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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-08-31 · Heft 35 (31.8.1894) · p. Seite 410

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 35 (31.8.1894)
Date
1894-08-31
Page
Seite 410 (sequence 2)
Language
German
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410 Me Woche. Berlin, 28. August. ine stille Woche. Aber diese Stille bedeutet wohl keinen Frieden, sondern vielmehr nur die Ruhe vor dem Sturm, der wahrscheinlich, sobald die parlamentarische Saison ihren Anfang nimmt, wieder losgehen wird. Vor Allem darf man die E inigungsversuche der verschiedenen antisemitischen Richtungen nicht unterschätzen, und man wird gut daran thun, alle Schritte nach dieser Richtung hin aufmerksam zu verfolgen. Am Sonntag dieser Woche hat sich in Kassel der Ausschuß der Deutschen Reformpartei mit dieser Frage beschäftigt. Zwischen den Abgeordneten Dr. König und von Liebermann auf der einen und den Abgeordneten Zimmermann und Werner auf der andern Seite waren über eine Vereinigung der Deutschen Reformpartei und den Deutsch-Sozialen vorher bereits private Vereinbarungen getroffen worden. Diese wurden von dem Kasseler Ausschuß der Deutschen Reformpartei im Wesentlichen gebilligt und dabei der Wunsch ausgesprochen, daß das Einigungswerk möglichst beschleunigt werde. Der Parteitag der Reformpartei wird verschoben bis nach der gemeinschaftlichen Ausschußsitzung der verschiedenen Richtungen, deren Ergebniß für die Revision des Parteiprogramms von Bedeutung sein wird. Einen lebhaften Meinungsaustausch verarllaßten in Kassel ferner die Gründungen verschiedener neuer Blätter, deren Parteirichtung durchaus unsicher sei. Eine demnächst erfolgende Kundgebung des Parteiausschuffes soll die erforderliche Klärung darüber geben. Das scheint mit andern Worten heißen zu sollen, daß die Antisemiten nur das Blatt, das der Abgeordnete Dr. Böckel nach seiner Uebersiedelung nach Berlin mit Unterstützung einzelner opfermuthiger Freunde herausgeben will, die eine Größe, wie ihn, vor dem finanziellen Ruin bewahren zu müffen glauben, als vollwerthig anerkennen wollen, neben dem die „Volksrundschau" und die „Deutsche Tageszeitung" des Bundes der Landwirthe nicht existenzberechtigt sind. Damit ist der Same zu neuer Zwietracht gegeben. * Unter dem Titel „Achtung vor denl Gesetz" bringt die „Frankfurter Zeitung" einen Beitrag zur Geschichte des Antisemitismus in Hessen, der die dortigen Verhältnisse scharf kritisirt. Bemerkenswerth ist namentlich in diesem Atlfsatz, was über die Anstellung jüdischer Richter in Hessen gesagt wird. Es heißt dort: „Einen richtigen Begriff von der Achtung der hessischen Regierung vor dem Gesetze erhält man. jedoch erst dann, wenn man der Prüfung der Frage näher tritt, in welcher Weise hier zu Lande den verfassungsrechtlichen und zugleich reichsgesetzlichen Vorschriften nachgelebt wird, die die Gleichstellung und Gleichberechtigung sämmtlicher Staatsbürger gewährleisten und von der Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses unabhängig machen. Wie hier mit verfassungsmäßigen Rechten, mit dem auf genaue Beobachtung der Verfassung geleisteten Eide und mit ausdrücklichen großherzoglichen Zusagen umgegangen wird, ist unglaublich. Es scheint, um gleich medias in res zu kommen, gleichfalls zu den hessischen Regierungsmaximen zu gehören, zu allen mit Amtsgewalt versehenen Staatsämtern israelitische Staatsangehörige nicht zuzulassen. Bis zur Stunde haben wir in Hessen noch niemals einen jüdischen Richter gehabt. Herr Finger erklärt im Landtag, er sei im Prinzip nicht gegen die Anstellung von jüdischen Richtern — als ob es überhaupt noch auf ein Prinzip des Herrn Staatsministers und der hesstschen Regierung anzukommen hätte und uns dieses nicht längst in dem verfassungsrechtlichen Gesetze vom 2. August 1848 und in dem Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 in unzweideutigster Weise zum Ausdruck gebracht worden wäre. Der Standpunkt, den die Justizverwaltung