Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1904)
- Date
- 1904-04-29
- Page
- Seite 206 (sequence 2)
- Language
- German
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ergreifen, wenn ihm nicht Schranken gesetzt würden. Die Regierungen sollen auf keinen Fall gereizt werden. Würden denn nicht vielfach gerade durch den Lärm und die Kundgebungen' der Antisemiten bie, Regierungen viel weiter getrieben, als es ihnenim Grunde recht imb; lieb sei, wünschen denn nicht viele Männer den Regierung so viel wie möglich einen Gegenwind, der..diesen.Bestrebungen entgegenwirke? Auch der andere-Einwand, das; die Inden sich zu ihrer Unterstützung der liberalen politischen Parteien hätten allein bedienen sollen, sei bereits in der Vorversammlung seitens eines hochgeachteten liberalen Politikers widerlegt worden. Die liberalen Parteien haben nicht mehr die Macht, wirklich tatkräftig für das Judentum kämpfen zu können. Was die Liberalen vorschlügen, sei meist dazu bestimmt, von den übrigen Parteien mit einem gewissen .Haß und Hohn zurückgewiesen zu werden. Doch es handle sich gar nicht darum, denjenigen politischen Parteien, die die Rechte der Juden bisher verfochten, ein Paroli zu bieten. Ein jeder solle nach wie vor der politischen Partei, der er angehöre, treu dienen, doch ihre eigene Sache müßten die Juden selber verteidigen. Das allein sei würdig und auf die Dauer.wirksam Die praktischen Einzelausgaben des Verbandes könnten, wie der Redner fortsährt, unmöglich alle aufgeführt werden, die Zahl derselben sei zu groß. Vor allem handle es sich darum, die Verletzungen der gesetzlichen Rechtender Juden in umfassender, systematischer und auchentischer Weise festzustellen, und "zwar in jedem Zweige des öffentlichen Dienstes. Die maßgebenden politischen Faktoren und besonders die Parteien in den Volksvertretungen, ebenso gut auch wie die Presse, hätten keine Ahnung, in welchem Umsange und in welcher Schärfe das Gesetz zu Ungunsten der Juden verletzt werde. In der Frage der Handelsverträge sei die Behandlung der Juden der der deutschen Christen gleichzustellen, in der Frage der Gemeindeorganisationen dürfe kein Judengesetz beschlossen werden, ohnHie^Vertreter des Judentums zu Rate zu ziehen, in der Schächtfrage treffe eine Verletzung der Gewissensfreiheit der Orthodoxen alle" Juden ebenso stark, als wenn es sich um eine Gewissensfrage der Gesamtheit handle. (Bravo!) Deshalb müsse der Verband an die Regierungen, an Reichs- und Landtag Vorstellungen richten, in Korrespondenz treten mit Staatsmännern;, Parteiführern und Abgeordneten und nicht zum wenigsten mit den Redaktionen der Zeitungen. Durch die Betonung"unseres Zusammenhangs, durch das offene und selbstbewußte Eintreten für unsere Rechte, für unsere Ehre, müsse den Juden gezeigt werden, daß sie keine schwachen Rohre mehr im Winde seien. Gelegentlich nrüsse man sich auch nicht davor scheuer;, gewissenlosen Abfall vom Judentum zu brandmarken mit der ganzen Wucht der ehrlichen Neberzeugung. Wenn es not tue, müsse auch eine Verteidigung ' gegen feindliche Angriffe übernommen werden. Der Schwerpunkt des rreuen Verbandes werde also in der täglichen geräuschlosen und unermüdlichen Arbeit des Ausschusses bestehen, doch müsse auch von Zeit zu Zeit eure öffentliche Versammlung der Delegierten Deutschlands zusammentreten, um dem Ausschuß die Wege zu weisen, die Ziele von neuem festzustellen. Unsere Zeit sei die der Oeffentlichkeit, alle Interessen können und müssen in der Oeffen.tlichkeit behandelt werden,, wenn sie zu einem gedeihlichen Ziele führen sollen. Die Juden seien am allermeistön genötigt, mit ihren Wünschen in das volle Licht der Oeffentlichkeit zu treten, man müsse sehen, daß die Art, wie sie ihre Wünsche und Rechte zu verwirklichen suchen, nur auf dem Gebiete der Rechtlichkeit und Ehrenhaftigkeit sich vollziehe. Für unsere Bestrebungen müsse ein Widerhall gefunden werden bei unseren eigenen Brüdern und auch draußen in unserem Vaterlande, soweit dort die Gesinnung für Recht und Freiheit verbreitet sei. Es könne nicht ausbleiben, daß in solchen öffentlichen Versammlungen ein mißfälliges Wort geäußert werde, ein Gedanke, der vielleicht ungeeignet sei, aber eine Korrektur der Mängel der Oeffentlichkeit gebe nur die Oeffentlichkeit selbst. Betreffs der Gesichtspunkte, welche b.ei der neuen Organisation leitend gewesen seien, hätte es ja von vornherein auf der Hand gelegen, daß die. eigentliche Grundlage des Verbandes nur die Gemeinden des deutschen Israel hätten sein können in möglichster Ausgleichung, damit ungefähr immer die gleiche Zusammensetzung des Verbandes bestehe. Die Abgeordnetenwahl hätte aber nicht ans das allgemeine Stimmrecht begründet werden könne;;, weil dazu