Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1894)
- Date
- 1894-04-06
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228040-3228055--50728-3273551- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
3 aus der Stiftung des sel. Freiherrn Amschel von Rothschild in Höhe von 1714 Mark befindet. Auch sonst besitzt der Verein zahlreiche Gönner und thatkräftige Förderer. Es wird hierdurch der Beweis geliefert, daß wir ehrlich bestrebt sind, an den sozialen Aufgaben der Zeit mitzuarbeiten. A Mannheim, 29. März. Namens der Gesammtheit der badischen Israeliten ist von einer aus Mitgliedern des Großh. ObNraths sowie der Synagogenräthe zu Mannheim und Karlsruhe bestehenden Abordnung Seiner Excellenz Herrn Geheimrath Dr. August Lamey in Mannheim eine Adresse überreicht worden anläßlich seines Rücktrittes aus dem politischen Leben. In dieser Adresse heißt es u. A.: „In der Reihe der Gesetze, welche von Eurer Excellenz unter den Augen und in dem hohen Sinne unseres erhabenen, vielgeliebten Landesherrn vorbereitet und durchgeführt wurden und welche sämmtlich von dem Geiste der Freiheit und Gerechtigkeit durchweht sind, nimmt das Gesetz vom 4. Oktober 1862, die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten betreffend, eine an sich hochwichtige und für die badischen Israeliten ganz besonders bedeutsame Stelle ein. Durch dieses Gesetz, welches neben der Zeichnung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Gegenzeichnung Eurer Excellenz trägt, ist es den badischen Israeliten möglich geworden, in den Jubel des Volkes über die großen Errungenschaften der 1860er Jahre mit ganzem Herzen einzustimmen und auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens nach bestem Wissen und Können mitzuarbeiten am Wohle und Gedeihen des Ganzen. Die Worte aber, mit welchen Eure Excellenz die Begründung jenes Gesetzes eingeleitet Haben: „Die Hinwegräumung der letzten Hindernisse, welche nach der bis jetzt bestehenden Gesetzgebung noch der völligen Gleichstellung der Israeliten mit der christlichen Bevölkerung des Landes entgegenstehen, ist nicht mir vom Standpunkte der Humanität und der Civilisation eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit; fle ergiebt sich auch in logischer Nothwendigkeit aus der folgerichtigen Entwickelung der Grundsätze unserer Verfassung", diese Worte Hallen heute noch in uns wider und bilden ein beredtes Zeugniß vonden edlen Motiven, welche das Wirken Eurer Excellenz geleitet haben. Wir empfinden es daher als ein Herzensbedürfniß und als eine heilige Pflicht, neben unserer innigen Theilnahme an allen Sie hochehrenden Kundgebungen Eurer Excellenz unseren besonderen tiefgefühlten Dank auszusprechen für Ihre'hochherzige und bahnbrechende Arbeit zur Durchführung des heiligen Rechtsgrundsatzes der Gleichheit Aller vor dem Gesetze." Geheimrath Dr. Lamey erwiederte auf die Adresse in längerer Rede, in welcher er feiner Freude über die ihm entgegengebrachten Gesinnungen Ausdruck gab und unter interessanter Darlegung der politischen Situation zur Zeit der Erlassung des Emanzipationsgesetzes seine Genugtuung darüber bekundete, daß das Gesetz die von ihm erwartete Annäherung zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung, so weil es in einem verhältnihmäßig doch sehr kurzen Zeitraum möglich war, zur Folge gehabt habe. Die neueste Zeit, welche sich in allerhand radikalen und extremen wirtschaftlichen und politischen Parteischöpsungen gefalle, habe allerdings auch den Antisemitismus gezeitigt. Er betrachte alle diese Strömungen als vorübergehende Erscheinungen des Volkslebens, und wenn die Israeliten auch weiterhin ruhig, besonnen und einsichtig vorgingen und namentlich der Verlockungen des politischen Radikalismus gegenüber sich ablehnend verhalten, so sei mit Sicherheit zu erwarten, daß die Ausgleichung der Gegensätze, trotz einer zwar lauten, aber doch nur von Wenigen ausgehenden Gegenagitation, im Stillen immer weitere Fortschritte machen werde. GD Fürth, 29. März. Im Jahre 1861 wurde hier ein Verein zur Unterstützung armer durchreisender Israeliten gegründet, der außer dem genannten Zwecke die Beseitigung des Hausbettels anstrebte. Der Verein entfaltet bei vorzüglicher Leitung eine ersprießliche Thätigkeit, welche in erhöhter Weise hervortrat, als der Vorsitzende des gleichen Vereins in Bamberg am 3. Februar 1874 mit dem zeit- und sachgemäßen Antrag kam, die Vorstände aller solcher Vereine, in Bayern diesseits des Rheins zu einer Besprechung behufs Centralisirung des jüdischen Armenwesens einzuladen. Die Versammlung fand am 10. Mai 1874 hier statt und war von 60 Delegirten besucht. Am 13. Dezember 1874 wurden in einer zweiten, von 70 Personen besuchten Versammlung die vorgelegten