Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1905)
- Date
- 1905-02-17
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
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freier Gasthof". Auf eine Beschwerde der dort ansässigen Juden hin verfügte die untere Verwaltungsbehörde in Waldhut eine zwangsweise Entfernung der Inschrist. Ungeachtet, des grossen Geschreies, das die antisemitische Presse im ganzen deutschen Reich gegen diese angebliche Willkür einer badischen Behörde erhob, schlossen sich das Ministerium sowie der Verwaltungsgerichtshof der Entscheidung des Bezirksrats Waldhuts an. Daraufhin änderte der Wirt die Bezeichnung „Judenfreier Gasthof" in „Judenreiner Gasthof" unt; aber auch dagegen erhob vor einigen Wochen der israelische Oberrat in Karlsruhe Beschwerde und verlangte eine Beseitigung des Schildes. Der Verwaltungsgerichtshof, der die Beschwerde für begründet erklärte, wies in seinen Urteilsgründen darauf hin, das; die Bezeichnung „judenfreier" oder auch „judenreiner Gasthof" eine Verunglimpfung einer ganzen Klasse und eine Verächtlichmachung von Angehörigen einer vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaft bedeute. Die Inschrift sei im hohen Maße geeignet, die Gefühle eines Teils des Publikums zu verletzen und einen nachteiligen Einfluß auf das friedliche Zusammenleben der Konfessionen auszuüben, Diese Entscheidung ist sehr erfreulich, wenn auch eigentlich selbstverständlich. Wenn schon die blinde Bekämpfung alles Jüdischen nur deshalb, weil es eben jüdisch ist, ebenso dumm wie geschmacklos ist, so ist eine derartig beleidigende Form des Kampfes, wie die hier in Frage stehende aufs allerschärffte zu verurteilen. Gesterretch-Angarn. □ Wien, 18. Februar. Die Christlich-Sozialen haben eine schlechte Woche hinter sich, die ihnen die im Reichsrat vorgebrachten Enthüllungen verursacht über das tragische Ende des Pater Petran, der den freiwilligen Tod gesucht, um der furchtbaren Behandlung im sogenannten geistlichen Besserungshause in Wittenberg zu entgehen. — In unserer Gemeinde projektiert man jetzt eine gründliche Reform der Armenpflege. Es soll, wie in Berlin, ein Verband sämtlicher Wohltätigkeitsvereine begründet werden. Berufen und legitimiert zum' Beitritt sind die israelitische Kultusgemeinde und alle jene In-., stitutionen, nach deren satzungsmäßiger Tätigkeit die Unterstützung jüdischer Armer als Haupt- oder auch nur als Nebenzweck gilt/ : Einzelpersonen können als beitragende Mitglieder dem Verbände an-:: gehören. Statutarische Organe des Verbandes sind: 1. Die Zentral- Armenkommission, 2. die Bezirks-Armenkommissionen, 3. Die Verbands? Versammlung. Die vorbezeichneten drei statutarischen Organe sind nach der Natur ihrer Tätigkeit leitende Organe der Armenpflege. Die praktische übende Tätigkeit der Armenpflege erfolgt durch: 1. Die Zentrali- Auskunfts- und Hilfsstelle. 2. Die Bezirks-Auskunfts- und Hilfsstellen (Bezirksvereine). — Im Hause seines Sohnes, des Landesgerichtsrates Herrn Eduard Schütz, ist am 31. Januar der pensionierte Schuldirektor Herr Salomon Schütz im 83. Lebensjahre gestorben. Unter der Leitung dieses gewandten Schulmannes entwickelte sich die Schule der Czernowitzer Kultusgemeinde zu einer blühenden Müsteranstalt. Von Sah und ssrrn. --- Der wissenschaftliche Hilfslehrer Justin Ne iss er ist zum Oberlehrer am hiesigen Friedrichsrealgymnasium vom Magistrat gewählt worden. — Frau Kommerzienrat Louise Simon, Gattin des Mitinhabers der Firma Gebr. Simon, des Herrn Dr. Eduard Simon, ist die Note Kreuzmedaille verliehen worden. — Gegen den Herausgeber des neuen Pücklerorgans „Der Retter aus der Judennot", Buchdruckereibesitzer Hermann Mitsching, soll ein Strafverfahren wegen groben Unfugs, begangen durch das Vertreiben des neuen Blattes aus den Straßen, eingeleitet sein. Auf dieses Strafverfahren ist das polizeiliche Verbot des Straßenhandels mit der Pückler-Wochenschrist zurückzusühren. Graf Pückler wurde von der Rednertribüne weg polizeilich sestgenommen, da er wider das Verbot eine Rede zu halten suchte. Einige Tage vor dieser Versammlung hatte er an den Polizeipräsidenten v. Borries ein Schreiben gerichtet, worin er erklärte, daß er das gegen ihn erlassene Redeverbot als „persönliche Beleidigung" auffasse. — Nach den Berichten Hamburger Blatter hat bei dem dortigen Jahresfest der „Freunde der Mission unter dem Volk Israel". Pastor Simsa-Barinen. behauptet,; daß allein im letztverflossenen Jahre in Preußen ca. 