Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1905)
- Date
- 1905-09-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. 69. Jahrgangs No. 36. Berlin, 8. September 1905. Diese Aeilang erscheint roöchrntlich. Abonnements.Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vlerteljährl. 3 M. ttcbafietiT: <0»fiat» Rarpele». Begründet von Rabbiner D*- Ludwig Philipxson, VerlLM-LpMüsn: Beillo, Jerusalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 4K/49> zu richten. Verlag von Rudolf rNofs«, Berlin. Las Milche Lonllktariuni. Berlin, 6. September, er auf dem jüngsten deutsch-israelitischen Gemeindetage m Frankfurt a. M. allgemein gebilligte Entwurf des bekannten Juristen Professor Dr. Rosin-Freiburg i. B., über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinden enthält, wie unsere Leser wissen, die Grundzüge einer Synodalverfassung, der auch der strenggläubige Vertreter der Gemeinde Halberstadt seine Zustimmung geben zu können erklärte, weil dem Rabbiner das religiöse Veto vollständig darin gewahrt bleibt. Da der Rosinsche Entwurf, sobald er abgeschlossen sein und als Material den gesetzgebenden Körperschaften des Staates zugehen wird, sicher die Gemüter und Geister im deutschen Judentum lebhaft beschäftigen dürste, so seien, um Klarheit' über das Notwendige zu schaffen,., hier einige Stimmen aus Vergangenheit und Gegenwart zur Einleitung der Diskussion darüber wiedergegeben, ob eine Organisation und Religionsbehörde für das Judentum in Deutschland wünschenswert, beziehentlich notwendig ist, ferner, um auch weitere Wünsche aus den Kreisen unserer Theologen und Laien zu hören, ehe die Rosinsche Petition an die Regierung geht und diese nach dem Muster von Baden, Württemberg rc. etwa an die Einrichtung jüdischer Synoden herantritt. Ein Mann der gesetzestreuen Anschauung, wie der SeminardirektorZ a ch ari ä s Frankel, sagte über einesolche inForm einer Synode selbständig, gewählte oberste Religionsbehörde (Monatsschrift für Geschichte des Judentums 1857 pp. 15—16) : „Das jüdische Altertum kennt eine solche Behörde, sie.residierte unter dem Namen des großen Synhedrions im Tempel zu Jerusalem und ihr Ausspruch war Maßgebend für ganz Israel. Das Institut wurde nach. dem .Untergange des jüdischen Staates nicht erneuert; man wollte der Lehrfreiheit den weitesten Umfang geben; — und daß sie weder die Schranken des Glaubens durchbrechen-, noch ihn in dumpfer Unterwürfigkeit darniederhalten werde, dafür bürgte die Allgemeinheit des Studiums und der dadurch geweckte lebendigewie glaubensstarke Geist ... Das Bedürfnis einer obersten Religionsbehörde ist für uns unabweisbar, wollen wir nicht.trüben Erscheinungen entgegengehen. Auch wird die Lehrfreiheit.'sowie die Selbständigkeit (?) der Gemeinden im Schoße einer solchen Behörde gesicherter sein als in der jetzt allenthalben hervortretenden Zerfahrenheit . .Das eigentliche religiöse Bedürfnis kommt durch Hindernisse und Hemmnisse zum Durchbruch, es dringen vielfache Vorgänge auf eine Befriedigung .in obigem Sinne, und es, wird sie wohl eine nicht ferne Zukunft bringen." Seit diesen Worten Frankels ist beinahe ein halbes Jahrhundert verflossen, und es ist ein Spiel des Zufalls, daß ein Neffe seines Lehrkollegen am Breslauer Seminar, Rosin, jetzt einen solchen Entwurf für eine jüdische Religionsbehörde im Aufträge der deutschen Großgemeinden ausgearbeitet hat, von dem man hofft, daß er die Zustimmung der Negierungen finden werde. In einer Reihe von gemeinsamen Institutionen, in Rabbiner- und Lehrer-Versammlungen, Gemeindetagen usw., und nicht zum wenigsten in seiner vielgestaltigen periodischen Presse hat sich das deutsche Judentum längst Ersatz für das 1857 von 'Zacharias Frankel gewünschte „Sanhedrin" geschaffen.- Das moderne jüdische Bewußtsein ist solchen obersten Religionsbehörden in Deutschland auch heute ebensowenig geneigt wie in Amerika,wo dieZentralrabbiner-Konferenz in Louisville zu keinem Abschluß über die Errichtung einer ständigen Synode hat kommen können und daher soeben den Mehrheitsbericht für und den Minderheitsbericht gegen die Synode veröffentlicht hat. Alle hervorragenden Laien sind, nachdem sie zu Aeüßerungen über diesen Bericht veranlaßt worden sind, „drüben" gegen eine solche Einrichtung. In der Tat ist es merkwürdig^ daß in einer Zeit, in der eine übertriebene radikale Richtung nach dem Grundsatz von der „freien Religion in dem freien Staate" in Frankreich z. B. das jüdische Konsistorium, das in seinem Ursprung aus das im Mai 1806 von Napoleon I. berufene Sanhedrin zurückgeht, wieder ab sch affen will, viele Glaubensgenossen in Deutschland sich nach, einem staatlich approbierten jüdischen Konsistorium sehnen, das eine gesetzliche Wirksamkeit ja doch zunächst nur für Preußen entfalten könnte. ' Und auch hier bezweifeln wir, daß die Regierung, - welche iü religiösen Reglementierungen schon manchesmal ein Haar gefunden hat, sich nur um unserer schönen Augen willen auf eine solche einschneidende Maßregel einlassen, beziehentlich dafür die Zustimmung des von den Konservativen und dem Zentrum beherrschten Landtags finden wird. Und sollten die Reaktionäre des Abgeordnetenhauses dem Entwurf, der die Stellung der jüdischen Gemeinden in Preußen gesetzlich festlegt, mit ihrer? Amendements zustimmen, so würde das Judentum wahrscheinlich Anlaß haben, mit dem römischen Dichter auszurufen: „Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen." Was sind für eine Religion, die Jahrtausende hindurch allen auflösenden Elementen widerstanden hat, juristisch noch so wohlformulierte Paragraphen? Wenn wir unsere Jugend mit religiösem Geiste erfüllen, wird es für eine Konsolidierung des Judentums im Innern auch für die Zukunft einer solchen staatlichen Religionsbehörde nicht bedürfen, gegen deren Reglementierung in Dingen des Glaubens sich nun einmal 'das jüdische Bewußtsein ' innerlich auflehnt. Ein einheitliches.