Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-05-25 · Heft 21 (25.5.1894) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 21 (25.5.1894)
Date
1894-05-25
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228062--50848-3273678
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

4 und Judenherrschaft"), welche mehrere Tage hindurch über Anstiftung des Pfarrers Dr. Josef Deckert, während der famosen Predigten dieses Priesters, in der Weinhauser Kirche von unmündigen Schulkindern betrieben wurde, hatte gestern vor dem Bezirksals Preßgerichte Alsergrund ein Nachspiel, denn der genannte Pfarrer hatte sich daselbst vor dem Einzelrichter, Adjunkten Dr. Kurzweil, wegen Uebertretung des Preßgesetzes zu verantworten, begangen durch Verleitung zahlreicher Schulkinder zu unerlaubter Kolportage nach 8 5 St.-G. und 8 23 P -G. Bekanntlich steht jedem Angeklagten das Recht zu, von der Wahrheit abzuweichen; nicht jeder Angeklagte macht von dieser „Rechtswohlthat" Gebrauch — der Herr Pfarrer Dr. Deckert aber gab auf die Frage des Richters: „Sind sie noch unbeanstandet?" zur Antwort: „Jawohl!" Diese bekanntlich mit der Wahrheit nicht in Uebereinstimmung stehende Auskunft hatte zur Folge, daß der Richter bei der Strafbemessung ausdrücklich „die bisherige Unbescholtenheit" als Milderungsgrund annahm. Pfarrer Dr. Josef Deckert wurde aber am 15 September vorigen Jahres vom Landesgerichte Wien als Schwurgericht wegen Ehrenbeleidigung, begangen durch Beschuldigung des Mordes, schuldig befunden und zu vierhundert Gulden Geldstrafe eventuell zwei Monaten Arrestes verurtheilt. Unbeanstandet kann sich Dr. Deckert also nicht nennen. Der Richter fand den Angeklagten der Mitschuld an dev verbotenen Kolportage schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von zehn Gulden, eventuell 48 Stunden Arrests. Die Begründung besagt, daß die in Rede stehenden Druckschriften schon vermöge ihres Inhaltes, „der geeignet ist, gegen eine gesetzlich anerkannte Religionsgenossenschaft aufreizend zu wirken", den Rahmen der vom 8 23 des Preßgesetzes ausgenommenen Druckerzeugnisse zweifellos überschreiten, ihre Vertheilung daher an jedem Orte, unter allen Umständen strafbar erscheine. — Der Verein zur Unterstützung und Versorgung hilfsbedürftiger Waisen der israelitischen Kultusgemeinde hat den Rechenschaftsbericht über das Jahr 1893, das dreiunddreißigste seines Bestehens, erstattet, dem wir Folgendes entnehmen: Mit Ende des Jahres 1892 sind im Schutze dieses Vereines 291 Waisen, nämlich 158 Knaben, 133 Mädchen in externer Versorgung, ferner 50 Mädchen im Waisenhause verblieben: von diesen wurden zeitweilig zwei außer dem Hause verpflegt. Im Laufe des Jahres 1893 wurden 56 Knaben und 39 Mädchen in die externe Versorgung und 6 Mädchen in das Waisenhaus ausgenommen, dagegen 21 Knaben und 19 Mädchen aus der externen Versorgung, und 6 Mädchen aus dem Waisenhause entlassen. Am 31. Dezember 1893 befanden, sich somit 395 Waisen im Schutze des Vereines, und zwar 193 Knaben, 153 Mädchen in externer Versorgung und 49 Mädchen im Waisenhause. Die Versorgung der Vereins-Schützlinge beanspruchte im Jahre 1893 einen Aufwand von 37,025.02 fl, hiervon entfallen für die externe Versorgung 19,798.66 fl. gegen 18,755.57 fl. und 17,226.36 fl. gegen 16,162.77 im Jahre 1892 für das Mädchenhaus. An 23 arme verwaiste Familien wurden im abgelaufenen Jahre an Unterstützungen 310 fl. gegen 646 fl. im Jahre 1892 verabfolgt. Das lebhafte bedauern sieht sich der Vorstand bemüßigt darüber auszusprechen, daß gerade die Bemühungen zu Gunsten armer jüdischer Waisen bei unseren hiesigen Glaubensgenossen so wenig Entgegenkommen finden, während sie anderwärts, z. B. in Berlin, so großen Erfolg haben. — Freiherr Albert von Rothschild beabsichtigt, im Elisabeth-Spitale einen Pavillon für Krebskranke zu errichten, der zur Erinnerung an seine verstorbene Gemahlin: „Bettina-Pavillon" heißen wird. — In Königgrätz wurden die Mörder der Familie in Skalitz, die Brüder Franz und Josef Divecky, ersterer zum Tode durch den Strang, Josef Divecky zu 20 Jahren schweren Kerkers, verschärft durch Fasttage und hartes Lager, verurtheilt. Von Nnh und Fern. ---- Um den Xantener Knabenmord handelte es sich in einer Beleidigungsklage, die den Reichstagsabgeordneten Professor Dr. Paul Foerster vor die erste Strafkammer des Landgerichts I. führte. Der Angeklagte hatte in einer Versammlung des „Deutsch-sozialen Vereins Nordost" über den Lantener Knabenmord gesprochen und dabei die Maßnahmen der an dem Buschhoff-Prozesse betheiligten Behörden einer Kritik unterzogen. Der Angeklagte bestritt, daß der Bericht seine