Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1894)
- Date
- 1894-12-28
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 heimer, der nahezu 20 Jahre dem Repräsentanten-Kollegium angehört und zu dessen thätigsten und einflußreichsten Mitgliedern zählt, die Stimmenmehrheit. Für ihn wurde als Repräsentant Herr Leopold Fischer gewählt, der bereits in andern Ehrenämtern, so als Vorsteher der hiesigen Synagogengemeinde Linden und als Bürgervorsteher der Stadt Linden, reiche Erfahrungen gesammelt und seine Tüchtigkeit bewährt hat und durch seine hervorragenden Bemühungen in der Abwehrthätigkeit sein warmes Interesse für die Gesammtheit stets bezeugt — Der israelitische Kinderverein vertheilt auch in diesem Jahr an 65 Schulkinder vollständige Bekleidung, und der Verein ehemaliger Religionsschüler veranstaltet am ersten Chanukaabend, Sonnabend den 22. Dezember, ein Kinderfest, an dem die Kinder der Reichen wie der Armen theilnehmen können. Nach dem Anzünden des Chanukalichts, worauf Moaus zur Jeschuoßi gesungen wird, und dem Vortrag einiger der Bedeutung des Abends angemessener Gedichte, wird den Kindern ein kleines Mahl verabreicht und dann werden ihnen durch Spiele und Verloosungen einige frohe, heitere Stunden bereitet. Dieser junge Verein hat auch in anderer Weise seine Wohlthätigkeit begonnen und ein unbemitteltes, begabtes Mädchen einer hiesigen Erziehungsanstalt übergeben, um es demnächst zur Lehrerin ausbilden zu lassen. — Den zahlreichen Freustden der Simon'schen Erziehungsanstalt in Ahlem wird es gewiß erfreulich sein zu hören, daß die Statuten, an denen seit nahezu zwei Jahren gearbeitet wurde, ihrem Abschluß nahe gebracht sind und, wie ich höre, noch in diesem Jahre 1894 festgestellt werden sollen. K. Hannover, im Dezember. Die seit mehr als Jahresfrist schwebenden Verhandlungen der Regierung mit dem Herrn Landrabbiner Dr. Gronemaun über den privaten Religionsunterricht, wie er hier vielfach den jüdischen Kindern ertheilt wird, sind nun durch eine Verfügung vom 9. Oktober zum Abschluß gekommen. Bereits am 11. Dezember 1892 wurde der Regierung ein Bericht eingesandt, aus welchem sie, wie sie in einer Verfügung vom 31. Oktober 1893 bemerkt zu ihrem Befremden ersehen, daß in der hiesigen Synagogengemeinde die in der jüdischen Schulordnung vom 5. Februar 1854 enthaltenen Bestimmungen über den Schulbesuch in den Religionsschulen vielfach nicht befolgt werden, und daß die desfalls von dem Schulvorstande ergangenen Mahnungen und Aufforderungen erfolglos geblieben sind. „So wünschenswenswerth es sein würde, heißt es in der Verfügung zur Beschämung vieler jüdischer Eltern dann weiter, „wenn sämmtliche Eltern und Vormünder in der Ueberzeugung von der Wichtigkeit und Nothwendigkeit eines geordneten regelmäßigen Religionsunterrichtes ihre Kinder und Pflegebefohlenen zum ordnungsmäßigen Besuche des Religionsunterrichtes aus eigenem Antriebe anhielten, so kann es doch den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber schlechterdings nicht ihrer Willkür überlassen bleiben, ob sie die ihnen obliegende Pflicht erfüllen wollen. Vielmehr ist nöthigenfalls nach den in der Schulordnung (§ 22) getroffenen Bestimmungen ungesäumt zu verfahren." Dieser Paragraph bestimmt, daß über die nicht gerechtfertigten Schulversäumnisse der Schulvorstand am Ende jedes Monats eine Liste bei der Obrigkeit einzureichen hat, und daß die erkannten Strafgelder der jüdischen Schulkasse zufallen. Der Privatunterricht soll gleichfalls unter der Oberaufsicht des Landrabbiners stehen, wie es in der oben angeführten Schulordnung vorgesehen, und befreit vom Besuche der öffentlichen Schule nur insoweit, als derselbe mindestens die für den letzteren vorgeschriebenen Gegenstände umfaßt und von Lehrern ertheilt wird, welche nach vorgängiger Prüfung durch den Landrabbiner und mit Genehmigung der Obrigkeiten angenommen sind. Die Negierung ermächtigt den Rabbiner, Privatlehrer zum Privatunterrichte zu autorisiren, verlangt jedoch unter Vorlage der Zeugnisse in jedem Falle die Einholung der vorgeschriebenen Genehmigung der Regierung. Im Januar wurde diese Verfügung durch ein Rundschreiben zur Kenntniß der Gemeindemitglieder gebracht, zugleich mit der Aufforderung, darüber Auskunft zu ertheilen, ob und in welcher Weise die schulpflichtigen Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres den vom Gesetze vorgeschriebenen Religionsunterricht erhalten haben. Das Ergebniß der eingegangenen Angaben wurde am 30. Mai d. I. der Königl. Regierung zugestellt, die am 9. Oktober eine endgiltige Verfügung an den Landrabbiner erließ. Die wesentlichen Bestimmungen derselben sind, daß es rücksichtlich der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen, welchen das Zeugniß der