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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-08-14 · Heft 33 (14.8.1908) · page 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 33 (14.8.1908)
Date
1908-08-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. 72. Jahrgang. Nr. 33. Berlin, 14. August 1908. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarpeles. Begründet von Rabbiner D*. Ludwig PhiliPpson. VsiIsV-rrMtioll: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen fär Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße HS/49, zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Die Juden in Finnland. Berlin, 10. August, eorg Brandes, der bekannte Literaturhistoriker, hat Vor kurzem in Finnland Vortrage gehalten und dort große Begeisterung erweckt. Bei dieser Gelegenheit hat er auch eine Deputation zionistischer oder nationalistischer junger Leute, die ihn um sein Eintreten für die unterdrückten finnischen Juden baten, etwas unfreundlich empfangen. In einem Feuilletonartikel der „Frankfurter Zeitung" vom 5. d. M. spricht er sich über die ihm in einzelnen jüdischen Blättern deshalb gemachten Vorwürfe eingehend aus. Er berührt auch dabei sein Verhältnis zum Judentum selbst, dem er entsprossen — er ist ein Enkel des berühmten Altonaer Rabbiners Raphael Cohn — und das er offiziell nicht aufgegeben hat. Aber dies alles' interessiert uns viel weniger als das, was Brandes über die Lage der Juden in Finnland erzählt. Diese Mitteilungen sind sehr wichtig, und wir geben deshalb das wichtigste aus denselben hier im Auszug wieder. Brandes spricht zunächst über die Lage der jüdischen Ausländer, die nur das Recht auf einen dreitägigen Aufenthalt im Lande haben. Dann fährt er fort: Schlimmer sind die Juden daran, die dort geboren sind. Auch sie sind den übrigen Bürgern des Landes nicht gleichgestellt. Man wird sich erinnern/ mit welchem Aufgebot an Kraft die Finnländer sich von dem Bobrikowschen Mas befreiten, der ihnen die Abdienung ihrer Wehrpflicht im russischen Heere aus russischem Boden auserlegte. Durch Maffenauswanderung und eine allgemeine Arbeitseinstellung wurde die Aufhebung dieser Bestimniung durchgesetzt. Aber als die Finnländer sich dergestalt befreiten, nahmen sie von dem Rechte, keine russischen Soldaten zu sein, die in Finnland lebenden Juden — etwa.1000 Köpfe in allem — aus. Diese jungen Leute wurden dem ruffischen Heere aus geliefert und, was unglaublich klingt, mir aber von einem jungen Studenten versichert wird, den eben selbst die Reihe trifft, seine Wehrpflicht in Rußland abzudienen: es wird ihnen nachher verboten, in ihre finnische Heimat zurückzukehren. Ergeht es schon so dem in Finnland geborenen Juden, wenn , er im russischen Heer gedient hat, so kann man sich vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten die außerhalb Finnlands geborenen russischen Soldaten, die im Lande zu bleiben wünschen, zu kämpfen haben. Mir liegt ein Schreiben aus Helsingsors, Nhlands Len, Landeskanzlei, vom 18. Februar 1907 vor, das in einem schauderhaften, von mir etwas mundgerechter gemachten Kanzleistil folgendes mitteilt: Da laut Senatschreibens vom 29. März 1889 jeder Israelit gehalten ist, bei dem Gouverneur des Distrikts, in dem er vorläufig Erlaubnis erhalten hat, zu wohnen, jeden 6. Monat aufs neue um eine Aufenthaltskarte oder einen Gewerbeschein anznsuchen, so wird dem Soldaten A. K. mit Frau und Kindern hiermit die Erlaubnis erteilt, sich während der Dauer von sechs Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet, in Helsingsors aufzuhalten, doch was die Kinder anbelangt, nur solange sie im elterlichen Hause verbleiben. Also nicht, wenn sie heiraten oder zum Militärdienst einberufen werden; denn da sind sie verpflichtet, das Land zu verlassen, ohne Rechte, sich später hier wieder anzusiedeln. Es wird somit dem Soldaten A. K., nachdem er sich beim Magistrat gemeldet hat, gestattet, Kunstarbeiten oder andere von ihm selbst ve.rvertigte Sachen, Brot und anderes Backwerk, Beeren, Früchte, Zigarren, Zigaretten, Zahnstocher, alte Kleider und Schuhe zu verkaufen, mit einfachem Hausrat und Leinwand, Mützen und Hüten wie anderem Kram von geringem Wert zu handeln, alles dies gegen Bezahlung der Steuer, die nach der Schätzung ihm auferlegt wird, sowie gegen die Verpflichtung, nach Ablauf der zugestandenen sechsmonatlichen Frist seine Aufenthaltskarte oder seinen Gewerbeschein in der Polizeikammer abzugeben. Dort kann ihm dann ein neuer Schein ausgefolgt werden, falls die Polizeiobrigkeit für gut befindet, selbiges zu befürworten. Dagegen wird dem A. K. samt Familie streng verboten, Märkte außerhalb von Helsingsors zu beziehen, oder im Lände umherzureisen, um daselbst Handel zu treiben, beziehungsweise ein Handwerk auszuüben, desgleichen ihm auch strengstens untersagt wird, nach einem anderen Orte innerhalb der Landesgrenzen, zum Beispiel nach Wiborg, zu ziehen. Sollte dieses Verbot übertreten oder A. K. und Familie bei Bettelei oder sonstigem unanständigen Verhalten betroffen werden, überhaupt begründete Klage gegen sein Betragen einlaufen, so werden er und die Seinen auf polizeiliche Veranstaltung hin in ihre zuständige Gemeinde abgeschoben werden. In Helsingsors wurde infolge des Ausweisungsbefehles, der an mehrere jüdische Familien, auch an solche, die seit Jahren im Lande ansässig waren, vom Senate ergangen war, für den 28. Mai d. I. in das Nylaendsche Nationshaus ein Meeting einberufen. Daraufhin brachte die Helsingsorser Zeitschrift Lyren (der Leuchtturm), das Organ der ultraschwedischen Partei, am 23. Mai einen kurzen Artikel unter der Ueberschrift „Einige denkwürdige Worte für unsere Judenbeweiner", der aus dem Werke des dänischen Bischofs Mart ensen „Die christliche Ethik" eine Auslese bekannter Aussprüche von ihm über die Torheit enthielt, den Juden Bürgerrechte zu verleihen. Es berührt sonderbar, die Worte des Mannes, der vor einem Menschenalter in Dänemark die äußerste Reaktion bezeichnete, nun von jungen schwedischsprechenden Männern des um seine Unabhängigkeit ringenden Finnlands angeführt zu sehen. - Den Herren scheint eine Antwort gänzlich unbekannt zu sein, die ein anderer dänischer Bischof, nämlich D. G. Monrad, in seiner Schrift „Gegenrede des Liberalismus auf Bischof Martensens soziale Ethik" aus diesen Angriff gab. Martensen hatte gegen die modernen Juden unter anderem geltend gemacht, daß man unter großen historischen Krisen, die

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