Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1905)
- Date
- 1905-10-27
- Page
- Seite 510 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228680--62117-3275976- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Rabbinern billig." Aber wenn nun ’ auf der L and essynode die Rabbiner und -die -Nichtrabbiner -sich nicht einigen: wer Hill schließlich entscheiden? Soll etwa, wie in vergangenen Zeiten, die Staatsbehörde, also ein christlicher Beamter, angern^en werden, um zu sagen, was „jüdisches Religionsgesetz" ist? Äill z. B., wie es im Jahre 1823 in Berlin im Sinne der damaligen Rabbiner durch Kabinettsorder geschah (Geiger, Geschichte der Juden I, 168, II, 233), die Regierung von neuem bestimmen können, daß „der Gottesdienst der Juden ... nur nach dem hergebrachten Ritus ohne die geringste Neuerung in der Sprache und in der Zeremonie, Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen gehalten werden soll," und daß jede Neuerung „Sektiererei" sei? „Aber," antwortet Herr Dr. Vogelstein, „im vorigen Jahrhundert sind säst alle Reformvorschläge nicht bloß im Gottesdienste, sondern auch aus anderen religiösen Gebieten in erster Reihe von Rabbinern angeregt und zuweiten unter schweren Kämpfen durchgeführt worden." Hören wir, wie ein anderer, allgemein hochgeachteter Rabbiner, der gewiß keiner Parteinahme gegen die Interessen der Rabbiner verdächtig ist, hierüber noch vor wenigen Jahren dachte. Er schrieb (Jüdische Homiletik, Berlin 1890, S. 186): „. . . Reformbestrebungen wird er (der Rabbiner) heute in jeder Gemeinde bereits vorsinden, und es ist nur zu beklagen, daß hier nicht mehr die Rabbiner, sondern ausschließlich die Gemeindevorstände die Führung - -hahen. Aber die Rabbiner haben es ja nicht anders gewollt: sie haben die günstige Gelegenheit versäumt, sie haben sich gegen jedwede Reform so lange gestemmt, bis die Gemeinden über ihre Köpfe hinweg zur Neugestaltung des religiösen Lebens übergegangen sind." Und in ihrer überwiegenden Mehrheit stemmen sie sich heute wie sie sich früher gestemmt haben! Nichtig ist allerdings, daß Sachs, Aub, Geiger und .einige andere reformatorisch gewirkt haben. Aber sie haben ihre segensreiche Wirksamkeit ausgeübt unter der alten Gemeindeverfassung; sie errangen sich ihre geachtete Stellung durch den Inhalt ihres Wirkens, nicht durch Gesetzesparagraphen. Andererseits waren jene Männer auch zu ihrer Zeit Ausnahmen; und wenn nicht alles trügt, sind — was Herr Dr. Vogelstein bezüglich des jüngeren rabbinischen Nachwuchses, wenngleich entschuldigend, zuzugeben scheint — neuerdings solche Ausnahmen noch seltener geworden. Wiederholt ist bereits den Rabbinern, die gegen die jetzige Verfassung Sturm laufen, entgegengehalten worden: wenn man etwas ändern will, muß man vor allem sagen, aus welchen Gründen der bisherige Zustand ein schlechter ist. Also man sage deutlich: welche Nachteile für das Judentum (nicht etwa nur für den Rabbiner st and) hat die bisherige Selbstbestimmung der Gemeindebehörden in der Regelung ihrer Kültusangelegenheiten gehabt?. Und zwar dürfen zwei Fragen nicht miteinander vermengt werden: erstens welche Nachteile sind nur auf den Mangel eines Vorhandenseins von Provinzial- und Landesverbändenzurückzuführen?und zweitens welche Nachteile haben ihren Grund in der jetzigen Stellung des Rabbiners? Um die erste von diesen beiden Fragen handelt es sich hier nicht, sondern lediglich um die zweite. Denn man kann sehr wohl auf dem Standpunkt stehen, eine Schaffung höherer Verbände für wünschenswert zu halten, ohne doch dabei dem Rabbiner Sonderrechte einräumen zu wollen. Und auch zu diesem Punkte würde eine ins einzelne gehende Antwort der Gegner zu begrüßen sein. In seinem letzten Aufsatz bemerkt Herr Dr. Vogelstein