Befähigung zum Religionsunterrichte zuständiger Seits ertheilt worden ist, wenn sie privaten Religionsunterricht ertheilen wollen, nur einer vorgängigen Anzeige bei dem Landrabbiner bezw. der Erlaubniß desselben bedarf. Selbstverständlich kann ihnen diese Erlaubniß mit Genehmigung der Königl. Regierung wieder entzogen werden. Privater Religionsunterricht durch Seminaristen ist in Rücksicht auf die eigene Ausbildung derselben, wie in Rücksicht auf die zu unterrichtenden Kinder nur bei Ermangelung geprüfter Kräfte ausnahmsweise zu gestatten." Den sümmtlichen Gemeindemitgliedern wurde auch diese Verfügung der Königlichen Regierung durch den Schulvorstand mitgetheilt, und es wurden dieselben ersucht, ihren Kindern einenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Privatunterricht ertheilen zu lassen, indem zugleich die Herren, die zum privaten Religionsunterricht autorisirt sind, angeführt wurden. Hoffen wir, daß diese nach unserer hannöverschen Verfassung voll berechtigte Verfügung, die für preußische Gemeinden seltsam klingen mag, ihren Zweck nicht verfehlt. «yv. Brakel, Kr. Höxter, 17. Dezember. Am 27. v. M. feierte die hiesige Synagogengemeinde das fünfzigjährige Bestehen ihres Gotteshauses. Die Synagoge, die ganz nach der Art der Kasseler erbaut ist, war innen und außen reich beflaggt und sehr sinnig mit Blumen geschmückt. Obwohl die Gemeinde alle Ursache gehabt hätte, den Tag in recht freudiger Weise zu begehen, so wurde doch von jeder weltlichen Feier abgesehen — trotzdem man eine solche schon seit drei Jahren geplant hatte — weil gerade in dem letzten Jahre der Tod in zahlreichen hiesigen Familien empfindliche Lücken geschlagen hat. — Von den zwanzig israelitischen Männern, die sich bereits im Jahre 1838 zum Zwecke eines Synagogenbaues vereinigten, hat leider kein Einziger den Jubeltag erlebt. — Derjenige aber, der sich vor fünfzig Jahren als 24 jähriger junger Mann in edler selbstverleugnender Weise am meisten um den Bau gemüht, der den Entwurf zu demselben gemacht und die ganze Angelegenheit mit Umsicht und Fleiß geleitet, Herr Abraham Lutheim, dessen erster Todestag wird in der nächsten Woche wiederkehren Sein Geist schwebt über mancher Einrichtung unserer Gemeinde, die er länger denn ein Bierteljahrhundert als Vorsteher leitete. — Für den Festgottesdienst am Jubeltage waren von dem Synagogenchor verschiedene mehrstimmige Gesänge eingeübt worden, die ganz vorzüglich zum Vortrag gebracht wurden und sehr zur Verherrlichung der Feier beitrugen. Am Freitag Abend wie auch am Sabbath Morgen war die Gemeinde vollzählig zum Gottesdienst erschienen. Besonders feierlich gestaltete sich das Ein- und Ausheben. Unter den Tönen der Orgel wurden sämmtliche zehn. Thorarollen, die die Gemeinde besitzt, dem heiligen Schranke entnommen und mit denselben Umzüge gemacht, wobei die Schuljugend mit Fähnchen vorausschritt. Daran schloß sich der ausgezeichnete Festvortrag, dem die Worte Maleachis, die über dem Eingang des Gotteshauses erglänzen, zu Grunde gelegt waren: „Haben wir nicht Alle einen Vater, hat uns nicht ein Gott geschaffen?" Mit dem bekannten zweistimmigen Wechselgesange „O gebet Gott, ihr Kinder Gottes, o gebet Gott die Ehre und den Preis" schloß die erhebende Feier. — Bereits am folgenden Tage wurden die Gemeindemitglieder zu einer Besprechung in den Sitzungssaal der Gemeinde eingeladen. Einstimmig erkannten die Erschienenen das Bedürfniß eines Männervereins an, der sichWohlthätigkeitsübung an Lebenden und Todten und die Pflege der jüdischen Litteratur zur Aufgabe macht. In den Vorstand wurden gewählt die Herren I. Flechtheim, B. Heineberg, A. Sommer, E. Goldschmidt. Bis heute sind dem jungen Verein durch Unterzeichnung der Statuten und Zahlung eines ansehnlichen Eintrittsgeldes bereits 21 Mitglieder beigetreten. Gestern Abend wurden die regelmäßigen Vortragsabende mit einem Bortrag über Raschi eröffnet. Der nächste Vereinsabend wird am 8. d. M. sein, in welchem über „das alte und das neue Gebetbuch" gesprochen werden soll. Es ist gewiß als ein erfreuliches Zeichen der Zeit anzusehen, daß auch in einer so kleinen Gemeinde wie die hiesige, das Bedürfniß eines derartigen Vereins gefühlt wird. Von außerordentlicher Förderung für denselben würde es sein, wenn sich irgend ein hervorragender Redner bereit finden ließe, uns im Laufe des Winters einmal durch einen Vortrag zu erfreuen: denn gerade in so kleinen Gemeinden fehlt es an geeigneten Kräften, die sich der Mühe eines Vortrags unterziehen können, und die ganze Arbeitslast ruht zumeist auf den schwachen Schultern des betreffenden Kultusbeamten. Oesterreich - Ungarn. LI Wien, 25. Dezember. Die turbulenten Szenen in unserem Abgeordnetenhause die von der antisemitischen Opposition stets herbei-