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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-16 · Heft 38 (16.9.1904) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 38 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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mit Glasmalerei versehenen Leiden großen Fenster;- sie sind nach einem Entwurf von E. M. Lilien durch die hiesige Kunstanstalt von Gebr. Ruball ausgeführt und machen auf den Beschauer einen vornehmen Eindruck. Von den Fenstern stellt das eine die Befreiung aus der Knechtschaft dar und zeigt die Gestalt des Gesetzgebers Moscheh mit der Strahlenkrone auf dem Haupt. Oben befindet sich ein Bibelvers aus Exodus 6, 6, das andere Fenster stellt die in der Gestalt des weisen Hillel verkörperte Menschenliebe dar. Die übrigen Parterreräume dienen Nestaurationszwecken. Vom Erdgeschoß führt eine Marmortreppe nach dem großen Festsaal, und am Podest der Treppe befindet sich wieder ein wundervolles buntes Glasfenster. Die herrliche Malerei, eine Menorah darstellend, ist gleichfalls von Lilien entworfen. Der erste Stock wird von drei Sälen eingenommen, die neben der Veranstaltung von Vorträgen auch für Festreden bestimmt sind. In der zweiten Etage befinden sich die Räume für das Gemeinschaftsheim, die Lesehalle, die anderen Institutionen sowie die Bibliotheken, während im Souterrain die Haushaltungsschule ihr Heim aufgeschlagen hat. Am Abend fand im großen Festsaal ein Bankett für die Mitglieder der Loge und deren Damen statt. ei. Osnabrück, 2. September. Gegen das bekannte ljrteil der hiesigen Strafkammer, über welches wir bereits berichtet haben, hat die Staatsanwaltschaft Nevision beantragt. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dieser unerquicklichen Angelegenheit noch eine günstige Wendung zu geben. In maßgebenden Verwaltungskreisen ist man der Ansicht, daß das vorliegende Urteil vom Kammergericht aufgehoben werden wird. In Ergänzung dieser Mitteilungen sei hier noch der Tatbestand der ganzen Sache ausführlicher wiedergegeben; Der Schlachter M. in Freren schickte sein siebenjähriges Töchterchen in die dortige evangelische Volksschule, in der es an dem Religionsunterricht nicht teilnehmen kann. Der Landesrabbiner hat deshalb für jüdische Kinder einen besonderen Religionsunterricht eingerichtet. Das Kind hatte diesen Unterricht an zwei Tagen versäumt und der Vater war deshalb durch eine Strafverfügung des Landratsamts in Lingen in zwei Mark Strafe genommen worden. Hiergegen hatte er gerichtliche Entscheidung beantragt. Er machte vor dem Schöffengericht in Freren geltend, in dieser besonderen Religionsstunde würde kein Religionsunterricht erteilt, sondern es würden nur hebräische Schriftzeichen gelehrt. Diesem Unterricht könne aber ein siebenjähriges Kind nicht folgen, da es kaum der deutschen Schriftzeichen mächtig sei. Der Lehrer habe es deshalb geschlagen; darauf habe man es selbst mit Gewalt nicht wieder zum Besuch der Religionsstunde bewegen können. — Das Schöffengericht Freren sprach den Angeklagten frei mit der Begründung, daß nirgends in Preußen der jüdische Religionsunterricht ein obligatorischer Unterrichtsgegenstand der Volksschule sei und daß deshalb auch eine Bestrafung auf Grund des tz 125 des hannoverschen Polizeigesetzes nicht erfolgen könne. In diesem Sinne habe auch das Kammergericht entschieden. — Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung an die hiesige Strafkammer eingelegt' und forderte Aufhebung des Urteils, da der jüdische Religionsunterricht auf Grund einer Ministerialverordnung als obligatorischer Unterrichtsgegenstand zu betrachten sei. Man würde aber in diesem Falle bei dem § 125 auf eine Schwierigkeit stoßen, indem derselbe als erstmalige Bestrafung einen Verweis, und, wenn dieser nichts fruchte, Geldstrafe vorfchreibe, der Landrat aber gleich auf eine Geldstrafe erkannt habe. Die Strafkammer stellte sich auf den Standpunkt des Vorderrichters und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft. Sie hat damit also auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem jüdischen Religionsunterricht für nicht vorhanden erklärt. — 'München, 8. September. Am 31. v. M. tagte in Ansbach eine Zusammenkunft baherischer Rabbiner unter Vorsitz des Distriktsrabbiners Dr. Kohn. Gegenstand der Beratung war insbesondere die Einführung eines einheitlichen Religionslehrbuches für Gymnasien und Religionsschulen; es wurde nach dieser Richtung ein günstiges Ergebnis