Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1894)
- Date
- 1894-02-16
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228040-3228048--50596-3273412- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
IW* 74 Berlin, 13. Februar. f er deutsch-russische Zollvertrag beherrscht in dieser Woche fast ausschließlich die öffentliche Diskussion. Leider haben auch wir dabei ein besonderes Interesse. Denn es stand nach dem allgemeinen Urtheil ziemlich fest, daß vor oder nach dem Zustandekommen des Traktats noch ein Punkt wird erörtert werden müssen, auf den die öffentliche Meinung bisher nicht eingegangen ist, um die schwebenden Verhandlungen nicht zu stören. Deutschland dürfte sicher verlangen, daß auch der freie Verkehr der Personen gewährleistet werde. In einer Nachtragskonvention sollte festgesetzt werden, daß Deutsche ohne Unterschied des Standes und des Bekenntnisses mit derselben Freiheit Rußland betreten dürfen, die die russischeil Unterthanen für den Eintritt nach Deutschland genießen. Wir brauchen nicht erst zu sagen, von welcher Bedeutung diese Klausel für viele unserer Glaubensgenossen wäre. Leider ist diese Hoffnung jedoch eine irrige. Das „Berliner Tageblatt" schreibt darüber: „Auf Grund des Wortlauts des Artikels I, und namentlich des Absatzes 2, worin es heißt, daß nur die besonderen Gesetze, Verordnungen und Erlasse abweichenden Inhalts aufrecht erhalten werden sollen, welche auf alle Ausländer Anwendung finden, wurde die Frage der Aufhebung der Judenbeschränkungen in der Presse, selbst in der antisemitischen, durchweg im bejahenden Sinne beantwortet. Wir sind nunmehr in der Lage, auf Grund einer Mittheilung von gut unterrichteter Seite versichern zu können, daß diese Auffassung eine irrige ist. In den Rechtsverhältuissen der Juden in Rußland, sowohl der russischen wie der deutschen, ist durch den deutsch-russischen Handelsvertrag nicht das Geringste geändert. Eine Aenderung dieses Zustandes, die der deutschen Reichsregierung ja an und für sich sehr erwünscht gewesen wäre, lag völlig außer dem Bereich des Möglichen und Erreichbaren. Es ist bekannt, daß die Maßnahmen gegen die Juden in Rußland auf die ureigenste Initiative des Zaren selbst zurückzuführen sind. Gegen diesen Willen, der nach wie vor unverändert derselbe geblieben ist, anzukämpfen, hat um so mehr außerhalb des Machtbereichs der deutschen Reichsregierung gelegen, als die Angelegenheit sich nach der politischen Auffassung als eine intern russische charakteristrt. Die russischen Unterhändler haben es daher mit formell durchaus triftigem Grunde abgelehnt, in den Handelsvertrag überhaupt irgend eine Bestimmung über die Judenfrage aufzunehmen. Es bleibt daher in dieser Beziehung Alles beim Alten. In gut unterrichteten Kreisen ist man indessen der Ueberzeugung, daß über kurz oder lang von selbst hier eine Aenderung eintreten werde, da durch die Maßnahmen gegen die Juden Rußland selbst, und namentlich seine Industrie, am meisten geschädigt wird." * Der Laienverstand soll sich zwar nicht an juristische Urtheile heranwagen, allein hier und da wird doch wohl wenigstens eine Frage oder der Ausdruck der Verwunderung gestattet sein, wenn „vom Rechte, das mit uns geboren", gar nicht mehr die Rede ist. So lesen wir u. A., daß jüngst wegen Vergehens gegen 8 166 des Reichsstrafgesetzbuches gegen den Maler Friedrich Trauner, einen Anarchistenführer, in Frankfurt a. M. verhandelt wurde, der in einer Wählerversammlung vom 7. Juni 1893 die christliche Kirche beschimpft haben soll durch die Behauptung: „Die Christen sind Dummköpfe und Heuchler." Er erhielt 2 Monate Gefängniß. Die Kammer erkannte, der Angeklagte habe erwiesenermaßen die inkriminirten Worte in einer öffentlichen Versammlung gesprochen und dadurch die Gesammtheit der Christen beschimpft. Wenn sich der Satz auch nur auf Personen beziehe, so gehe doch aus dem Zusammenhang hervor, daß er wie die ganze Debatte, auch das Unpersönliche der christlichen Kirche treffe und diese dadurch mittelbar beleidige. Die Ausdrücke „Dummköpfe" und „Heuchler" enthalten