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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-05-14 · Heft 20 (14.5.1909) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 20 (14.5.1909)
Date
1909-05-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Berlin, 14. Mai 1909. 73. Jahrgang. Nr. 20. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. .Redakteur: Gustav Rarxeles. Begründet von Rabbiner D-- Ludwig Philippsoir Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemer Str. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf rnosse, Berlin. Discite moniti. Berlin, 12. Mai. enn man die Urteile über den neuen Organisationsentwurf betreffend die Verfassung der jüdischen Religionsgesellschaft in Preußen aufmerksam durchlieft und mit einander vergleicht, so wird man sich der Sorge nicht erwehren können, daß abermals eine Zersplitterung in dem Leben unserer Gemeinschaft wahrzunehmen ist, die, wenn sie weitere Dimensionen annimmt, dem Gedeihen des Werkes, das wir alle ersehnen, gefährlich werden kann. Es ist doch merkwürdig. wie wenig, die meisten Menschen aus der Geschichte lernen und wie selten sie deren Lehren beherzigen. Das Grundübel der Zersplitterung hat von jeher in unserer Gemeinschaft großes Unheil angerichtet. Gerade zur rechten Zeit kommt deshalb eine historische Erinnerung, die alle Einsichtigen mahnen und warnen sollte. Rabbiner Dr. Vogelstein in Königsberg hat aus den Akten der dortigen Shnagogengemeinde einen sehr interessanten Beitrag zur Vorgeschichte des Judengesetzes von 1847 veröffentlicht, der nicht nur wertvolles Geschichtsmaterial biete, sondern auch die Gefahr der Zersplitterung uns so recht vor Augen führt. Die drei Hauptgemeinden Berlin, Breslau und Königsberg konnten sich damals über einen Gesetzentwurf nicht einigen und überreichten schließlich dem Minister drei verschiedene Entwürfe. Es muß dabei aber ausdrücklich bemerkt werden, daß damals nicht einmal ernstlich der Versuch einer Einigung gemacht wurde. Der Berliner Vorstand überreichte, nachdem sein Entwurf von Königsberg und Breslau Widerspruch erfahren hatte, ohne weitere Verhandlung mit diesen Gemeinden seinen in.einzelnen Punkten modifizierten Entwurf dem Minister. Breslau und Königsberg waren über dieses einseitige Vorgehen verschnupft, fürchteten überdies, daß ihre grundsätzlichen Bedenken unbeachtet blieben und reichten nunmehr dem Minister ihren abweichenden Entwurf ebenfalls ein. Die Korrespondenz zwischen den drei Gemeinden kann für die Verhandlungen des nächsten Gemeindetages nur von großem Interesse sein. Der Berliner Vorstand übersandte im Mai 1842 einen vollständigen Entwurf den Gemeinden. Danach sollte jeder Jude in Preußen einer Shnagogengemeine angehören. Sämtliche Synagogengemeinden einer Provinz sollten einen Provinzialshnagogenverbandsämtliche Juden in Preußen den Synagogenverband der Juden des preußischen Staates bilden. Die Vorsteher und die Rabbiner bilden zusammen den Vorstand der Gemeinde. In jeder Provinz,und zwar an einem Orte, wo eine größereAnzahl vvnJudenihrenWohnsitz haben,sollte derGemeindev.orstand zugleich Obervorstand der Provinz sein; die Vorsteher sollten den Titel „Aelteste" führen, der Rabbiner, der Mitglied des Obervorstandes ist, sollte Obervorstand heißen. Endlich sollte in Berlin als Zentralbehörde für ganz Preußen ein Synagogenrat gebildet werden. Der Entwurf regelte noch die Prüfung der Befähigung der Rabbiner durch Prüfungskommissionen in jeder Provinz und eine Oberprüfungskommission in Berlin. Schließlich war noch die Errichtung eines Rabbinerseminars vorgesehen. Der Königsberger Vorstand, zu dessen Beratungen damals auch Johann Jacoby zugezogen wurde, hatte gegen diesen Entwurf erhebliche Bedenken. Er verwarf die ganze provinziale und staatliche Gesamtorganisation, die Absonderung der Juden im Schulwesen und die Zugehörigkeit des Rabbiners zum Vorstand. Dagegen forderte er die Einstellung eines jüdischen Mitgliedes in die Konsistorien und das Kultusministerium. Der Berliner.Entwurf wurde umgearbeitet und dem Berliner und Breslauer Vorstand mitgeteilt. Der Breslauer Vorstand stimmte in wesentlichen Punkten mit dem Königsberger übereinin anderen wich er aber erheblich von diesem ab. Er lehnte die Einsetzung von Mittel- oder Oberbehörden ab, ebenso die Einstellung jüdischer Mitglieder in die Provinzialkonsistorien und das Kultusministerium. Er wollte also keine Gesamtorganisation. In jeder jüdischen Gemeinde sollten einige Vorstandsmitglieder mit dem Rabbiner eine Kultuskommission bilden. Merkwürdig ist die verschiedenartige Haltung der drei Hauptgemeinden in der Rabbinersrage, die Vogelstein mit Recht aus den lokalen Verhältnissen erklärt. „In Berlin sehnte man sich nach einer wissenschaftlich hervorragenden modern gebildeten Persönlichkeit als Oberrabbiner, von dem man einen ersprießlichen Einfluß auf das Gesunden der Verhältnisse erhoffte. In Breslau war ein solcher Mann — Dr. Abraham Geiger — als Rabbiner berufen; der Wunsch des Vorstandes ging in dem Kampf innerhalb der Gemeinde dahin, den modern gebildeten Rabbiner als den religiösen Führer der Gemeinde anerkannt, den alten Rabbiner Tiktin auf die Ueberwachung der Ritualien beschränkt zu sehen. In Königsberg hatte man neben dem Rabbiner alten Schlages einen modern gebildeten Prediger und Religionslehrer. Durch diese Teilung war das Amt des Rabbiners jeder über das Ritual hinausgehenden Autorität entkleidet; man fürchtete öffenbar von dem Berliner Entwurf eine Fühlung der Autorität des alten Rabbinertums, das die Stellung mit der neueren Zeit vollständig verloren hatte." Nun unternahm der Berliner Vorstand einen Schritt, der unter allen Umständen hätte vermieden werden müssen. Er überreichte seinen modifizierten Entwurf dem Minister und machte erst mehrere Wochen später dem Königsberger

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