Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1894)
- Date
- 1894-08-03
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
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In den siebziger Jahren starben in Baltimore die Eltern von Jakob und Henry Herman und wurden auf dem Friedhof der israelitischen „Shearith-Gemeinde" beerdigt. Ihre Kinder erwarben einen Familienbegräbnißplatz auf dem Kirchhof der „Baltimore Hebrew Congregation", deren Mitglieder sie sind, und suchten dorthin die Särge ihrer Eltern zu überführen. Hiergegen erhob die orthodoxe Gemeinde Einspruch, einmal, da es der Wunsch der Verstorbenen gewesen sei, auf ihrem Friedhofe bestattet zu werden, und zweitens, weil es gegen das jüdische Gesetz verstoße, eine Ausgrabung und Wegschaffung von Leichen vorzunehmen. Der Fall beschäftigte die Gerichte, und eine Anzahl der bekanntesten Rabbiner des Landes wurden über die Frage, ob ein derartiges Vorgehen gegen das Gesetz verstoße, als Zeugen vernommen; dieselben waren nahezu zu gleichen Theilen entgegengesetzter Ansicht. Die Rabbiner Dr. Szolt, Hochheimer, Schneeberger von Baltimore, Hirsch von Chikago und Sale von St. Louis waren dafür, daß die Ausgrabung geschehen könne, während andere ihrer Kollegen, darunter Dr. Klein, Dr. Schaffer von Baltimore und Dr. Mendez von New-Iork, dagegen waren. Richter Dennis entschied, daß die Kinder ein gewisses Eigenthumsrecht an den Leichen ihrer Eltern hätten, welches ein Gericht im Billigkeitsverfahren anerkennen und respektiren müsse, und das von keiner Glaubenssatzung beeinträchtigt werden könnte, und wies die Einwände der beklagten Gemeinde ab. Das Kongreßmitglied Isidor Rahmer war Anwalt für die Herren Herman. o. Cincinnati, im Juli. Es wird für Ihre Leser von Interesse sein, die amerikanische Konfirmation, wie sie hier gefeiert wird, kennen zu lernen. Der Festgottesdienst bis zum Ausheben wird vom Vorbeter wie gewöhnlich gebetet. Dann verlassen die beiden Vorsteher das Haus und führen die Konfirmanden in den Tempel bis zur Kanzel, wo die Knaben auf der einen und die Mädchen auf der andern Seite einen Halbkreis mit dem Gesicht zur Kanzel bilden und in dieser Stellung verharren, bis der Chorgesang vollendet ist. Eine Abtheilung der Konfirmanden begiebt sich indessen auf die Kanzel und spricht das einleitende Gebet, das mit dem Schehechianu endet. Chor und Orgel tragen dann die Schabuothhymne vor, während dessen von entgegengesetzten Seiten die Konfirmanden die Kanzel besteigen, die heilige Lade, die Kanzel und den Betpult mit Blumen bekränzen und von entgegengesetzter Seite nach ihrer früheren Stellung zurückkehren. Eine zweite Abtheilung der Konfirmanden spricht mit Hinweisung auf das Bikkurimfest das Gebet der Blumenspende. Nach einigen einleitenden Worten des Geistlichen beginnt das Ausheben durch Chor und Orgel, die Konfirmanden aber müssen thun und sprechen, was gewöhnlich dem Vorbeter zukommt. Sie heben die Thorarollen aus, tragen dieselbe in Prozession herum, sprechen alle hierhergehörenden Gebete und Responsen, entrollen dieselben, lesen die festgesetzten Bibelstücke vor aus den beiden Gesetzesrollen, sprechen die beiden Benediktionen im Chorus, versehen überhaupt den ganzen Theil des Gottesdienstes ganz allein. Das ist an der Stelle des alten Bar-Mizwah, nur daß die Mädchen dasselbe wie die Knaben leisten. Jetzt folgt eine zweite Hymne und die Predigt, die nicht über zwanzig Minuten dauert. Zum Schluffe derselben ruft der Prediger die Konfirmanden zu sich auf die Plattform, wo sie sich in zwei Reihen aufstellen, er läßt dieselben die vorzüglichsten Glaubenslehren vortragen, eine dritte Abtheilung der Konfirmanden tritt vor und spricht das alhgemeine Glaubensbekentniß im Namen Aller. Das Gebet schließt trtii Jimloch Adonai Leolam. Jeder der Konfirmanden küßt die Thora und spricht sein biblisches Motto als Zeichen seiner Zustimmung zu dem eben gesprochenen Glaubensbekenntniß. Diese Mottos sind nur theilweise in Englisch. Die sieben ersten Konfirmanden schließen ihre Mottos mit einem Theile des 112. Psalms hebräisch, und die sieben letzten schließen ihre Mottos ebenso mit einem Theile des 103. Psalms, und jeder Theil wird von Chor und Orgel nach Sulzer gesungen. Dieser Theil der Feier ist einfach prachtvoll, besonders durch die genaue Anpassung det Sprüche an den betreffenden Psalmvers. Es sind dieses zwei Predigten mit musikalischer Begleitung. Jetzt treten die Konfirmanden von beides Seiten vor den Prediger, der sie segnet, während Chor und Orgel daß Jeworechecho in passender Musik, gewöhnlich mit Violinbegleitung, vorö tragen, und das bildet den Glanzpunkt der feierlichen Weihe. Die vierH Abtheilung der Konfirmanden spricht das