partei, einen ultra-orthodoxen Zirkel, haben, der alles, was nicht nach ihrer Ordnung und ihrem,! Sinne geht, insbesondere auch alles, was nach Zentralisation der jüdischen Kräfte ringt, ein Greuel ist. Sie betreibt die Bekämpfung fast aller großen Organisationen als einen Sport, gibt sich als den Erbpächter des allein wahren Judentums aus und wittert hinter allem, was in jüdischen Dingen/ und seines auch Großes und Bedeutsames, geschiehteinen Angriff aus ihre Position, sobald sie selbst nicht die Akteure sind. Dabei.ergibt sich die groteske Erscheinung, daß diese extrem-orthodoxen Kreise, die das Anathema gegen jeden schleudern, der -nicht ihrer religiösen Auffassung huldigtHich in der letzten /Zeit in der schönen Pose gefallen, als „Schirmer der Gewissensfreiheit"/ zu erscheinen. Das sind dieselben Eiferer, -die der Judenheitsoweit sie nicht in dem Fuldaer Geistesschatten wandelt, das' Judentum überhaupt abstreiten und am liebsten, eineunübersteigliche Scheidewand zwischen ihren Getreuen und der anderen Judenheit aufrichten möchten, um einer Gefahr der „Infizierung" seitens anderer. Richtungen vorzubeugen. v Besonders verhaßt scheint ihnen der Oberrat der badischen Israeliten und die staatliche Organisation der Juden in Baden überhaupt zu sein. Neuerdings' haben sie sich die Toga der Retter der Gewissensfreiheit umgelegt, anläßlich des Falles Marschall-Karlsruhe, über den in der letzten Nummer dieses Blattes kurz berichtet wurde. In Karlsruhe ist ein Kind des genannten Gemeindemitglieds mit Polizeigewalt dem Religionsunterricht der Landessynagoge zugeführt worden. Der' Vater dieses Kindes gehört der orthodoxen Richtung an, ohne indes aus. der Landessynagoge ausgetreten zu sein. Der Aufforderung, sein, Kind der kompetenten Schule zuzuführen, begegnete er mit beharrlicher Weigerung, so daß schließlich nichts anderes, als die Zwangsmaßregel übrigblieb. ^Der jüdische Religionsunterricht ist nach dem badischen Gesetze genau so obligatorisch) wie der allgemeine Volksschulunterricht/ Nun denke man sich einmal den Fall- ' daß /irgendein Staatsbürger es ablehnen würdeA sein Kind der allgemeinen Volksschule, zuzuführen, wM^— /an^derselben ein Lehrer unterrichtet, dessen religiöse Auffaffüng. nicht genau derjenigen, der Eltern des Kindes entspricht nnd/ ders deswegen die.Dispensation des Kindes, vom Religionsunterrichte begehrte, ohne daß. er aus der betreffenden Konfession austritt.^/Man braucht sich nur diesen Fall vorzustellen, um einzusehen,/ daß . es^. einfach, eine Ungeheuerlichkeit wäre, und es keinem Menschen-einfallen würde,/der Schulbehörde auch nur , den leisesten Tadel deswegen zu erteilen, wenn sie dieses Kind .zwangsweise zum Besuch der Volksschule nötigen würde. , y Keine Schule der Welt würde es sich gefallen laffen, daß" bIß fPlitterrichtliche Kritik der Eltern an der Lehrtätigkeit des Lehrers die Konsequenz habe, den Eltern die Möglichkeit' zu gewähren, daß Kind dem gesetzlich gegebenen Unterricht fernzuhalten. Leider muß zügestanden werden, daß in gewissen kleinen Zirkeln unserer Glaubensgenossen der Sinn für Ordnung und Disziplin nicht in dem Maße ausgebildet ist,; wie es Wohl wünschenswert wäre, und daß es daher nicht nur nicht zu umgehen, sondern nur zu billigen ist, wenn die deutsche Judenheit respektive deren zuständige. Stellen in dieser' Richtung erzieh erisch wirken. Wir leben doch Gottlob nicht unter Eheder- und Jeschibä-Verhältnissen, auch nicht im ^eligrvnsvntexHcht, sondern.-haben eine gesetzliche Ordnung nichts umsonst all die''Jahrzehnte hindurch auch für den jüdischen" Religionsunterricht angestrebt. Schon von diesem einen Gesichtspunkte aus kann ein zeitgemäß denkender Mensch es nicht begreifen, wie man diesen Verstoß ge gen das elementarste Grundgesetz der Schuldisziplin unter den Gesichtswinkel der Gewissensfreiheit stellen will. ':l: Wenn das Gewissensfreiheit sein soll, daß jeder schalten und walten kann, wie er will, dann treibt man mit dem .Begriffe der ,'Gewissensfreiheit" groben Unfug. Unter, der Geltung des Austrittsgesetzes kann von einer Bedrückung der Gewissensfreiheit nicht die Rede sein; und wenn dem betreffenden Herrn die Gesellschaft der Landessynagoge nicht- Paßtefostand es ihm frei, aus derselben auszutreten, aber er dürfte nicht verlangen, daß die Landessynagoge ihm Konzessionen macht, die er als einzelner nicht der Landessynagoge machenwollte. Wohin sollte es führen und wie wäre ein geordneter Religionsunterricht überhaupt möglich; wenn es jedem jüdischen Vater freistände, wenn ihm die Nase des Lehrers nicht gefällt,'sein Kind dem Unterrichte desselben zu entziehen t Aber die Desorganisation, die Zersplitterung ist ja das treibende Prinzip einer gewissen kleinen Clique, und darum wird mit Freuden jede Gelegenheit ergriffen; um das mühsam errungene Gebäude/einer Näherführung aller jüdischen Elemente zu zerstören.' Der badische Oberrat hatsich einVerdienst erworben; /daß er die Disziplin auch der' jÜdischeW Religionsfchule. gewahrt .hat,' daß "er ' für die jüdische/Rekigionsschule auch von den Juden den gleichen Respekt und ,die Einfügung in die Ordnung verlangt hat, wie sie den nichtjüdifchen Schulen ün- ^stqndslos entgegengebracht wird, daß ex?Mm Belieben und Hr Willkür einen Damm entgegengesteE hat. Wer dieses tadelt und gar a.ls Bedrückung der „Gewissensfreiheit" bezeichnet, der proklamiert den Grundsatz der Willkür und

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