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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-01-03 · Heft 1 (3.1.1908) · p. Seite 12

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 1 (3.1.1908)
Date
1908-01-03
Page
Seite 12 (sequence 14)
Language
German
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12 „Wohin will er wandern? Hier ist nach 'allen Seiten Grenze. Da ist Hannover, da Braunschweig, da Lippe, und er weiß doch, daß er als jüdischer Handwerksbursche nur in seiner Provinz, nicht einmal in einer anderen preußischen Provinz arbeiten darf." ,, „Leider Gottes, und dabei sollen wir doch Handwerker werden mit Zwang." „Werd" er mein Meschores und ich laß ihn bei einem hiesigen Schreiner als Gesell einschreiben, das kostet ein paar Groschen, und in die Zunft kommt er ja doch nicht; es handelt sich doch nur darum, daß er einnml seinen Schutz bekommt." „Ich bekomme keinen Schutz; in unserm Kreis bekommt immer nur einer oder höchstens zwei von einer Familie Schutz, und in einen andern Kreis darf ich als Jude doch nicht ziehen." „Unsinn, solche ungerechte Gesetze, die nur gegen einzelne gemacht sind, haben alle nur den Erfolg, daß sie umgangen werden. Mit Geld und Protektion kann man einen Schutzbrief bekommen." „Gut, ich will Ihr Meschores werden; wann kann ich eintreten?" „Gleich; mein Meschores mußte wegen Krankheit nach Hause." „Recht, ich bleibe da." „Du bekommst monatlich einen Taler und alle Jahr einen blauen Kittel und ein paar gut genagelte Schuhe." Mit diesem „Du" war Daniel der Familie angeschlossen und nahm Teil am Wohl und Wehe derselben, als wäre er ein geborenes Familienmitglied. Der Meschores unterschied sich vom Knecht oder Diener wesentlich, da er nur für geschäftliche Tätigkeit in Anspruch genommen wurde und auch selbständig Kauf und Verkauf ausführen durfte, wenn er sich auch allen geschäftlichen körperlichen Handlanger- und Knechtsarbeiten unterziehen mußte. Er war weder Kommis noch Knecht, aber im gewissen Sinne beides. Am meisten fand man den Meschores bei den Viehhändlern, wo er ebensowohl die Stallknechts- und Viehtreiberarbeit verrichten mußte, wie er aus den Handel ging und rechtsgültige Geschäfte für seinen Herrn abschloß, doch hatten auch die Kaufleute, namentlich in kleinen Orten, ein solches Faktotum im Hanse. Unser Daniel war also jetzt im Hause Jsensteins engagiert. Jsenstein machte eine Kopfwendung nach seiner Frau und sagte: „Gib dem Daniel eine Tasse Kaffee und ein Stück Brot und dann kann er Düten machen." Einer besonderen Anweisung bedurfte es nicht, da Daniels Vater das gleiche Geschäft hatte, ihm also alle vorkommenden Arbeiten bekannt waren. Als Freitag nachmittag das Geschäft für den Sabbat geschlossen und die festliche Abendmahlzeit eingenommen war, legte sich Daniel nicht, wie es seine Vorgänger getan, auf die Ofenbank, um zu schlafen, sondern er holte sich aus seinem Zimmer ein Buch und setzte sich an den durch die siebenzackige Lampe beleuchteten Tisch und vertiefte sich im Lesen. Jsenstein und Frau sahen sich verwundert au und sagten zunächst nichts; als aber ein rascher Seitenblick Jsenstein belehrt hatte, daß Daniel ein deutsches Buch las, und zwar ein solches, worin Gedichte standen, konnte er sich nicht enthalten, seiner Verwunderung Ausdruck zu geben. „Was lieft Du?" „Schillers Gedichte." . „Wie kommst Du dazu?" „Ich habe immer gern gelesen und mein Lehrer hat mir immer Bücher geliehen, damit