Schlußgebet, das sich auf daß Naaseh Wenischmae bezieht. Der Geistliche schickt die Konfirmanden zh ihren Eltern ihren Segen zu erhalten, und schließt den Gottesdienst mH der vierfachen Jnvoeation und dem vierfachen Amen Halelujah. & Von Nah und Fern. ----- Gegen Herrn Ludwig August Friedrich Schweinhagen, genannt Schwennhagen, der noch eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe abzubüßen hat, erläßt die königliche Staatsanwaltschaft soeben einen Steckbrief. Schweinhagen ist bekanntlich der Antisemit, der seine Genossen durch frivole Erfindungen zu überbieten suchte. — Der Antisemit Börger, Expedient der antisemitischen „Reform" in Dortmund, wurde wegen Betruges und Urkundenfälschung zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Er beschwindelte viele Handwerker und Geschäftsleute um Kleidungsstücke, Möbel rc. und unterschrieb Scheine mit dem Namen seines Prinzipals, dem er auch 400 Mark unterschlug. — Zum ersten Kantor der Gemeinde Leipzig wurde der Kantor Finkelstein aus Beuthen O. S. gewählt. — Dr. S. Jadassohn, Lehrer des Leipziger Konservatoriums und bekannter Komponist, hat den Professortitel erhalten. — In Tesch en wurde Rabbiner Dr. A. Leimdörfer, bisher in Mähr.-Weißkirchen, zum Rabbiner und Prediger gewählt. — Wie aus Lodz gemeldet wird, wurde seitens der russischen Behörden die sonderbare Verfügung getroffen, daß von den dort aus choleraverseuchten Bezirken eintreffenden Passagieren nur die Juden allein einer ärztlichen Revision unterzogen werden sollen. Nur aus Rußland glaublich! — Zur Erinnerung an den glücklichen Vorgang zu Borki hat der Munizipalrath zu Kiew beschlossen, eine Handelsschule zu gründen; natürlich war das Berhältniß der aufzunehmenden jüdischen Zöglinge dasselbe wie bei den städtischen Anstalten und zwar 5 pCt. der Gesammtzahl der Zöglinge. Die jüdische Gemeinde hat lebhaft gegen diese Maßregel protestirt; es wurde eine Eingabe an den Finanzminister gerichtet, in welcher die Kläger anführen, daß die Ver waltungskosten der neuen Schule von den Kaufleuten erster und zweiter Gilde und regelmäßigen jährlichen Beiträgen aufgebracht werden sollten; daß die jüdischen Kaufleute in Kiew drei Viertel der Kaufmannschaft bilden, und daß also das Festsetzen der aufzunehmenden jüdischen Zöglinge auf 5 pCt. folglich eine Ungerechtigkeit fei. Der Finanzminister hat dem Stadtrath in Kiew angezeigt, daß in den Statuten der neuen Schule der Paragraph, welcher die Zahl der jüdischen Zöglinge auf 5 pCt. festsetzt, aufzuheben sei, vielmehr erklärt werden müsse, daß die Zöglinge ohne Religionsunterschied ausgenommen würden. — Durch den Tod von I. Goudsmit, Schatzmeisters des Lokalkomitees der Alliance zu Rotterdam, hat diese einen ihrer ältesten und besten Freunde verloren. Der Verstorbene gehörte zu jener Gruppe thätiger und hingebender Israeliten, welche das Werk der Alliance in Holland geschaffen haben. — Am 24. d. starb in Venedig der als Pädagog geschätzte Adolph Pick, ein gebürtiger Ungar, welcher im Aufträge der italienischen Regierung wiederholt Informationsreisen in Schulangelegenheiten unternommen hatte und der eifrigste Förderer des Fröbelffchen Kindergartensystems in Italien war. — Das furchtbare Erdbeben in Konstantinopel hat auch mehrere jüdische Opfer gefordert und auch einige Synagogen und Lehrhäuser hart mitgenommen. Am ärgsten hat es im Judenviertel Balata gehaust, wo drei Juden und ein jüdisches Mädchen, die sich nicht mehr rechtzeitig retten konnten, von den Trümmern der einstürzenden Häuser erschlagen wurden. Ein Glück ist es noch zu nennen, daß die ärmere jüdische Bevölkerung zumeist in hölzernen Häusern wohnt, die bei einer Erderschütterung doch nicht so leicht ins Schwanken gerathen, denn sonst wäre die Anzahl der Opfer noch größer gewesen. Auch in Bru s sa wurden einige Juden durch dieses Erdbeben hart mitgenommen. — In der „Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins" ist eine Zusammenstellung des „gegenwärtigen Vorstandes der jüdischen Kolonien in Palästina" erschienen, welche auf einer genauen und umfangreichen Benutzung aller zugänglichen Quellen beruht. Zum ersten Male gewinnt man einen wirklichen Ueberblick über den besonders seit Anfang der achtziger Jahre bedeutend gewachsenen Besitzstand der Juden im Lande ihrer Väter. Die gesammte jüdische Bevölkerung Palästinas belief sich nach der Zusammenstellung auf 64,945 Seelen, mit einem ihr gehörigen Grundflächenbesitz von 6^ Geviertmeilen, während Palästina auf 395 Geviertmeilen geschätzt wird. Einige der aufgeführten israelitischen Kolonien bestehen schon über 10 Jahre und weisen zum Theil recht bedeutende Pflanzungen auf. « Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.