erzielt. Andere Anträge bezweckten den Versuch zur Hebung der Lage des Religionslehrerstandes; daneben wurden allgemeine, das bayerische Judentum betreffende Fragen erörtert. Auf ein an den Prinzregenten entsandtes Telegramm ging ein huldvoll gehaltenes Antworttelegramm ans Hohenschwangau ein. — Sicherem Vernehmen nach wird hier eine jüdische Snppennnstalt errichtet, eine große Wohltat für die vielen armen Glaubensgenossen, welche nach München kommen. — Im Gemeindekollegium hat GB. Herrmann den Antrag gestellt, den Magistrat zu ersuchen, bei der Staatsregierung dahin vorstellig zu werden, daß der immer zahlreicher werdenden Einwanderung fremder Juden, namentlich aus Galizien und Russisch-Polen, nach München mit allen gesetzlich nur immer zulässigen Maßnahmen entgegengetreten und dadurch der Zunahme wirtschaftlich höchst bedenklicher Elemente in München nach Möglichkeit gesteuert werde. Das Kollegium wolle weiter die Frage in Anregung bringen, ob es nicht angezeigt erscheine, sich mit den übrigen bayerischen Städteverwaltungen behufs gemeinsamer Schritte zur Erzielung einer Einschränkung der Judeneinwanderung bei der Staatsregierung in Verbindung zu setzen. GB. Herrmann ist bekanntlich ein antisemitischer Zentrumsmann; seine politische Bedeutung ist hochgeschätzt gleich null. Gesterreich-Nnsarn. □ Wien, 12. September. Es ist interessant, aus den Zeitungen zu entnehmen, daß das von den Antisemiten begründete Freiwillige Rettnngskorps verkracht ist. Bekanntlich besteht hier seit langer Zeit eine Freiwillige Rettungsgesellschaft. Die ist aber verjudet. Und es geht doch nicht an, daß ein auf der Straße zusammengebrochener Greisler, ein versengter Milchmeier', eine von der „Elektrischen" niedergeworfene Dürrkräutlerin von den Nachkommen der Leute verbunden werde, die trockenen Fußes durch das Note Meer gewandert sind; dem mußte durch Arier abgeholsen werden. Aber die Spekulation ist mißlungen. Das ist die Humanität und der Wohltätigkeitssinn unserer Antisemiten. Ja, wo etwas zu verdienen oder den Juden wegzuschnappen gilt, da sind sie frisch und unverzagt am Werke. — Die Kanzleidirektion des fünften Preßburger Korpskommandos, Kommandant Erzherzog Friedrich, hat vor einiger Zeit einen Korpsbefehl erlassen, in welchem ausdrücklich gefordert wird, daß die für das Korpskommando als Schreiber namhaft zu machenden Unteroffiziere Christen sein sollen. Wie nun die Zeitungen mitteilen, hat das Beispiel bereits Nachahmung gefunden; es haben auch andere Korpskommandanten Verfügungen ähnlichen Inhalts erlassen. — In Smichow bei Prag ist am 3. d. M. der streue und tätige Förderer aller künstlerischen Bestrebungen, der Begründer des Kammermusikvereins, Josef v. Portheim, im achtundachtzigsten Lebensjahre gestorben. Portheim, das Haup,t einer alten 'Prager jüdischen Patrizierfamilie, widmete sich — schon während seinerbedeutenden industriellen Tätigkeit und vollends später, als er sich hon den Geschäften zurückgezogen hatte — der verständnisvollen Pflege - -der Künste, insbesondere der Musik. Selbst ein trefflicher Cellist nahm er an allen musikalischen Unternehmungen fördernden Anteil, war er länger als ein halbes Jahrhundert der hilfreiche Freund der emporstrebenden Künstler. Von Ksh und ssern. --- Der Magistrat wählte in seiner letzten Sitzung den Lehrer Dr. Eugen Wölbe, gegenwärtig Probandus am Askanischen Gymnasium in Berlin, zum Oberlehrer an der fünften Realschule. — Fabrikbesitzer Karl Leopold Netter ist zum Handelsrichter ernannt worden. — Im Alter von 100 Jahren und 7 Atonalen ist in Gnesen der frühere Lehrer und Kantor von Neuteich I. Baer nach kurzen Leiden gestorben. — In Ko swig fand am 30. d. M. die feierliche Einweihung der ans Mitteln der Cohn-Oppenheim-Stiftung im Aeußern und besonders auch im Innern gründlich renovierten .Synagoge statt. — In Hamburg feierte der verdienstvolle Oberkantor der Tempelgemeinde Moritz Heule sein 25jähriges Dienstjubiläum. Sein Name als eines ernstem Kunststreben zugewandten stMannes, der sich auch als Tonkünstler, Komponist und Gesanglehrer bewährte, ist weit über die Grenzen seines Wirkungskreises hinaus vorteilhaft bekannt. — Zu einer Namensänderung hat sich ein jüdischer Weinhändler in Bacharach (Hessen) unter eigenartigen Umständen gezwungen gesehen; der Mann führt nämlich von Kindesbeinen an den schönen Namen „Saueressig". Da seine ausländische ^Kundschaft sich nun absolut nicht mit der Möglichkeit nbfinden konnte,

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