Statuten genehmigt und Fürth als Centralstelle gewählt. Als Vororte wurden bestimmt: Augsburg, Bamberg, Fürth und Würzburg. Auf ergangene Einladung schlossen sich von den etwa 250 diesseits des Rheins vorhandenen Gemeinden 164 dem Verbände an, worunter an Fürth allein 37. Durch die Herstellung von Centralkassen zur Unterstützung der Durchreisenden in bestimmten, central gelegenen Orten und durch die Verweigerung der Unterstützung in den anderen Gemeinden sollte das Betteln verhindert, die Ueberlast kleiner Gemeinden abgewendet und dem Chillul Haschem gesteuert werden. Dieser Gedanke ist ebenso löblich wie weitgehend, die praktische Verwirklichung stößt jedoch auf große Schwierigkeiten. Jahrhunderte lang haben die jüdischen Gemeinden selbstständig für ihr Weichbild bestanden, der Sinn für einen umfassenderen Verband will bei ihnen nicht recht aufkommen. Es hat sich dies auch auf anderen Gebieten wie auf dem des Bettelwesens erwiesen. So waren es nur wenige Punkte in Deutschland, in welchen eine solche Bereinigung zu Stande kam, und noch wenigere dieser Vereine blieben bestehen. Die meisten bestehenden Vereine bröckelten sich von dem Verbände ab. Der Einwand, daß die Bettler die dem Verbände angehörenden Orte dennoch besuchen, ist nicht stichhaltig. Der Bestand eines eentralisirten Armenswesens beruht auf der gleichen Einrichtung in der Mehrzahl der Gemeinden und auf dem strengen Einhalten von Seite der Privaten, die Bettler ab- und aus den Verein zu verweisen. Nur dann hört der Bettel auf, und wenn an manchen Orten diese Einrichtung bestand und mit der Zeit verfiel, so hat dies seinen Grund darin, daß von Seite der Privaten dennoch Gaben gereicht wurden. Die Sache liegt doch klar und einfach. Die Bettelei wie jedes Gewerbe blüht dann und da, wann und wo sie einträglich ist; hört sie auf, dies zu sein, so hört sie von selbst auf. Wer die Bettelei fördert, hat sich nicht über die Bettler, sondern über sich selbst zu beklagen, denn er ruft die Bettelei ins Leben. Die Abmeldung oer Vereine von dem Verbände gefährdet den Bestand des letzteren und inacht die Centralisirung des Armenwesens, dieser weitgreifenden Maßnahme, illusorisch. Der im§ vorliegende Jahresbericht für 1893 beweist und bestärkt diese Annahme; an Fürth sind nun noch neun, an Würzburg nur noch eine Gemeinde angeschlossen. Die Angaben von Augsburg und Bamberg fehlen. Die Centralstelle Fürth verausgabte 1893 an 2098 Durchreisende M. 19,424.94, der Vorort Würzburg an 1645 Personen M. 4352. Rechnet man zu diesem Betrage die Summen, welche die Vororte Augsburg und Bamberg, sowie die dem Verbände nicht angehörenden Gemeinden, worunter die größte Gemeinde in Bayern, München, und die ganze bayerische Rheinpfalz zählt, für den gedachten Zweck verwenden, so wird man erst der großen Summen inne, die jährlich durch den Krebsschaden der Wanderbettelei verausgabt werden. Man wird letztere besseren Zielen zuzuführen, aber auch eine Verstärkung des Verbandes anzubahnen haben. Es genügt nicht, daß die Gemeinden, die sich von dem wesentlichen Nutzen des Verbandes überzeugen, dem letzteren treu bleiben, sondern es müssen durch direkte Aufforderungen und unablässiges Wirken die rückständigen Gemeinden, die zum Theil sich die gebotene Wohlthat Wohlgefallen lassen, ohne etwas beizutragen, zum Beitritte veranlaßt werden. Oesterreich - Ungarn. lH Wien, 3. April. Leben wir wirklich im Mittelalter? Die mit jedem jungen Jahr vor dem Passahfest mit unfehlbarer Sicherheit stets neu auftauchenden Blutbeschuldigungen erwecken fast diesen Glauben. In Hon (Korn. Zemplin) fand man vor einiger Zeit die Leiche eines vierzehnjährigen Mädchens vor, Namens Susanne Zupan. Man beachte, wie die antisemitischen Zeitungen sich verhalten. Eine derselben schreibt in auffallendem Druck: „Der Hals der Leiche war mit einem sehr scharfen Messer bis an die Wirbelsäule durchschnitten, jedoch fanden sich weder auf den Kleidern, noch am Fundorte selbst die geringsten Blutspuren . . . Der Mord wurde nicht am Fundort der Leiche verübt . . . Aeußerst verdächtige Umstände, mysteriöser Vorfall . . . Der Oberstuhlrichter verreiste aus unbestimmte Zeit! Es ist also sehr wahrscheinlichdaß man die Sache vertuschen will, anstatt energisch zu rechevchiren." — Der Leser merkt den Parallelismus mit dem Xantener Fall, obschon das Wort „Ritualmord" nicht gefallen ist. Das „Antis. Volksblatt" des Abg. Werner (24 März) setzt schon zu diesem Bericht die Ueberschrift „Ritualmord?" Das „Deutsche Bolksblatt" in München (22. März) macht daraus aber schon „Einen jüdischen Ritualmord in Ungarn." . . . „Der scharfe Halsschnitt ohne Bkutspuren; die Oertlichkeit läßt unwillkürlich vermuthen, daß da wieder das Schächtmesser wandernder fana-