in dieser Frage einnimmt, ist geradezu wunderbar; weil die Anstellung von jüdischen Richtern zur Zei§ auf dem Lande wegen der dort herrschenden antisemitischen Strömung angeblich seine Schwierigkeiten hat, hält man sich berechtigt, — überhaupt keine Juden als Richter anzustellen! Noch niemals, und das kennzeichnet den Standpunkt des Ministeriums mehr als alles Andere, hat dieses trotz vorhandener Möglichkeit überhaupt den praktischen Versuch gemacht, einen Juden als Richter fungiren zu lassen. Die Behandlung, die nach abgelegtem Examen den jüdischen und den christlichen Staatsdienstaspiranten zu Theil wird, ist eine völlig ungleichartige. Erstere läßt man lediglich zu dem Amt eines — Gerichtsschreibers (!) an den Kollegialgerichten zu, also zu Stellungen, die in Preußen zum Vortheil der Justizpflege von subalternen Beamten verwaltet werden, in Hessen aber — auch eine Regierungsmaxime — mit Beamten, die die Fähigkeit zum Richteramt besitzen, besetzt werden sollen. Erwägt man, daß es im Ganzen nur vier derartige Posten giebt, daß diese Stellen zwar mit zum Richteramt fähigen Personen, insoweit es sich aber um christliche Amtsinhaber handelte, seither in der Regel mit körperlich oder geistig Halbinvaliden besetzt zu werden pflegten, so genügt das wohl zur Charakteristrung der hier herrschenden Zustände. Warum sollte aber bei uns in Hessen das nicht angängig sein, was in sämmtlichen, Hessen direkt umgrenzenden Bundesstaaten unter den sonst gleichen Verhältnissen möglich ist? Wenn ein preußischer jüdischer Assessor vor gar nicht langer Zeit im Landgerichtsbezirk Hanau in einer sogenannten eause eelsbrs mit antisemitischem Milieu Vorsitzender eines Schöffengerichts sein und sogar Herrn Böckel als Zeugen vernehmen konnte, sollte ein Jude in Hessen nicht als Richter fungiren können? Und wenn selbst in Hessen in einem antisemitisch durchwühlten Bezirk wie Groß-Umstadt, ein frisch getaufter Jude als Richter thätig sein kann, wenn in demselben Bezirk ein von der Priesterkaste der Leviten abstammender Assessor als Amtsanwalt fungiren kann, so wird schließlich auch ein ungetanster Jude hierzu im Stande sein. Der Antisemitismus, der hier in Betracht kommt, fragt doch weniger nach religiösem Bekenntniß als nach Abstammung." Trostgedanken. Von Rabbiner Dr. Ludwig Pick. ebet zur Höhe empor eure Augen und schauet, wer hat diese alle geschaffen? — Er nennt sie alle mit Namen; ihm, dem Allmächtigen und Allwaltende», entgeht keines derselben." Dieser Hinweis auf die über den Sternen waltende Vorsehung ist der mächtige Weckruf des Propheten an sein verbanntes Volk, und dieser Prophet war sein guter Genius, der die matten Volkspulse mit seinem Weckruf belebt und zu frischem, kräftigem Schlagen angeregt. Wie ein zündender Gottesfunke fiel das Wort in die Volksseele Israels, daß es in der Finsterniß seines harten Exils in Babylon sich selbst wiederfand, in dem ungewohnten Aufenthalt der kalten, rauhen Fremde in seinem eigenen Volkswesen sich selbst wiedererkannte. Sein guter Genius hatte mit zauberkräftigem Finger die zarteste und zugleich kräftigste Saite seines Herzens gerührt und in eine Schwingung gesetzt, die noch in der Folgezeit bald mächtiger, bald schwächer vibrict, niemals aber nachzuwirken aufgehört hat. Und diese Saite seines Herzens war und bleibt das lebendige Bewußtsein seiner religionsgeschichtlichen Weltstellung, die dem Volke von der göttlichen Vorsehung zugewiesen worden. „Eine Stimme ruft: In der Wüste des Heidenthums bahnet des Ewigen Weg, ebnet in der Stätte der Sittenverderbtheit eine Straße unserem Gotte — auf daß sich enthülle des Ewigen Herrlichkeit und alle Menschen erkenne», daß der Mund des Ewigen sich geoffenbart." Weder der Fall Jerusalems, die zusammenstiirzenden Mauern und Paläste der Stadt Zion, noch auch die zum Himmel emporschlagende Lohe des brennenden Tempels haben vermocht, den Widerhall jener Gottesstimme durch den Mund des Propheten in LMM

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