nur, daß bei dem jetzigen Zustand die „Gefahr vorhanden ist, daß das preußische Judentum sich in einzelne Atome auflöst und Mn Zusammenhang völlig verliert." Aus welche Tatsachen Herr Dr. Vogelstein mit dieser etwas allgemein gehaltenen Redewendung anspielt, ist mir nicht bekannt. Mir ist — abgesehen von der Absplitterung, einer verschwindend kleinen Zahl von Strenggläubigen, die voraussichtlich auch nach dem künftigen Gesetz möglich bleiben würde — kein Beginn eines Zerfalls des Judentums in Atome erkennbar. Im Gegenteil: auf den verschiedensten Gebieten haben sich bis in die jüngste Zeit um* fassende, den Zusammenhalt stärkende Verbände gebildet, in denen Juden strenggläubiger und freierer Richtung einträchtig Zusammenarbeiten. In einem früheren Aufsatz (Zeitung des Judentums 1902 S. 150) hat Herr Dr. Vogelstein die Beantwortung der obigen Frage nach den Nachteilen des bisherigen Zustandes für das Judentum abgetehnt, weil eine Darlegung der Nachteile nur unter Nennung der betreffenden Gemeinden und ihrer Rabbiner erfolgen könnte. Mir sind Fälle einer Schädigung des Judentums aus der Ursache der Unterordnung des Rabbiners unter die Gemeindeverwaltung nicht bekannt geworden. Herr Dr. Vogelstein behauptet, daß solche Fälle vorgekommen sind. Er wird die einzelnen Fälle nennen müssen; sonst läßt sich nicht beurteilen, ob bezüglich der einzelnen Fälle, die er im Auge hat, seine Ansicht eine durch die Tatsachen gerechtfertigte ist, und ob die Nachteile des bestehenden Zustandes so häufig sich zeigende und so schwerwiegende sind, daß sie die zweifellosen Nachteile desjenigen Zustandes überwiegen, den die Rabbiner erstreben. Die Zeit einer äußerlichen Abschließung des Judentums gegenüber den anderen Religionen ist für Deutschland vorbei. Das Judentum kann nicht mehr, wie in vergangenen Zeiten, untätig die Angriffe an seiner harten Schale abprallen lassen, sondern es ist gezwungen und wird von Jahr zu Jahr mehr gezwungen werden, den Kamps offen auszunehmen. Diesen Kampf können aber nicht 200 Rabbiner allein führen, sondern, wenn er Aussicht auf Erfolg haben soll, müssen, auch die Nichtrabbiner sich daran beteiligen, und zwar nicht nur die minder Unterrichteten, sondern Vör allem die..Gebildeten. Darum muß man letztere zur Teilnahme ^äm Gemeindeleben möglichst heranziehen, nicht sie abstoßen. Eine Heranziehung aber der Gebildeten wird zur Unmöglichkeit, wenn das, wofür sie kämpfen sollen, nicht mit ihren Ansichten übereinstimmt. Der von Herrn Dr. Vogelstein beklagte weitgehende Jndifferentismus der Liberalen ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, daß gar manches, was von den Rabbinern als „Religionsgesetz" bezeichnet und unter deren Einfluß fast allerorten den Gemeindeeinrichtungen noch zugrunde gelegt wird, mit ihren Meinungen nicht übereinstimmt. Daher sollten wenigstens einige Rabbiner sich davon überzeugen lassen und dem durch Wort und Tat offen Ausdruck geben, daß die heutige Auffassung der überwiegenden Mehrheit aller deutschen Juden in bezug aus Speisegesetze und ähnliche abgestorbene Einrichtungen die richtige ist und keinem für die Gegenwart als gültig anzuerkennenden „Religionsgesetz" widerstreitet. Und unter dem gleichen Gesichtspunkt des künftigen Kampfes nach außen erscheint auch die von den Rabbinern erstrebte Beseitigung der Laienverwaltung als mutwilliges Fortwerfen eines Kampfmittels, das unter Umständen sehr erhebliche Tragweite erlangen kann. Die katholischen Gemeinden kennen so gut wie keine, die evangelischen nur eine höchst beschränkte Gemeindeautonomie; Hierarchie, Konsistorien und Patrone verkümmern das Selbstbestimmungsrecht jener Gemeinden. L, Von gar vielen wird dies^als Druck empfunden, und nicht wenige fehnen sich, diesem Druck zu entgehen. Wie