500 Juden zum Christentum übergetreten seien. Na, na! — Bei der Volkszählung vom Jahre 1900 bestanden in Hamburg 3022 jüdische Ehen, 431 jüdisch-christliche Ehen. Die bestehenden Mischehen machten 14,3 Prozent der rein jüdischen Ehen aus und zwar hatten 273 jüdische Männer eine christliche Frau und 158 jüdische Frauen einen christlichen Mann. Dagegen wurden imJahre 1904 in Frankfurt a. M. 32 Ehen geschlossen, bei welchen nur der eine Teil der Eheschließenden jüdisch war, und zwar waren evangelisch-jüdisch 9, jüdisch-evangelisch 11, katholisch-jüdisch 6 und jüdisch-katholisch 6 Fälle. — Herr Rudolf Nuß bäum, Kolonnenführer der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz in Kassel, ist vom Kaiser mit der Noten Kreuzmedaille II ausgezeichnet worden. — Der schwedische Konsul und dänische Vizekonsul Herr Bernhard Lang in Nürnberg erhielt in Anerkennung langjähriger Verdienste im Amte vom König von Dänemark das Ritterkreuz des Danebrog-Ordens, nachdem derselbe schon vorher mit dem schwedischen Wasa-Orden und dem norwegischen St. Olafs-Orden von dem König von Schweden ausgezeichnet wurde. Konsul Lang ist seit Jahren Mitglied der israelitischen Kultusverwaltung und verschiedenen anderen wohltätigen Anstalten, in Nürnberg. — Auf Vorschlag eines von der Regierung eingesetzten Ausschusses soll als Nachfolger Professor Zahns an die medizinische Abteilung der Hochschule zu Genf Privatdozent Dr. Askanazy von der Universität Königsberg als Professor der pathologischen Anatomie berufen werden. — In der am 30. v. M. stattgehabten Sitzung des dänischen Folkethings wurden bei der Wahl des Präsidenten 96 Stimmen abgegeben, von denen 61 auf den bisherigen Präsidenten Hermann Trier sielen, während 35 Zettel unbeschrieben waren. Trier erklärte, daß er, da die Lage sich nicht verändert,. seitdem er das Folkething gebeten habe, ihn des Postens eines Präsidenten zu entheben, es ablehne, die Wahl anzunehmen. — In Frankreich sind nunmehr acht jüdische Generäle, von denen zwei dem portugiesischen, die anderen zwei dem aschkenasischen Ritus angehören. — Einen hübschen Reinfall hat die „Libre Parole" erlebt, die in dieser Woche das alberne Märchen erzählte, der Grand Rabbi Zadoc Kahn habe zugunsten eines Direktors M. Bloch, der sich verschiedene Unregelmäßig? leiten zu schulden kommen ließ, beim Präsidenten der Republik interveniert. Nun ist aber der Defraudant.— ein getaufter Jude, und damit zerfällt die ganze Legende. — „Nascht Dni" zufolge hob das russische Ministerium des Innern das Verbot gegen den Wald - erwerb durch Juden außerhalb ihres Ansässigkeitsbezirkes auf, da die Forstbesitzer darauf hinwiefen, das Verbot drücke die Holzpreise! — In dem an Ereignissen, und Ueberraschungen so. reichen .Krawallprozesse in H o m e l ist nach monatelanger. Verhandlung am 8. d. M. das Urteil gefällt worden. Die Räuber und Mörder vom 14. September 1903 sind sehr glimpflich davongekommen, während die Juden, weil sie am 13. September 1903 den ihnen schon an diesem Tage zugedachten Krawall abzuwenden versucht haben, ihre „Frechheit" mit vielen Monaten Gefängnis büßen mußten. Von den 36 angeklagten Juden wurden 13, von den 44 Christen 16 freigesprochen. Gegen 4 Juden und 12 Christen wird in einem zweiten Prozesse verhandelt werden. 6 Juden und 4 Christen wurden zu je 20 Tage, eine Jüdin (Frl. Chane Katz) wurde zu 2 Monaten und 20 Tagen, 12 Juden und 12 Christen wurden zu je 5 Monaten und 10 Tagen Gefängnis verurteilt, letztere verlieren auch alle besonderen Vorrechte. Der Gerichtshof beschloß ferner für sämtliche 35 Verurteilte durch den Justizminister beim Zaren ein Gnadengesuch einzureichen, und für sie eine Strafmilderung zu empfehlen, und zwar soll die Strafe für die 24 Großjährigen auf 2 Monate Gefängnis und Belastung aller Rechte, für die 11 Minderjährigen auf 2 Wochen Haft ermäßigt werden. Von den 24 Zivilklägern sind 2 mit ihren Forderungen auf Schadenersatz abgewiesen. Die Ansprüche der übrigen 22 werden nach den zwei Prozessen betrachtet werden. Die Kosten des gesamten Verfahrens werden den Verurteilten auferlegt. — Infolge dieses Urteils entstanden natürlich blutige Straßenunruhen, die ein antisemitisches Gepräge trugen. Im Hofe der jüdischen Synagoge wurden ca. 300 Juden von betrunkenen Bauern überfallen und blutig geschlagen. Ein junges Mädchen wurde dabei ermordet, viele Personen gefährlich , verwundet. Die Synagoge wurde von Unruhestiftern demoliert. Die. Polizei verhielt sich vollständig passiv.