Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1894)
- Date
- 1894-01-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin, 26. Januar 1894. 58. Jahrgang. Ur. 4. eilung des Audenthums. Gin unparteiisches Organ siir alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postöder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3M. Nedacteur: Gustav K arpeles. Begründet von Naübiner Dr Ludwig Philippson-Sonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerufaiemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition und an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung deS Judeuthums". Berlin , Jerusalemer Straye 18/49 zu richten. Verlag von 'Rudolf Muffe, Berlin. Leitartikel r Der Deutsche jüdischen Glaubens. — Die Woche. — Unser Gottesdienst. Von Dr. B. Kuttner. — Ein christlicher Prediger als Märtyrer des Judenthnms. Von Dr. N. Samt er. — Feuilleton r Die Jüdin. Erzählung von John Pa ulsen. —'Raphael Goldschmidt. Eine Erzählung aus Oderhessen. Von Ferdinand Runkel. (Fortsetzung.) — Literarische Mittheilunge«. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin, Thorn. Hirschberg. Aus Schlesien. Landsberg a. W.. Hannover. Emden, Köln. Wien, Paris. — Bon Rah und Fern. — MiSeetten. Der Deutsche jüdischen Glaubens. Berlin, 24. Januar. Jahresfrist erschien hier eine Broschüre „Schutzjuden oder Staatsbürger?" als deren Verfasser sich nachträglich Dr. Raphael Löwenfeld erwies. Die Schrift erweckte durch die scharfe Sprache, die sie gegen die sogenannte orthodoxe Partei unter den deutschen Juden und gegen die Berliner Gemeindeverwaltung führte, großes Aufsehen, hatte aber zweifellos ein Verdienst durch den zumeist glücklichen Versuch, die Gedanken und Empfindungen der Majorität der deutschen Juden in prägnanten Sätzen zu formuliren. Die schweren Bedenken, die gegen einzelne Thesen in diesem Blatte (No. 2 des vorigen Jahrganges) erhoben wurden, hat der Verfasser theilweise in seiner Erwiederung und in den späteren Auflagen seiner Schrist zu beseitigen sich bemüht. Als eine Folge der Broschüre ist die Bildung des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" zu betrachten, der es sich vor Allem zur Aufgabe gestellt hat, nnseren andersgläubigen Mitbürgern die Juden in ihrer wahren Gestalt zu zeigen, erfüllt von denselben sittlichen Grundsätzen wie Jene, getrennt von den übrigen Deutschen lediglich durch den Glauben. Zur ausführlichen Erörterung des Vereinsprogramms lud der Vorstand Herrn Rechtsanwalt Emil Lehmann-Dresden ein, der seit Jahrzehnten als wackerer Kämpfer gegen alle Anfeindungen und Vorurtheile, denen die deutschen Juden ausgesetzt sind, bekannt ist. In seinem Vortrage, der soeben im Druck erschienen ist'), wendet sich Herr L. zunächst aus Gründen des staatsrechtliche!: Sprachgebrauchs gegen die Bezeichnung: „Deutscher Staatsbürger", weil es keinen deutschen Staat, sondern ein deutsches Reich, das aus mehreren Staaten zusammengesetzt ist. giebt; für jene Bezeichnung sagt er deshalb mit Recht kurz: „der Deutsche". Wenn er aber auch weiter die Bezeichnung „Bekenntniß" für das Wort „Glaube" angewendet wissen will, weil das Judenthum nicht auf Wunderglauben, sondern auf Sittenlehren beruhe, so ka»n dem Verfasser ent- ') Der Deutsche jüdischen Bekenntnisses. Von R. A. Emil Lehmann, Rechtsanwalt in Dresden. Berlin, 1894. Verlag von P. Mödebeck. 60 Pfg. gegengehalten werden, daß „Glaube" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht blos das dogmatische Fürwahrhalten der Ueberlieferung einer religiösen Gemeinschaft bedeutet (ein solches Fürwahrhalten kennt das Judenthum, wie später zu erörtern sein wird, nicht!), sondern in erster Reihe die innere Gewißheit bezeichnet, die sich auf das Verhältnis; des Menschen zu Gott bezieht. Aus diesem Verhältniß ist erst die Sittenlehre entsprungen, die unser Thun und Handeln regelt. Das Wort „Bekenntniß" wenden wir zudem in Deutschland dann an, wenn wir von einem der beiden Zweige der christlichen Lehre reden; das Verlangen, neben diese Zweige als weiterer zu treten, haben wir niemals gestellt, — Herr Friedrich Lange möge sich beruhigen')! Den meisten Ausführungen Lehmann's können wir unbedingt znstimmen Der Verfasser erwähnt zunächst in großen Zügen die gesetzgeberischen Maßregeln, die zur Emanzipation der Juden Deutschlands führen sollten und ihren Abschluß in dem Gesetz vom 3. Juli 1869 gefunden haben, weist aber daraufhin, daß thatsächlich die Emanzipation auch heut noch nicht dnrchgeführt ist,da im Verwaltungswege Deutsche jüdischen Glaubens vom höheren und niedere» Verwaltungsdienst, zumeist auch von richterlichen Stellungen, dem Lehramt, vom Offizierstand ausgeschlossen bleiben. Diese iin Gesetz nicht begründeten Ausschließungen haben ein Zuströmen der Znrückgewiesenen zur Anwaltschaft und zur Preffe (der Verfasser hätte noch „Heilkunde" hinzufügen können) zur Folge gehabt, „und nun klagen die Antisemiten wieder über die vielen Anwälte (und Aerzte) jüdischen Bekenntnisses; die Wirkungen der Judenhetze werden so wieder zur Ursache einerneuen gemacht!" Einen vom Verfaffernichtbeachteten Punkt möchten wir hier anschließen. Im Mittelalter äußerte sich die „liebevolle" Fürsorge der Fürsten für ihre Kammerknechte darin, daß sie ihren Unterthanen verboten, Wucherzinsen zu nehmen; die Juden dagegen blieben beim Zinsnehmen ohne Beschränkung und konnten sich unter den Auge» ihrer Beschützer bereichern, damit diese edlen Herren dann einen Borwand hatten, sie des erworbenen Besitzes wieder zu beraube». Heute gehen die Antisemiten nicht viel anders vor, wenn sie in hetzerischen Reden und Broschüren klagen, daß die Juden sich lediglich auf die Studienzweige werfen, in denen sie ihre „angeborene kaufmännische Betriebsamkeit" zeigen, in denen sie zur Wohlhabenheit, zu Reichthum gelangen können. Oeffnet doch den jungen Deutschen jüdischen Glaubens das Lehramt, den Verwaltungsdienst, die Offizierslaufbahn; ihr werdet bald sehen, wie mindestens die Hälfte in diese Bahnen lenken wird! — So lange aber eine engherzige, von Vorurtheilen erfüllte Politik uns aus die Anwaltschaft, Medizin und Journalistik beschränkt, mahnt der Verfasser unsere Glaubens- 'J Was ist Antisemitismus? Berlin o. I. Verl, von Lüstenöder. S. 11.