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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-08-04 · Heft 31 (4.8.1905) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 31 (4.8.1905)
Date
1905-08-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Berlin, 4. August 1905. 96. Jahrgang. No. 31 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur r Gustav Rarpele». Begründet von Rabbiner Ludwig Philipps«»«. Verlags-Expedition: Berlin, Jerasalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf LNosse, Berlin. Die Lechtsltkllung der jüdischen Gemeinden in Oreutzkn. Berlin, 1. August, ltf dem letzten Gemeindetag in Frankfurt a. M. hat das Referat, welches Geheimrat Professor Ro sin aus Freiburg über die Arbeit gehalten, die er für den D. I. G. B. über das obige Thema.ausführt, allgemeines Aufsehen erregt. Wir freuen uns, den Lesern heute. diesen Vortrag nach genauen stenographischen Aufzeichnungen vorlegen zu können. Nachdem der Redner erklärte, daß er sich erst seit kurzem mit dem Thema habe eingehender befassen können, fuhr er folgender- . maßen fort : /Meine Herren! Die Tendenz des Gesetzentwurfes, dessen Ausarbeitung mir vom D. I. G. B. 'aufgetragen ist,, und der Ihnen nach seiner Fertigstellung in ausführlicher Darstellung und mit ausführlicher Begründung zur Beschlußfassung zugehen wird, ist es, wie der VIII. Gemeindetag bereits deutlich zu erkennen gegeben hat, eine rechtliche Gesamtorganisation der Inden und der jüdischen Gemeinden in Preußen zu schaffen. Meine Herren! Aus dem Begriff der Organisation und speziell der Organisation einer Religionsgemeinschaft. ergeben sich von vornherein die Probleme, um welche es sich bei der Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes handelt. Organisation, heißt die Zusammenfassung von Gliedern zu einem lebens- und willenskräftigen Organismus, die Schaffung von Organen, welche imstande sind, einen einheitlichen Willen zu erzeugen und zu betätigen. Solche Organe für die Gesamtheit der Juden Preußens waren bisher im Geltungsbereiche des Gesetzes von 1847 lediglich die Organisation der Gemeinden. In den Provinzen gibt es wohl eine Gesamtorganisation, wenigstens in einigen derselben, aber die eben heutzutage keine Gesamtorganisation der Juden Preußens ist, sondern sich auf die einzelnen Provinzen oder die einzelnen Regierungsbezirke beschränkt. Es müssen Organe geschaffen werden, welche die Gesamtheit, vertreten, den Willen der Gesamtheit einheitlich darstellen. Run handelt es sich aber, und das ist das zweite, um die Organisation einer Religionsgemeinschaft, welche von vornherein einen gewissen Gegensatz, nämlich den Gegensatz des Laienelements und des geistlichen Elements, in ihrem Schoße birgt. Wenn ich hier von Gegensatz spreche, so ist dieses Wort natürlich nur äußerlich, formell gemeint nicht in dem Sinne, als wenn ich meinte, daß ein . innerer Gegensatz zwischen geistlichem und Laienelement,, speziell bei uns Juden bestehen könnte; ich spreche hier nur von organisatorischen Gegensätzen, die ihre Berücksichtigung verlangen, und da kommt als zweites Problem in Betracht: Wie soll eine solche Organisation beschaffen fein, um gemäß den im Judentum herrschenden Anschauungen einerseits das Laienelement und zweitens zugleich auch das Element der Religionsdiener, der Geistlichen, in möglichst vollkommener Weise zum Worte und zur Vertretung des Ganzen gelangen zu lassen. Und drittens: Wir haben es mit der rechtlichen Organisation zu tun, d. i. mit einer Organisation im Staate. Es kann darüber ja gar kein Zweifel sein, daß der Staat gegenüber der Organisation einer Religionsgesamtheit, so une eres auch gegenüber der Organisation der christlichen Kirche tut, bestimmte Rechte, namentlich das Recht der Aufsicht, lug inZxieienäs cavendi, wie es die kirchenrechtliche Theorie nennt, In Anspruch nehmen wird : so wie er schon jetzt gegenüber der sehr lockeren Organisation der jüdischen Gemeinden nach dem Gesetze von 1847 Aufsichtsrechte geltend Macht, so ist von vornherein sicher, daß er noch stärkere Aufsichtsrechte in Anspruch nehmen wird und in Anspruch nehmen muß gegenüber der bedeutenden Kraftsteigerung, welche in einer Gesamtorganisation der preußischen Juden liegt. Es ergibt sich also als das dritte Problem die Herstellung von Normen für die Ausübung der Aufsichtsrechte und Mitwirkungsrechte des Staates bei der Verwaltung der jüdischen Gesamtorganisation in Preußen. Üyd es ergibt sich endlich ein viertes Problem: Alle Organisation findet zu dem Zwecke statt, um den einheitlichen Willen einer Gesamtheit herzustellen. In jeder Gesamtheit sind verschiedene Richtungen, verschiedene Interessen, verschiedene Ansichten ^vorhanden. Soll ein einheitlicher Wille durch die Organisation vermittelt werden, so muß naturgemäß die eine oder die andere Richtung, das eine öder das andere Interesse, der .eine oder der andere Wille demjenigen weichen, der sich mit. größerer- Kraft ausgestattet darstellt, kurzum, m. H., es muß ein unumgängliches Prinzip jedweder Organisation sein, daß die Minorität sich der Majorität unterordnet, damit ein Gesamtwille zustande kommt. Allein, m. H., mit diesem primitiven Prinzip kommen wir heutzutage in allerhand staatlichen und kirchlichen Organisationen nicht mehr aus, die Menschheit ist selbständiger geworden, auch in denjenigen Gliedern, welche sich in der Minorität eines Gesamtorganismus befinden, und es ist ein sehr bedeutsames und interessantes Problem, auch aus dem Gebiete des staatlichen Lebens, Grenzen zu finden, für die Herrschaft der Majorität gegenüber der Minorität, Grenzen zu finden, welche es auch der Minorität möglich machen, innerhalb eines durch die Majorität beherrschten und bestimmten Gemeinwesens ein Leben zu führen. Ueberall, von der Aktiengesellschaft bis zu den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten und dem Staate, finden da Erörterungen über Minoritätsrechte und Schranken für die Macht der Majorität ihre Stätte, und namentlich und vor allen Dingen muß das bei einem Gemeinwesen stattfinden, das so sehr auf die inneren Regungen der Menschenbrust gegründet ist wie ein religiöses Gemeinwesen. Da muß vor allen Dingen auf die feinsten und zartesten Unterschiede, soweit es möglich ist, Rücksicht genommen werden, da muß darauf Rücksicht genommen werden, daß bei der Herstellung des gemeinsamen Willens und bei der .unumgänglichen Unterwerfung einer Minorität unter die Majorität doch die Grenzen sestgestellt werden, über welche auch eine Majorität nicht hinausgehen, hinter der die Selbständigkeit der Minorität gewahrt bleiben muß. Das, m, H„sind also, die vier Probleme, welche mir bei der Ausarbeitung eines solchen Entwurfes wichtig erscheinen: 1. die Herstellung der Organisationsformen; r*' 2. die Bestimmung des Einflusses des Laien- und des Geist- / lichenelements bei diesen Organisationsformen;

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