ich meiner Lust folgen konnte. Als ich vor dem Antritt meiner Wanderschaft Abschied von ihm nahm, hat er mir zum Andenken Schillers Gedichte geschenkt und mir geraten, ich solle, wenn ich kein Buch zum Lesen habe, nur Schillers Gedichte auswendig lernen." Diese Entdeckung veranlaßte Jsenstein sich nach der Schulzeit Daniels zu' erkundigen, und so erfuhr er, daß Daniel in der Schule ein so guter Schüler gewesen, daß der Lehrer durch Privatunterricht sein Wissen in jeder Hinsicht gefördert hatte und daß Daniel auch im jüdisch-religiösen ein mehr als gewöhnliches Wissen sein eigen nannte. „Du könntest mir einen Gefallen tun," sagte deshalb Jsenstein plötzlich. „Recht gern," antwortete Daniel. „Recha hat sehr wenig Kenntnisse in der Religion, da wir hier so alleinwohnen und sie keine jüdische Religionsschule besuchen konnte. Sie kann kaum ein bißchen die Gebete lesen. Willst Du ihr jeden Samstag und Sonntag Nachmittag, wo doch nichts im Geschäft zu tun ist. Unterricht geben in biblischer Geschichte, Religion und Gebetübersetzen?" „Ach, recht gern." „Es soll Dein Schade nicht sein." Schon am andern Tage begann Daniel mit der neuen Aufgabe, und da Recha ein gewecktes Kind war, ging das Lernen so leicht, daß Lehrer und Schülerin Vergnügen daran fanden. Jsenstein bemerkte bald mit geheimer Freude, daß seine Tochter Fortschritte machte im Religionsunterricht und daß sie auch anfing. Schillers Gedichte zu lesen, 311 verstehen und auswendig zu lernen. Daniel wurde dadurch seinem Herrn immer lieber und das Verhältnis gestaltete sich bald so, als ob er nicht bezahlter Diener, sondern ein Verwandter des Hauses wäre. Auch seine geschäftlichen Hilfeleistungen waren befriedigend, da Daniel altes mit Ruhe, Ordnung. und Gewissenhaftigkeit ausführte. (Fortsetzung folgt.) ->#<- Literarische Mitteilungen. I.I.Hessen: DieIuden in R ußland. St. Petersburg 1907. Vor uns liegt vorgenanntes Werk, in russischer Sprache geschrieben. Ein starker Band von 465 Seiten. Dasselbe beginnt mit einem kurzen Vorworte, dem als Einleitung „Zum Jahrhundert der russischen Gesetzgebung über die Juden" folgt. Das Werk zerfällt in drei Teile und ist gut geschrieben. Das Buch beginnt mit der Geschichte des Reglements des Jahres 1804 unter Alexander I. Die fünf Kapitel dieses Teiles behandeln den Uebergang der polnischen Juden in russische Untertanenschaft; das Manifest der Kaiserin Katharina II. (der Großen); die Aufwerfung der Frage über den Schaden, den die Juden verursachen; die Meinungen der Edelleute und Behörden; der Ukas Pauls I.; der Versuch einer allgemeinen Verordnung über die Juden; die sozial-ökonomische Lage der Juden im Lande, als Erbschaft der polnischen Herrschaft. Der Anfang der allgemein jüdischen Reform. Der zweite Teil dieses Buches trägt den Titel: Der religiöse Kampf, die Gemeindeselbstverwaltung, die Ausweisung, das ökonomische Leben. Der dritte Teil: Die Erteilung der Bürgerrechte der kurländischen Juden, der erste rituelle Prozeß in Rußland, die Entstehung der Zensur der jüdischen Bücher und endlich Beilagen verschiedener geschichtlicher.Dokumente. L. A. Trachtenberg. Lrrichtigung. In Nummer 50, Spalte 2, Absatz I lies „überlästigen" statt „überlustigen". .Die Berichtigung ist nur durch ein Versehen in Nummer 51 unterblieben. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. ' Verantwortlich für die Redaktion: Max.Bauchwitz in Berlin.

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