Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1908)
- Date
- 1908-02-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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72. Jahrgang. Nr. 7. Berlin, 14. Februar 1908. Gin unparteiisches Grgan für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner D*. Ludwig Philipps»«. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonneinen is-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere verlriebsst-llen) bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redakteur: Gustav Rarpeles. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße ^S/49, zu richten. Verlag von Rudolf rnsffe,. Berlin. Vse victis! Berlin, 10. Februar, ie Reaktion in Rußland hat auf der ganzen Linie gesiegt; sie ist Herrin der Situation. Es ist begreiflich, daß die jetzigen Machthaber daran gehen, alle ihnen während der Revolution abgerungenen Zugeständnisse zurückzunehmen und den früheren Zustand der selbstherrlichen Despotie wieder herzustellen. Aber damit scheinen sie sich nicht begnügen zu können; sie wollen vielmehr an jenen ihr Mütchen kühlen, die es vor zwei Jahren gewagt hatten, für die Freiheit zu kämpfen. Die Maßregeln der russischen Bureaukratie tragen allgemein den Charakter der Repressalien; ihr Motiv ist Rachsucht und Haß. Die Juden in Rußland bekommen dies am meisten zu spüren. Es ist dies ein alter Trick der russischen Bureaukratie, niemals „gesetzliche" Bestimmungen außer Kraft zu setzen, sondern nur, wenn es ihr nötig erscheint, sie nicht in Anwendung zu bringen. Ist man später gewillt, zu der alten Praxis zurückzukehren, so bedarf es weiter nichts als der Geltendmachung der nicht aufgehobenen Gesetze. Dieses geschah selbst während der Regierungszeit Alexander ll., der gegen die Juden ziemlich gerecht und human gesinnt war. Damals hatten die russischen Juden nahezu die völlige bürgerliche Gleichberechtigung. Indessen blieben die gegen sie festgesetzten Beschränkungen in gesetzlicher Kraft, und als unter Alexander III. die schlimmste Reaktion über Rußland, herein gebrochen war, genügte es für den Anfang, die bis dahin außer Brauch gesetzten Bestimmungen wieder anzuwenden. Vieles kam freilich im Laufe der Zeit noch hinzu, so die Ausschließung der Juden vom Besuch der Gymnasien und der Hochschulen, die „zeitweiligen" Gesetze von Mai 1882, die Vertreibung der Juden aus Moskau und dem Kosakengebiet usw. Im Revolutionsjahr 1905 bis 1906 glaubte die russische Regierung etwas milder mit den Juden verfahren zu sollen. Sie tat dies unter Beobachtung ihrer früheren Taktik. Es wurde den Juden die Freizügigkeit nicht gewährt, aber ein ministerieller Erlaß ordnete an, daß alle Juden, die sich „widerrechtlich" außerhalb des Ansiedlungsrahons niedergelassen, oder dies auf Grund eines Privilegiums, dessen sie aber mittlerweile verlustig geworden sind, getan hatten, in. ihrem Wohnort bis auf weiteres verbleiben durften. Ebenso hob, die Regierung den Prozentsatz, bis zu welchem Juden in die Mittel- und Hochschulen ausgenommen werden durften, nicht auf, ließ aber vorläufig alle jüdischen Schüler und Studenten ohne Beschränkung in die Schulen ausnehmen. Das'währte kurze Zeit. Nachdem . aber jetzt die Reaktion ihre Positionen wieder ' einnimmt, beginnen die alten Schikanen gegen die Indens Das Wohnrecht wird mit aller Strenge gehandhabt, un.d auch der alte „Prozentsatz" in den Mittel- und Hochschulen wird sehr genau beobachtet. Ja, noch mehr, da man die bereits aufgenommenen jüdischen Schüler und Studenten aus den Schulen nicht mehr entfernen kann, so bleiben die Gymnasien und Universitäten den Juden für eine Reihe von Jahren verschlossen, - bis der normale Prozentsatz wieder hergestellt ist. Von allen harten Maßregeln gegen die Juden ist keine von ihnen so bitter empfunden worden, wie die Verschließung der Schulen und der Universitäten. Um dem Uebel einigermaßen abzuhelfen, haben es die größeren Gemeinden unter dem Regime Plehwe versucht, auf eigene Kosten Realschulen zu errichten. Das wurde ihnen aber nicht gestattet; man erlaubte ihnen nur die Begründung von Schulen, in denen die Juden einen „höhern" Prozentsatz eingeräumt erhielten — etwa bis 40 Prozent der Gesamtschüler. Darin lag nicht nur ein grausames Unrecht, sondern auch eindurchaus unüberwindliches Hindernis. Denn in Städten mit überwiegend jüdischer Bevölkerung, wo die christliche Bevölkerung zum Teil aus Beamten und zum Teil aus Arbeitern und Bauern bestand, konnten für eine Realschule keine christlichen Schüler bis zu 60 Prozent züsammengebracht werden. Die Söhne der Beamten besuchten das Krongymnasium, und die Arbeiterkinder kaum die Elementarschule. In den letzten zwei Jahren wurde den Juden gestattet, auf eigene Kosten Mittelschulen zu errichten, denen die Regierung das Oeffentlichkeitsrecht verlieh. In diesen Schulen waren die 1 Juden gar keinen Beschränkungen unterworfen. . Die jüdische Bevölkerung machte von dieser Erlaubnis ausgiebigen Gebrauch. In verschiedenen Städten wurden Mittelschulen für Knaben und Mädchen eröffnet. Das Schulgeld war allerdings sehr hoch bemessen, da die Schulen fast nirgend Subventionen erhielten. Daß der Staat dazu nichts gab, braucht kaum erst gesagt zu werden. Ein größeres Unrecht war darin zu finden, daß die städtischen Verwaltungen nichts zur Unterhaltung der jüdischen Schulen beitrugen, obwohl fast alle städtischen Einnahmen von der Steuerleistung der Juden herrühren. Aber auch dieser „ideale" Zustand ärgerte die „schwarzen Hundert". Den Juden soll überhaupt jede Möglichkeit genommen werden, ihren Kindern eine bessere Erziehung zu gewähren. Der neuernannte Unterricht.sminister Schwarz, der den. „liberalen" Minister Kaufmann abzulösen hätte, mußte seine Devotion vor den Führern des schwarzen Hundert bekunden, und so führte er dieser Tage einen Streich gegen die jüdischen Mittelschulen, indem er ihnen das Oeffentlichkeitsrecht entzog.