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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-02-12 · Heft 7 (12.2.1904) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 7 (12.2.1904)
Date
1904-02-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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68. Jahrgang. No. 7. ' ClttCltt^ Berlin, 12. Februar 1904. Ein unparteiisches Grgan für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarxeles. Begründet von Rabbiner D*- Ludwig Philippson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. rille Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/4S, Z» richten. Verlag von Rudolf rNosse, Berlin. Lin Verband der deutschen Juden. Berlin, 10. Februar, ie unsere Leser wissen, haben wir uns seit der Zeit, wo in diesem Blatte zuerst der Idee eines Jndentags das Wort gesprochen wurde, für eine umfassende Gesamtorganisation der deutschen Juden als ein dringendes Bedürfnis mit aller Entschiedenheit ausgesprochen. Es gereicht uns zur Genngtuung, daß diese Idee nunmehr sich zu realisieren beginnt. Wie uns der engere Ausschuß für die Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands (Jnstizrat Breslauer, Justizrat Friedemann, Justizrat Fuchs, Rechtsanwalt Horwitz, Professor Dr. Philippson) mitteilt, sind die Vorarbeiten für die Einberufung einer Hauptversammlung zu diesem Zweck nunmehr beendet. Wir erhalten gleichzeitig das Protokoll der letzten Sitzung des weiteren Ausschusses. Die konstituierende'Delegiertenversanunlung ist für Sonntag, den 24. April d. I, in Aussicht genommen. Das Protokoll enthält zunächst eine sehr gediegene Auseinandersetzung von Professor Philippson, dem Urheber des ganzen Projekts, über die Ziele und Zwecke der Gesamtorganisation, die mit den Worten schließt: „Ich resümiere mich dahin, daß in dein zu schaffenden „Verbände der Israeliten Deutschlands" eine Zusammenfassung'der Hauptelemente der deutschen Inden auf folgender Grundlage aufzubauen ist: die jüdischen Gemeinden als solche, als eigentliches bestimmendes Prinzip, eine Anzahl hervorragender Glaubensgenossen, die den einzelnen Verwaltungen fernstehen, deren Rat und Einfluß aber dem Verbände wünschenswert sein muß, ferner die bestehenden großen jüdischen Organisationen, die bereits bedeutendes geleistet und deshalb bei der Regelung der Gesamtverhältnisse mitzusprechen haben. Bei diesen: Aufbau sind Sie alle zur Mitarbeit berufen; helfen Sie uns bei diesem großen und heilbringenden Werke." Gegen die Bedenken, die von den westpreußischen und sächsischen Deputierten erhoben wurden, sprachen sich die Herren Justizräte Fuchs, Cassel, Geiger und Amtsgerichtsrat Levh in sehr entschiedener Weise aus. Diese Bedenken richteten sich zunächst „gegen alle öffentlichen Verhandlungen über die politischen Interessen der deutschen Judenheit." Sehr kräftig trat diesen Bedenken der Landtagsabgeordnete Justizrat Cassel in folgender Erwiderung entgegen: „Ich stehe seit mehr als 20 Jahren im öffentlichen Leben und habe es von jeher für die Pflicht jedes deutschen Juden gehalten, für die Interessen unseres deutschen Vaterlandes nach Kräften einzutreten und sich an eine politische Partei anzuschließen und zwar an die, welche seinen Ueberzeugungen entspricht. Ich bin aber überzeugt, daß zwecks Wahrung der Rechte der Juden und zum Schutze gegen Verkümmerung derselben durch antisemitische Vorurteile und Gehässigkeiten die Juden sich nicht lediglich an die politischen Parteien zu wenden, sondern für ihre gekränkten Rechte selbst mannhaft einzustehen haben. Die Abneigung gegen die Oeffentlichkeit ist mir völlig unverständlich: ich muß nach den von mir gemachten Erfahrungen die vorgebrachten Bedenken gegen die Oeffentlichkeit der Verhandlungen als nicht gerechtfertigt erachten. Am allerwenigsten würde ich den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Verhandlung über jüdische Angelegenheiten am Platze finden, weit dies so leicht Mißdeutungen ausgesetzt werden könnte und dabei jede Geheimtuerei die größten Nachteile zrtr Folge haben müßte. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit bei der Hauptversammlung könnte nur den Judenfeinden die erwünschte Gelegenheit bieten, die alten Vorwürfe über geheime Oberen, Geheimregicruug re. mit einem Schein von Berechtigung zu wiederholen. Es würden meines Erachtens viele so ivie ich entschieden Bedenken tragen, sich an den Verhandlungen des künftigen Verbandes zu beteiligen, wenn für diese nicht der Grundsatz der Oeffentlichkeit maßgebend bliebe. Aus diesem Grunde möchte ich den Ausschluß der Oeffentlichkeit weder durch ein Drittel der Hauptversammlung, noch durch eine größere Zähl vorgesehen wissen, sondern diesen Schlußsatz des § 6 ganz in Wegfall gebracht sehen. Ich beantrage, den § 6 der Statuten einfach lauten zu lassen: „Die Sitzungen der Hauptversammlung find öffentlich." Die weiteren Verhandlungen betrafen nur den Statntenentwurf, dessen endgültige Feststellung dein geschäftsführenden Ausschuß überlassen wurde. Dieser Statutenentwurf liegt uns nun vor. Es war sehr vernünftig, denselben vorher der Oeffentlichkeit zu unterbreiten, damit die Kritik über das ganze Elaborat wie über die einzelnen Punkte sich frei und ungehindert aussprechen kann, und die Ansichten schon im wesentlichen vor der konstituierenden.Delegiertenversammlung geklärt sind. Wir veröffentlichen deshalb diesen Statutenentwurf hier in extenso: I. Allgemeines. § 1. Der „Verband der deutschen Juden" bezweckt die Vertretung aller den Juden Deutschlands gemeinsamen Interessen. § 2. Die Erörterung von Fragen der Religion und des Kultus, sowie der inneren Verwaltung der Gerneinden ist nur insoweit statthaft, als es sich um die Abwehr von Angriffen handelt. II. Organ des Verbandes. 8 8. Die Organe des Verbandes sind: 1. die Hauptversammlung, 2. der Ausschuß. III. Die Hauptversammlung. 8 4. Die Hauptversammlung setzt sich zusarmnen: A) aus den Delegierten der Gemeinden, 8) aus den Delegierten Don Verbänden, 0) aus Einzelpersonen. A) Gemeinden. Delegierte werden berufen: , 1. aus denjenigen jüdischen Gemeinden, welche mindestens 2000 Seelen umfassen;

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