das Material fehle und der Verband keinerlei amtliche Macht besitze. Es hätten nur die offiziellen Vertreter der jüdischen Gemeinden anfgefordert werden können, die ja schließlich.auch durch Wahl, wenn auch durch indirekte, hervorgegangen seien. Ob später eine allgemeine Wahl eintreten könne, nrüsse noch dahingestellt bleiben. Reben den Gemeinden hätten dann die großen-historisch gewordenen' Verbände, die Bezirks- und Provinzialverbände, die Zenträlverbände, die Verbände der bayrischennnd badischen Israeliten, die elsässischen Konsistorien in Betracht kommen^ müssen;;nd endlich viele hervorragende Einzelpersonen, die ein Anrecht darauf Hütten, daß ihre Stimnre in dem Rate des deutschen Israel gehört werde. Auch der Einwand, warunr zu der; bestehender; großen Verbänden noch ein neuer gegründet werde, sei hinfällig. Dieser Einwand hätte sich vielleicht schon daran stoßen müssen, daß es gerade die Leiter der beiden zentralen Vereinigungen, des D.-J. G.-B. und des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, gewesen seien, die sich mit am lebhaftesten an der Gründung beteiligt hätten. Die Tätigkeit, des D.-J. G.-B. sei aus das Innenleben der jüdischen Gemeinden gerichtet, auf die Hebung der Religion und Kultur innerhalb der jüdischen Gemeinschaft; in seinem Statut, auf Grund dessen er die Rechte einer juristischen Person besitze,, sei der Ausschluß jeder Art von politischen Angelegenheiten sanktioniert. Dem Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens fehle andererseits doch diejenige Autorität, die eine offizielle oder offiziöse Vertretung des deutschen Judentums allein ausüben könne, er sei immer nur ein Verein von Privatpersonen. .Einstweilen würden diese Verbände mit dem großen Verbände der deutschen Juden einträglich zusammenwirken zum gemeinsamen Heile aller. In der heutigen Versammlung seien grundsätzlich nur zwei Länder nicht vertreten, Württemberg und Bayern. Die württembergischen Glaubensgenossen hätten darauf hingewiesen, daß ihnen ihre staatliche Organisation die Teilnahme au solchen immerhin politisch gefärbten Bestrebungen, wie sie der Verband verfechte, nicht gestatte. Es stehe zu hoffen, daß der echt schwäbische Partikularismus und Individualismus, der vielleicht dieser Entschuldigung unbewußter Weise zu Grunde liege, vor den Vorteilen des gemeinsamenZusammenschlnsses verschwinden werde. Den bayrischen Glaubensgenossen gestatte nach ihrer Angabe das bayrische Vereinsgesetz nicht den Anschluß an einen außerbayrischen Verein. Dem Verbände seien aus Gemeinden in; eigentlichen Bayern und in der Pfalz.Beweise der lebhaftesten Sympathie und des größten Bedanerirs zugegangen, nicht Mitwirken zu können. Der Augenblick werde kommen, wo ein Ausgleich auf Grund des bayrischen Gesetzes zustande kommen roerde, und es dürfe fest vertraut werden, daß diejenigen, die noch draußen stehen, später dem Verbände beitreten werden. „Wir alle, Orthodoxe und Nichtorthodoxe," so schließt der Redner unter dem lebhaftesten Beifall der Versammlung, „alle diejenige,;, die sich des! Namens Jude mit'Stolz lewußt werden, müssen zusarnmenstehen in diesem gemeinsamen Kampfe, der die Freiheit des Einzelnen in keiner Weise ausschließt, und wie einst das kleine und zersplitterte Schweizervolk Macht und Ansehen erlangt hat durch Einigkeit, so werden auch wir dem Spruche des teuersten und volkstümlichsten deutschen Dichters folgen: „Seid einig, einig, einig!" Der Vorsitzende schlägt alsdann vor, zur Vermeidung einer Zersplitterung die nunmehr beginner;de Diskussion in eine Generaldiskussion und Spezialdiskussion zu trennen und in der ersteren die Hauptgesichtspunkte: Zweck des Verbandes, Zusammensetzung desselben, Oeffentlichkeit und Beitragspflicht, zur Erörteruug zu bringen. Ist der Generaldebatte spricht Justizrat Friedmann-Glogau seine Freude aus über die Idee der Begründung der Organisation, welche für die innere Kräftigung nnd das Ansehen der deutschen Judenheit nach außen notwendig sei, warnt aber vor allzu großer Zuversicht in die sofortige Wirkung der Leistungen des Verbandes. Herr Blumenthal-Kassel glaubt nicht, daß die Leistungen eines offiziellön Verbandes andere Aufnahmen finden tvürden als bisher diejenigen des Zentralvereins und fürchtet, daß man die Juden wegen ihrer politischen Ohnmacht — im Gegensatz zu dem politisch kräftigen Bund der Landwirte, zum Katholikentag — genau so behandeln werde wie bisher. ^Es sei nicht opportun, die Organisation als Verband der deutschen Juden zu bezeichnen, wenn ein wesentlicher Teil Deutschlands fehle, und es sei ein beschämendes Zeichen nach außen, wenn die Juden in einer solchen Frage nicht vollständig geschlossen dastehen. Schließlich hält er es für nicht ungefährlich, daß