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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-05-01 · Heft 18 (1.5.1908) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 18 (1.5.1908)
Date
1908-05-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. 72. Jahrgang. Nr. 18. Berlin, I. Mai 1908. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarxelss. Begründet von Rabbiner D*. Ludwig Philipxson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Lxpedtrion sind an die Adresse: Verlag der .Allgem Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straß, HS/49, zu richten. Verlag von Rudolf Msffe, Berlin. Ärligjansuntrrricht und Llternhsus. Berlin, 30. April, er Zwiespalt von Haus und Schule ist das große Problem, das alle Pädagogen, vor allem die jüdischen, in unserer Zeit am meisten beschäftigt. Eine tiefe Kluft gähnt zwischen dem, was die Schule über Religion lehrt, und dem, was im Hause an Religion geübt wird — hören wir, wie einer unserer angesehensten fortgeschrittenen Rabbiner über dieses Problem denkt. Herr Dr. H. Vogelstein sagt in der Einleitung zu dem soeben erschienenen Bericht über den Religionsunterricht der Synagogengemeinde Stettin folgendes: Es ist eine Forderung der Pädagogik, der Moral und der Religion, daß durch den Religionsunterricht nicht ein Zwiespalt Zlvischen Schule uud Elternhaus hervorgerufen werde. ,Die Pädagogik lehrt, daß eine harmonische Entwicklung des Kindes eine unbedingte Notwendigkeit für Geist und Gemüt ist, daß die Charakterbildung erschwert, ja, unmöglich gemacht wird, wenn einander widersprechende Einflüsse in des Kindes Seele eine Begriffsverwirrung erzeugen, die es nicht zu innerer Ruhe kommen läßt, es vielmehr einem beständigen Schwanken und Zweifel:: unterwirft. Mag immerhin dem Erwachsenen die Pflicht obliegen, sich aus Zweifeln zur Wahrheit durchzuringen: dem Kinde muß die Wahrheit als reife Frucht am Baume der Erkenntnis gereicht werden, es muß sie in sich aufnehmen, sich ihrer erfreuen können, ohne erst ihretwegen einen Leidensweg beschritten zu haben, ohne von der peinigenden Ungewißheit belästigt zu werden, ob nicht etwa ein Irrtum oder eine Täuschung seinen Sinn gefangen nehme, ob nicht ein Blendwerk sein Auge trübe. Die Moral und die Religion hinwiederum finden ihre stärkste Stütze in der Ehrfurcht vor den Eltern, von der sie ausgehen müssen, um des Kindes Herz für sittliche und religiöse Belehrung empfänglich zu machen, und es wäre im höchsten Grade zweckwidrig gehandelt, wenn sie die elterliche Autorität und das unbedingte Vertrauen zu der Wahrheit und Vortrefflichkeit des von Vater und Mutter durch Wort und Beispiel Gelehrten verringern oder gar erschüttern wollten. Dem Religionslehrer, und ganz besonders dem jüdischen Religionslehrer, ist in der Gegenwart eine sehr schwere Aufgabe zugefallen. Er soll die Schüler mit den Lehren des Judentums, mit seinen religiösen Einrichtungen und Vorschriften, seinen Formen und Bräuchen bekannt machen, soll ihnen Liebe zur Religion einflößen, soll sie mit dem Wissen ausrüsten, das sie befähigt, später als Erwachsene an dem religiösen Leben der Gemeinde innigen Anteil zu nehmen, soll aber dabei sich ängstlich hüten, sie in einen Gegensatz zum Elternhause zu bringen, ihnen Veranlassung zu einer ungünstigen Beurteilung des elterlichen Verhaltens zu geben. Dazu ist nicht bloß große Lehrgeschicklichkeit, sondern vor allem Takt und Veranwortlichkeitsbewußtsein erforderlich. Besitzt der Lehrer diese Eigenschaften nicht, so kann es leicht dahin kommen, daß er den Familienfrieden stört und das innige Verhältnis der Kinder zu den Eltern beeinträchtigt, oder — daß er das Vertrauen der Schüler, die in den Eltern ein mustergültiges. Vorbild sehen, gänzlich verliert und so den Erfolg des Unterrichts völlig in Frage stellt. Allein es wäre unbillig und hieße die Stellung des Religionslehrers verkennen, wollte man nur von ihm Rücksichtnahme auf das Elternbaus verlangen, ihm aber von seiten der Eltern keine Rücksicht angedeihen lassen. Wenn alles jüdische Leben aus dem Hause geschwunden ist, wenn die Religion jegliche Bedeutung und Wertschätzung bei den Eltern verloren hat, wenn selbst die höchsten jüdischen Feiertage die Alltagsstinnnung und das Alltagstreiben in der Familie nicht unterbrechen, oder wenn gar man sich nicht scheut, in Gegenwart der Kinder über religiöse Einrichtungen und Bräuche in geringschätzigem Tone zu sprechen, den Religionsunterricht als eine unnötige Belästigung zu bezeichnen, die man am liebsten beseitigt sehen möchte: dann ist es nicht der Religionslehrer, der den Zwiespalt zwischen Schule und Haus hervorruft, sondern die Eltern sind es, die in Verkennung des hohen Wertes der religiös sittlichen Belehrung oder aus Mangel an Selbstbeherrschung die harmonische Entwicklung ihrer Kinder verhindern und sie des Segens berauben, den ihnen die Religion durch die Weihe des Gemütes zu bieten vermag. Der gewissenhafte Lehrer, der den Zweck des Religionsunterrichtes im Auge behält und den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt, wird es vermeiden, das sogenannte Zeremonialgesetz, insonderheit die Speisegesetze, die in vielen Familien nicht mehr beobachtet werden, als verbindliche Religionsvorschriften zu behandeln und dadurch einen Gewissenskonflikt in der Seele des Kindes zu erzeugen, er kann aber nimmermehr darauf verzichten, die Heilighaltung der Festtage, die Beobachtung sinn- und weihevoller Bräuche, die das Walten der göttlichen Vorsehung zum Bewußtsein bringen oder die Erinnerung an bedeutsame Ereignisse aus der Geschichte Israels lebendig erhalten, den Schülern ans Herz zu legen, ihnen das Gebet zum Allvater, den Besuch des Gotteshauses angelegentlichst zu empfehlen, sie mit jüdischem Selbstbewußtsein auszurüsten und sie zur werktätigen Anteilnahme an dem Geschicke ihrer Glaubensgenossen anzuregen. Er soll ja ein Geschlecht heranbilden helfen, das mit der Glaubens¬ und Sittenlehre des Judentums, mit seiner Vergangenheit,

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