Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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69. Jahrgang. Ko. 26. Berlin, 30. Juni 1905. Allgemeine eitung des Judentums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: Durch Luchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. S M. Redakteur: . Gustav Rarpeles. Begründet von Rabbiner §*• Ludwig Philippson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin 8V/., Jerusalemer Straße $6/^9, 3“ richten. Verlag von Rudolf ANofse, Berlin. Antilo?isl. Berlin, 27. Juni. as heißt „Antisozial"? Diese Frage wurde auf dem letzten evangelischsozialen Kongreß, der in der vorigen Woche in Hannover tagte, von Professor Baumgarten-Kiel aufgeworfen. Die Verhandlungen des evangelisch-sozialen Kongresses sind für uus von besonderem Interesse und wir folgen ihnen stets mit großer Aufmerksamkeit, weil wir viel daraus lernen können. Nanrentlich ist die Antwort Baumgartens aus die obige Frage für uns von Interesse. Zwar die Botschaft, die Professor Harnack dem Kongresse brachte, daß nur . das Evangelium das Gebot: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst lehre und auf eine große Verbrüderung der Menschen ziele, diese Botschaft bringt uns nichts neues. Da sie aber mit so großer Bestimmtheit ausgesprochen wurde und da Professor Harnack bekanntlich ein sehr gelehrter Mann ist, so muß er wohl irgendwo das Geheimnis entdeckt haben, daß die Propheten und die Thora nach den vier Evangelien geschrieben wurden. Aber wie gesagt, das ist für uns nichts neues. Neu und wertvoll sind dagegen die Leitsätze, welche Professor Baumgarten an der Hand obiger Frage, in einer, wie uns scheinen will, sehr zutreffenden Weise aufftellt. „Antisozial, das heißt, das Zusammengehörigkeitsgefühl des ganzen evangelischen Volkes, das Gerechtigkeits- und das Ktassengefühl seiner aufstrebenden Klassen verletzend, wirken unsere kirchlichen Einrichtungen, die.auf plutokratischer Basis, beruhend. Unbemittelten den vollen Genuß des Kirchenlebens erschweren, oder doch den üblen Unterschied zwischen ihnen und den Begüterten zur Darstellung bringen." Mit dieser Definition des Begriffes wird sich wohl jeder einverstanden erklären, und unsere Leser werden wohl nun. auch verstehen, worauf wir hinaus wollen. Denn auch wir haben eine ganze Anzahl von Einrichtungen in der Gemeinde, die antisozial wirken, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Juden und das Gerechtigkeitsgefühl der aufstrebenden Klaffen verletzen, die auf plutokratischer Basis beruhen, den Unbemittelten den Mitgenuß des religiösen Lebens erschweren und einen Unterschied zwischen ihnen und den Begüterten schaffen. Es ist daher leider nur zu sehr am Platze, wenn wir aus dem Vortrag des Herrn Professors Baumgarten mutatis mutandis auch für unsere Zwecke die Nutzanwendung ziehen. Folgende kirchliche Einrichtungen führte der Redner als antisozial auf (wir lassen dabei nur die weg, die keine Analogie für unser Gemeindeleben bieten): a) die immer noch da und dort sich findende Kirchstuhlvermietung, o) die noch immer tatsächlich vorhandenen Liebesgaben an die Geistlichen, 6) die Ansetzung mancher Gemeindegottesdienste auf Zeiten, wo auf Besuch der Arbeiter von vornherein verzichtet werden muß, . f) die Teilung der Amtsbezirke der Geistlichen nach sozialen statt rein lokalen Gesichtspunkten, g) Der Ausschluß der Armenunterstützung empfangenden Gemeindeglieder vom aktiven kirchlichen Wahlrecht, h) der tatsächliche Ausschluß fast aller Angehörigen des vierten Standes von den kirchlichen Vertretungskörpern, i) Das Filtriersystem der Synodalordnung, das zumal in Preußen fast nur kirchliche und staatliche Würdenträger, Geburts- und Geldaristokraten zum entscheidenden Einfluß auf das kirchliche Leben zuläßt, k) das Pfarrwahlrecht durch die Patrone, da es sich um eine Sache der Gemeinde handelt. Alle diese Forderungen müssen im Interesse des sozialen Ausgleichs auch wir für unsere Gemeinschaft erheben. Die Vermietung der Shnagogenplätze ist, nachdem jedes Mitglied der Gemeinde ohnedies zu einer seinen Verhältnissen entsprechenden Steuerleistung herangezogen wird, geradezu eine antisoziale Einrichtung. Es müssen eben in jeder Großgemeinde, denn nur um eine solche kann es sich handeln, Einrichtungen getroffen werden, die es jedem ermöglichen, den Gottesdienst auch an jedem Festtag zu besuchen. Daß die Honorare für die sogenannten Kasualien, eine antisoziale Einrichtung sind, wird heute wohl niemand mehr im Ernst bestreiten, und in der Tat hat man bereits in mehreren Gemeinden Deutschlands eine Ablösung dieser Honorare durch eine Erhöhung des Gehalts der Funktionäre mit Erfolg in Angriff genommen. Der Punkt d hat nur scheinbar keine Anwendung auf unsere Verhältnisse; tatsächlich aber liegt hier die brennendste Wunde am siechen Körper unseres religiösen Lebens. Nicht nur manche, sondern die meisten Gottesdienste sind auf Zeiten angesetzt, wo auf den Besuch aller im abhängigen Beruf Stehenden von vornherein verzichtet werden muß. Und das ist um so trauriger, als eine religiöse Einwirkung gerade auf diese Kreise in hohem Grade wichtig ist. Die Teilung der Amtsbezirke der Geistlichen ist seit Jahren eine stehende Forderung bei den Gemeindewahlen. Sie hängt mit der immer mehr als unabweisbare Notwendigkeit sich herausstellenden Dezentralisation der Gemeinde zusammen. Ein Rabbiner, der im Osten oder im Zentrum wohnt, kann am Sabbat oder am Festtag unmöglich in einer Synagoge im äußersten Westen, deren Errichtung ja auch nur eine Frage der Zeit ist, fungieren. So erweist sich allein schon aus rein lokalen Gründen die Notwendigkeit einer Teilung der Rabbinatsbezirke; sie tritt noch um so schärfer hervor, wenn man daran denkt, daß das Anwachsen und die Ausdehnung der Gemeinde miäM ä* WM.V.-J-3—ft-7.—_aa-is_^ .... » :