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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-02-17 · Heft 7 (17.2.1905) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 7 (17.2.1905)
Date
1905-02-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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65). Jahrgang. No. 7, Allgemeine Berlin, 17. Februar 1905. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarpeles. Begründet von Rabbiner 2>*- Ludwig Philippson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße H6/HY, zu richten. Verlag von Rudolf Rkosse, Berlin. Lum deuttch-rulülchen tzandelsvertrsg. Berlin, 14. Februar, er neue deutsch-russische Handelsvertrag enthält,- wie schon erwähnt, die Bestimmung: „Die Gültigkeitsdauer des Paßvisa wird in Rußland auf einen Zeitraum von sechs Monaten erstreckt. Diese Bestimmung erstreckt sich auch auf das Paßvisa der deutschen Handlungsreisenden mosaischer Religion." Danach werden jetzt endlich jüdische Kaufleute, die nach Rußland reisen und denen früher die Pässe Überhaupt nicht visiert wurden, den Christen gleichgestellt. Bekanntlich hat mehrfach die amerikanische Regierung in Sachen der nunmehr auch von Deutschland erreichten Gleichstellung der Inden Vorstellungen an die russische Negierung gelangen lassen. Viele Juden, die nach Rußland in Geschäften reisen mußten, waren vordem gezwungen, ihren Glauben zu verleugnen und in ihren Paß den Vermerk „reformatuschky“ (reformiert) eintragen zu lassen. Ja, der frühere Prediger einer großen protestantischen Gemeinde hat mehrfach Scheintaufen an Juden vorgenommen, die nach Rußland reisen , mußten und sonst keinen Paß. erhielten, bis ihm, durch Vermittlung der russischen Botschaft in Berlin, das Konsistorium einen Verweis erteilte, so daß wenigstens diese aufgezwungene Verleugnung der religiösen Ueberzeugung aushörte. In dem letzten allgemein bekannt gewordenen. Falle hatte es sich um einen jüdischen Musikvirtuosen gehandelt, der sich für eine Konzerttournee in Rußland mit klingendem Angeld, das seiner Familie bereits überwiesen war, verpflichtet hatte, und der um das Paßvisum zu. erhalten, gezwungen wurde, zum Schein seinen Glauben zu wechseln. Cs ist übrigens vielfach die Ansicht verbreitet, daß die bisherigen Schwierigkeiten im russischen Paßwesen für Deutsche mosaischen Glaubens durch den Zusatzvertrag mit Rußland ganz und nach jeder Richtung gehoben seien. Demgegenüber macht der „Russisch-Deutsche Bote", das Organ des Deutsch- Russischen Vereins, E. V., darauf aufmerksam, daß in dem Vertrage nur die Gültigkeitsdauer der Paßvisa der deutschen Handlungsreisenden mosaischer Religion von drei auf sechs Monate ausgedehnt ist. Es fehlen dagegen Bestimmungen darüber, wie es mit deutschen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens, welche nicht Vertreter gerichtlich eingetragener Firmen sind, gehalten werden soll. Insbesondere ist nirgends gesagt, daß der Paß ohne weitere Schwierigkeiten, vor allem ohne die Erlaubnis des Ministers beziehungsweise des Gouverneurs jüdischen Reisenden visiert werden soll. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Pässe für Geschäftsreisende ist noch nicht alles erreicht; es ist überdies nur ein geringer Prozentsatz der Reisenden, der die Tour länger als drei Monate ausdehnt. Ueber diese Fragen müßte im Reichstag noch Klarheit geschaffen werden. Die Bestimmung, daß fortan die Häuser, deren Chefs Juden sind, ebenso wie die anderen Firmen 150 Rubel Gewerbesteuer zu zahlen haben statt 500 Rubel, ist immerhin eine Besserung. Indes muß man sich doch fragen, ob es bei genügender Energie unserer Unterhändler nicht möglich gewesen wäre, diese Steuer ganz aus der Welt zu schaffen oder doch erheblich zu ermäßigen. Es ist der Intervention des deutschen Reichskanzlers zu danken, daß dank der gegenüber den biedern Russen in dieser Sache bewiesenen Energie jetzt die schmachvollen Beschränkungen aufhören. Uns scheint derjenige Geschäftsreisende, der offen sein Judentum im Paß vermerkt, sogar selbst für russische Verhältnisse etwas zuverlässiger zu sein als der all boo schlecht getaufte Gottesverlengner. Aber danach geht es leider in der Politik nicht — trotz aller Heiligenbilder. Und man ersieht daraus, daß mancher Regierung die Religion tatsächlich Nebensache ist. Eine weitere Besserung bringt der neue Handelsvertrag, vorbehaltlich der in dieser Woche bevorstehenden Genehmigung des deutschen Reichstages in Artikel 12, wonach künftig Juden und Christen in bezug auf die allgemeine Gewerbesteuer für deutsche Häuser, die in Rußland reisen, gleichgestellt werden. Juden sowohl wie Christen zahlen fortan für das Recht in Rußland Handel zu treiben, 150 Rubel, wozu noch 50 Rubel persönliche Steuer für jeden Handlungsreisenden kommen. Augenblicklich ist allerdings die Geschäftslage in Rußland nicht gerade verlockend. In erster Reihe ist die jetzt erfolgte Gleichstellung des jüdischen Handels mit dem christlichen der amerikanischen Staatsregierung zü danken, die zu wiederholten Malen durch den Staatssekretär Hay zugunsten jüdischer Handlungsreisender, welche amerikanische Bürger waren, in ziemlich energischer und sehr bestimmter Weise eingeschritten ist. Ein großes Verdienst hat auch der Zentralverein der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens in dieser wichtigen Angelegenheit erworben, der eine Petition der deutschen Handelskammern veranlaßte, in welcher der deutsche Reichskanzler ersucht wurde, bei dem bevorstehenden Abschluß des neuen Handelsvertrages mit Rußland dafür Sorge tragen zu wollen, daß die differentielle Behandlung der Geschäftsreisenden mosaischen Glaubens in Rußland aufhöre. Bei der in dieser Woche statrfindenden Debatte über die Handelsverträge im Reichstage wird der Dank, der den. Handelskammern und dem Reichskanzler in dieser Sache gebührt, sicher unter Protest seitens der Antisemiten, die bereits einen Vorstoß in dieser Richtung bei einer

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