Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1908)
- Date
- 1908-08-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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72. Jahrgang. Nr. 34. Berlin, 21. August 1908. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere verkriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarxeles. Begründet von Rabbiner S»-Ludwig Philipxson. . Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 16/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag , der „Allgein. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/4-, zu richten. Verlag von Rudolf rNofse, Berlin. Dir Württembergilche Lirchrnoerkslluns. Berlin, H August, ährend die süddeutsche Orthodoxie sich bereits alle Mühe gibt, den ihr bisher verschlossenen Boden Württembergs zu unterminieren, hört man auf liberaler Seite wohl Klagen und Stimmen der Unzufriedenheit mit der neuen ebensogut wie mit der alten Gesetzgebung, aber nichts von Taten oder auch nur Versuchen zu solchen. Der „Schwäbische Merkur" brachte in der vorigen Woche zwei gutgeschriebene Artikel, in denen ein freisinniger Jude seinem Unmut über die dortigen Verhältnisse entschiedenen Ausdruck verleiht. Aber er beklagt sich eigentlich über Verhältnisse, die Württemberg mit anderen deutschen Ländern gemein hat. Die spezifische Anwendung auf die Verhältnisse des Landes selbst fehlt. Ihm und seinen Gesinnungsgenossen genügen die Predigten und religiösen Vorträge, ebenso wie der Religionsunterricht, der gegenwärtig in Württemberg erteilt wird, durchaus nicht. Er vermißt darin das moderne Element, jeden Hinweis auf die Weltmission des Judentums, jeden Versuch eines Ausgleichs mit den Errungenschaften der Wissenschaft, jede historische Grundlage. Er vermißt in dem ganzen Entwurf der Kirchenverfassung aber vor allem die religiöse Freiheit, und deshalb schließt er seine Klagen mit folgenden Sätzen: - „Es muß jedem zustehen, nicht allein.von der religiösen Freiheit für sich Gebrauch zu machen, sondern sich auch mit mehr oder weniger Gleichgesinnten zu geeigneten freien Vereinigungen zusammenzutun. Wir glauben nicht, daß diese hohen Ziele auf dem Weg der behördlichen Anordnung zu erreichen sind, und darum auch nicht, daß die Württembergische Israelitische Oberkirchenbehörde sie auf ihrem Kanzleiweg, wie er ihr nun auch bei ihrem Entwurf überall vorschwebt, erreichen wird. Denn mit diesem ist es nicht vereinbar, daß jeder Rabbiner und Lehrer ganz nach seiner freien Ueberzeugung lebt und lehrt, um auf dem ihm am besten scheinenden Weg seine Gemeinde den hohen Zielen mehr und mehr zuzuführen. Nicht der Kontakt mit der Oberkirchenbehörde, sondern der der Gemeindegenossen, denen der Lehrer und Rabbiner geeignet zu sein scheinen muß, ist die Hauptsache, und die Eltern müssen auch ein gewichtiges' Wort hinsichtlich des Religionsunterrichtes der. Kinder, der auch ganz frei sein muß, dreinzureden haben. Es muß selbstverständlich auch die freie Organisation Gleichgesinnter und die Wirksamkeit der Laien, die sich berufen und unterrichtet genug glauben, um religiöse Vorträge zu halten, jederzeit gestattet sein.^sWenn nun diese großen Ziele auf dem Wege des offiiellen Kirchentums und derbehördlichen Anordnung nicht erreichbar sind, und daß sie es nicht sind, geht ebensosehr aus der bisherigen, fast unfruchtbaren Wirksamkeit der Württembergischen Israelitischen Oberkirchenbehörde wie aus ihrem neuen Entwürfe hervor,so müssen eben diejenigen Juden, denen es ernst mit einem Judentum ist, das das wahre religiöse Verständnis fördert, aus jenem offiziellen Kirchentum austreten und sich zu freien Vereinigungen in obigem Sinne zusammentun, wozu nicht nur in Württemberg, sondern auch im übrigen Deutschland und anderen Ländern Veranlassung und Neigung vorhanden zu sein scheint. Bei einem geistig so fruchtbaren Judentum wird der Erfolg nicht ausbleiben, und die dermalen bei so vielen vorhandene ganz irrige Ansicht, daß das Judentum eine im Erlöschen begriffene Sache sei, glücklicherweise aufhören. Es gibt unter uns Juden, vornehmlich in den Städten, viele gebildete Leute, insbesondere auch Aerzte und Juristen, die trotz ihrer scheinbaren Gleichgültigkeit doch gute Juden sind, und das nicht nur bleiben, sondern auch eifrig Mitwirken wollen, wenn das Judentum sich diesen hohen Zielen zuwendet, wobei dem Alten niemals seine kulturgeschichtliche Bedeutung entzogen werden soll." Wir haben diese Sätze im Wortlaut mitgeteitt, um zu zeigen, wie wichtig ein Zusammenfassen und gemeinsames Wirken der liberalen Juden jetzt vor allem in Württemberg ist. Nicht durch Austritt, nicht durch Beiseitestehen, sondern nur durch Ausnahme des Kampfes auf der ganzen Linie kann der für den Liberalismus scheinbar verlorene Boden jenes Landes, in dem der Reformgedanke ja zuerst Wurzel geschlagen, wiedererobert werden. Es ist dabei sehr wichtig zu bemerken, daß auch die Orthodoxie mit dem neuen Entwurf keineswegs zufrieden ist. Er gibt ihr noch zu wenig. „Zwei Schvitte vorwärts — einen zurück," so bezeichnet das orthodoxe Zentralorgan den Entwurf der Kirchenverfassung für Württemberg. Er verleihe alle Autorität dem Beamten, während die Gemeinde selbst mit dem leeren Schein einer Repräsentativ - Verfassung abgespeist werde. An der Spitze dieser Beamtenhierarchie aber stehe ein von der Gemeinschaft nicht erwähltes Kollegium mit noch immer fast unumschränkter Machtvollkommenheit (der erweiterte Rat bedeute nichts), das ohne Fachkenntnis und ohne Vorbildung als Shnedrium seines Amtes walten würde. Und was das Schlimmste ist, wird wohlweislich verschwiegen. Nämlich die Unmöglichkeit, eine Trennung oder Spaltung in der Gemeinde durch orthodoxe Separationsgelüste herbeizuführen. Dagegen wird den frommen Lesern ein wahres Gruseln beigebracht durch das Bedenken, daß „dev grundlegendsten jüdischen Gemeindeinstitution" — nämlich der Mikwa — nur fakultative, von der Willkür des Vorstands