eine gröbliche Beschimpfung, deren Trauner sich bewußt sein mußte. Wenn wir den Raum von zehn Jahrgängen unseres Blattes zur Verfügung hätten, er würde nicht ausreichen, die zahllosen Beschimpfungen der Gesammtheit der Juden zu registriren, die in den letzten 15 Jahren gefallen sind. Die Folgerung ergiebt sich von selbst. Aber noch mehr: Vor einigen Tagen hat die Strafkammer des Landgerichts zu Posen den Redakteur der „Posener Zeitung" Richard Liebscher, wegen Vergehens wieder die Religion, begangen durch einen Artikel über den h e i lig e n R ock zu Argenteuil, zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Es steht uns selbstverständlich kein Urtheil über diese Dinge zu. Aber die Frage ist doch wohl berechtigt: Ist die Schmähung der Bibel, des jüdischen Gottesglaubens, des Versöhnungstages, der heiligsten Einrichtungen des Judenthums, des Talmud u. s. w. nicht so verdammenswerth wie die des heiligen Rocks von Argenteuil? Und doch könnten wir etwa hundert Fälle aufzählen, wo wegen all der obgenannten Schmähungen freisprechende Urtheile erfolgten! * Ein interessanter Prozeß kam jüngst in Dresden zur Verhandlung, der wieder einmal einen Einblick in das Treiben der Antisemiten hinter den Kulissen gestattete. Dr. Paul Li man und Dr. Max Loh an, vor nicht allzu langer Zeit noch intime Freunde, beide Redakteure der „Dresd. Nachr.", traten mit Klage und Widerklage gegen einander in die Schranken. Die Verhandlungen drehten sich in der Hauptsache darum, ob Dr. Liman, ein Vorkämpfer des Rafsenanttsemitismus, gewußt habe, daßerselbstvon Juden abstamme, oder nicht. Dresdener Blättern entnehmen wir darüber Folgendes: Dr. Lohan sagt aus, daß ihn bei seinem Vorgehen gegen den ehemaligen Freund namentlich die Absicht geleitet habe, die Reformpartei vor Dr. Liman zu warnen, der infolge seiner jüdischen Abstammung niemals überzeugter Rassenantisemit werden könne. Es werden drei Dokumente der Friedrich - Werderschen Gemeinde in Berlin verlesen, aus deren erstem erhellt, daß der Urgroßvater Dr. Liman's Isaak Rathaniel Christian Lipmann 1809 unter dem Namen „Christian Lieman" in der Friedrich - Werderschen Gemeinde zu Berlin vom Judenthum zum Christenthum übergetreten sei. Die beiden anderen Dokumente beziehen sich auf den Uebertritt der jüdischen Großeltern Dr. Liman's zum Christenthum. In den Augen der Rassenantisemiten ist also der Vater des letzteren Vollblutjude gewesen. Dr. Liman bestritt, daß er schon früher die jüdische Abstammung seiner Vorfahren gekannt habe, während Dr. Lohan die Ueberzeugung von dem Gegentheil ausspricht. Nachdem auf eine neuerliche Berichtigung Dr. Limans Bezug genommen war, worin Letzterer versichert, es sei nicht wahr, daß er väterlicher- oder mütterlicherseits von Juden abstamme, erklärt der früher mit Dr. Liman befreundete Zeuge Rohland, in Freundeskreisen sei man nie über die jüdische Abstammung Dr. Limans in Zweifel gewesen. Daraus habe ihm u. A. auch einer der beiden Brüder Dr. Limans durchaus kein Hehl gemacht. Andere Zeugen konstatiren im Anschluß hieran, daß Dr. Liman Vorhaltungen betreffs seiner jüdischen Abkunft niemals widersprochen habe. Ein Zeuge Herzfeld erzählt, daß dem Angeklagten gegenüber während dessen Studentenzeit die Bemerkung gefallen ist: „Da regt sich wieder das semitische Blut in Dir!" Rohland bekundet, daß ihm entweder Dr. Liman selbst oder dessen Zwillingsbruder erzählt habe, der Großvater sei getauft worden. Redakteur Starcke bekundet, daß er mit Dr. Liman über dessen semitische Abstammung gesprochen habe, ohne daß derselbe dagegen protestirt habe. Dr. Lohan erklärt noch, bevor er den „offenen Brief" mit den Vorwürfen gegen den ehemaligen Freund veröffentlicht, habe er versucht, von Dr. Liman persönliche Genugthuung zu erlangen. Er habe gehofft, daß etwas von dem Muthe der alten Makkabäer auf Dr. Liman übergegangen sei. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen bestritt Dr. Liman, daß er jemals Anhänger, Mitglied oder Führer der Reformpartei gewesen. Auch sei er nicht Redakteur der „Deutschen Wacht"