Worte und seinen Gedankengang präzise wiedergegeben habe, und da hierüber durch die Beweisaufnahme eine sichere Auskunft nicht ermöglicht wurde, so erfolgte auf den Antrag des Staatsanwalts selbst die Freisprechung. — In Charlottenburg wurde Rechtsanwalt Samter (Stolp) mit 21 Stimmen zum besoldeten Stadtrath gewählt — Die Mendelssohn-Loge in Magdeburg versendet einen Aufruf zur Begründung und Fortführung der Ferien-Kolmiien, in dem es heißt: Nach langem, vergeblichem Bemühen ist es uns in diesem Jahre gelungen, den Grund zu einer voraussichtlich für die Zukunft bleibenden Kinderheilstätte zu legen. Ein Haus, das die Mendelssohn-Loge vorläufig für Juni, Juli, August in Elmen gemiethet, gewährt monatlich für je 15 Kinder Aufenthalt, und ist die Beaufsichtigung, sowie rituelle Verpflegung derselben bewährten Händen anvertraut. Auch auswärtige Kinder werden gegen Erstattung der Selbstkosten ausgenommen. Nähere Angaben ertheilt Herr W. Jablonski, Magdeburg, Kutscherstraße 8. Der Aufruf verdient allseitige Theilnahme. — Ein jüdischer Kantor als Stadtverordneter! Der Kultusbeamte Translateur in Carlsruhe in Schl, ist zum Stadtverordneten gewählt. Dies durfte wohl der erste Fall sein. — Die antisemitische „D. Ostwacht" in Breslau beschwert sich darüber, daß der Schriftführer im landwirthschastlichen Verein zu Guhrau ein Jude sei und daß auch der landwirthschaftliche Verein zu Neumarkt in Schlesien einen Juden zum Vorstande habe. Sonst tadelt das Blatt die Juden, daß sie sich um die Landwirthschaft nicht kümmern. Was sollen die Juden nur thun? — In Kirch heimbolanden feierte am 6. d. M. das Goldrna*nns che Eheaar das Fest der goldenen Hochzeit. Zu diesem Zweck war der Bezirksrabbiner Dr. Landsberg aus Kaiserslautern in die Familie des Jubelpaares berufen worden, um dem seltenen Feste auch die religiöse Weihe zu geben. Umgeben von zahlreichen Kindern und Enkeln beging das Jubelpaar in seltener Frische des Körpers und des Geistes diesen Ehrentag. Möge es noch lange sich dieser Rüstigkeit erfreuen. — Die Wiener Behörde löste den österreichischen Bauernbund auf, den der Führer der deutschnationalen Antisemiten Ritter v. Schönerer gegründet hatte. — In Paris fand eine von Drumont, dem Deputaten Vicomte d'Hugues und dem ehemaligen boulangistischen Deputirten Turquet einberufene Versammlung statt, die unter der Studentenschaft Propaganda für den Antisemitismus machen sollte. Die aus etwa 1200 Personen bestehende Zuhörerschaft nahm leider die Ausführungen Drumont's mit Beifall auf. In der Nacht fanden sich mehre Hundert Studenten vor dem Redaktionslokal der „Libre Parole“ auf dem Boulevard Montmartre ein und riefen: Hoch Drumont und Nieder mit den Juden! Die Polizei schritt ein und verhaftete mehrere Ruhestörer, ließ sie jedoch bald wieder frei. — Am 2. Peßachfest hielt Herr Dr. Kalischer, zweiter Rabbiner in Kopenhagen, vor einem großem Publikum seine erste dänische Predigt, welche mit vielem Beifall ausgenommen wurde. Herr Dr. Kalifcher wurde vor einem Jahre als zweiter Rabbiner am Peßach ins Amt feierlich eingeführt. — Aus Stockholm wird berichtet: Der Petitionsausschuß der ersten Kammer hat eine Petition des hiesigen Thierschutzvereins auf obligatorische Einführung der Betäubung bei allen Schlachtungen, d. h. auf ein Verbot des Schächtens, mit allen gegen 2 Stimmen abgewiesen. — Wie ein Athener Telegramm der „Köln. Ztg." meldet, werden 18,000 russische Juden durch die Dampfschifffahrtsgesellschaft Florio u. Rubattino nach Argentinien befördert. Die ersten 735 trafen gestern iw Piräus in recht beklagenswerthem Zustände ein. — Dieser Tage wurde der Vorschlag des russischen Unterrichtsministeriums, betreffend die Errichtung einer „Alexander-Schule zur Heranbildung karaitischer Lehrer und Chachamim", genehmigt. Zum Andenken an die Rettung der kaiserlichen Familie bei dem Eisenbahnunglück im Jahre 1889 sammelten die Karäer einen Fonds für die Gründung eines Chachamim-Seminars, das den Namen des Zaren tragen sollte, und bemühten sich, die Bewilligung für diese Schule zu erhalten, was ihnen auch gelang. Die neue Schule wird sich in Eupatoria auf der Halbinsel Krim, auf welcher die russischen Karäer zu Hause sind, erheben. — In der Angelegenheit des Pflasterers und Antisemiten Mit a k o w wird aus Sofia berichtet: Dieser geht noch frei umher und hatte die Keckheit, wegen Ehrbeleidigung den Rabbiner Dr. Grünwald zu belangen. Vorgestern ließ er wieder eine Beilage zu jener famosen Schandschrift: „Polgaria bez Jewrei“ erscheinen, welche die frühere noch übertrumpft. Druck und Verlag von Rudolf Messe in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.