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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-11-15 · Heft 46 (15.11.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 46 (15.11.1895)
Date
1895-11-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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59. Jahrgang. Ar. 46. Allgemeine Berlin» 15. November 1895 eitung öes Audenlbums. Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Nedactenr: Gustav Karpeles. Begründet von Uabbiner Dr. Ludwig Philippson-Äonn. Verlags-Crpedition: Berlin, Jerulaiemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Inhalt. Leitartikel; Nochmals der obligatorische Religionsunterricht. — Die Woche. — Joel Müller. — Prediger und Predigten in England. Von Dr. Strauß. — Aus dem Leben König Karls I. von Rumänien. Von Theodor Braun. — Ein Freund Fritz Reuters. — Schiller und die Bibel. Von Dr. S. Feßler (Schluß). — Vom Wartesaal zur Synagoge. Von R. Heinrich. — Feuilleton; Leib Weihnachtskuchen und sein Kind. Novelle von Karl Emil Franzos. — Literarische Mittheilungen. Der Genreindedote. Korrespondenzen nnd Rachrichten: Berlin. Lissa. Wreschen. Sckwersenz, Köln a. Rh.. Kassel. München, Wien. Budapest. New-Aork, Philadelphia. — Bon Rah nnd Fern — Miseellen. Nochmals der obligatorische Religionsunterricht. t B e r l i » . 12. Nobember. eber die Frage des obligatorische» Unterrichts wird jetzt in jüdischen Kreise», namentlich in Berlin, eifrig diskntirt. Es ist dies ei» erfrenliches Zeichen religiösen Aufschwungs. Mau ist eben z» der Ueberzengung gelangt, das; es so nicht weiter gehe, daß unsere Kinder einen Religionsunterricht haben müssen, wenn sie widerstandsfähig bleiben sollen gegen die Versuchungen und Angriffe, die ihrer im Leben harren. Es kann auch gar keinem Zweifel unterliegen, daß diese Debatten zur Klärung der Frage beitrage». Man ist sich vor Allem darüber in asten Lagern einig, daß es als ein erfreulicher Fortschritt zu begrüßen sein würde, wenn der jüdische Religionsunterricht an asten öffentlichen Schulen genau so wie der nichtjndische Religionsunterricht zu einem bestimmten Lehrgegenstand erhoben werden würde, und daß unsererseits aste Anstrengungen gemacht werde» müssen, um dieses große Ziel zu erreichen. Darin sind, wie gesagt, aste Parteien einig. Eine Meinungsverschiedenheit herrscht nur »och über den Zwang zur Theilnahme an diesem Religionsunterricht. Sehr Viele, die ihr Judenthum nicht weniger lieben als die Anderen, wollen aste gewaltsamen Maßregeln hierbei ablehne», sie wollen, daß der Religionsunterricht an allen Schulen ertheilt werde, und daß hierbei jedem Kinde Gelegenheit geboten werde, an einem solchen theilzunehmen, sie wollen aber nicht, daß die Schüler mit Polizeigewalt hierzu angehalten werde» und daß die Eltern »öthigenfalls durch de» Gerichtsbostzieher gezwungen werden, ihre Kinder in diesen Religionsunterricht zu schicke». Aber auch hier gicbt es. einen Ausweg. Wir haben schon im Jahrgang 1894 unseres Blattes (Nr. 42) unsere Meinung darüber ausgesprochen, und es kann uns nur erfreulich sein, wenn diese unsere Ansicht heute in beiden Lagern, allerdings hier und da wie eine eigene neue Erfindung, getheilt wird. Wir sagten damals wörtlich: „Man petitionire bei der Regierung darum, daß a» allen öffentlichen Lehranstalten Religionsunterricht ertheilt werden müsse, nnd zwar womöglich in denselben Stunden, welche im Lehrplan für den christlichen Religionsunterricht angesetzt sind; an diesem Religionslmterricht theilzunehmen, soll aber kein Kind ausdrücklich gezwungen werden. Um jedoch lässige oder gar schlechte Eltern an ihre Pflicht zu mahnen und andererseits jeden Gewissenszwang z» vermeide», sollte seitens der Schule von jedem Kinde der Nachlveis über empfangene» Religionsunterricht verlangt werden." Auch die anderen Forderungen, die jetzt aufgestellt werden, einen einheitlichen Lehrplan, qnalifizirte Lehrer und Schnlinspektore» betreffend, haben wir bereits in jenem Artikel ausgesprochen. Hier liegt allerdings der Schwerpunkt der Frage, und ihre Entscheidung hängt, die prinzipielle Zustimmnng der Regierung vorausgesetzt, nur noch davon ab, ob es möglich ist, jetzt schon diese Forderungen zu erfüllen. Nun meinen wir allerdings, daß die Aufstellung eines einheitlichen Normallehrplanes, der beide Parteien befriedigen würde, keine allzu großen Schwierigkeiten bereiten würde. Ganz anders liegt jedoch die Frage hinsichtlich der qualifizirten Lehrer. Man weiß, wie ungenügend das vorhandene Material ist, und die Gefahr ist nicht ausgeschlossen, daß gerade an diesem Punkte die Bemühungen »m sofortige Einsührung des allgemeinen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen Preußens scheitern können. Man vergesse doch nicht, daß eine solche Maßregel nicht für Berlin und die paar Großgemeinden allein, sondern für das ganze Land getroffen werden würde, und erst, wenn man diesen Gesichtspunkt »ach seiner vollen Bedeutung würdigt, wird man die Kalamität erkennen, welche durch ein allzu rasches Vorgehen ans diesem Gebiete entstehen könnte. Und hier ist der Punkt, wo die Arbeit der Gemeinde» einsetzen muß. Es muß nun vor Allem unsere eifrigste Sorge sei», tüchtige nnd qnalifizirte Lehrkräfte heranzubilde», die befähigt und berufen sind, den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten in durchaus entsprechender und würdiger Weise zu ertheilen. Das Beispiel, welches uns Wien gegeben, kann in dieser Beziehung maßgebend für uns sein. In Wien besteht bereits seit einem Jahre au der israelitischtheologischen Lehranstalt ein Fortbildnngskursus für Religionslehrer. Den Unterricht in der Bibel, in hebräischer Sprache und Grammatik, sowie in der jüdischen Geschichte und Litteratur ertheilen die Professoren Müller, Schlvarz und Büchler. An diesem Fortbildungskursus haben im vorigen Jahre 10 Hörer theilgenomme». Die Resultate dieses Unterrichts dürfen nach authentischen Mittheilungen als durchaus erfreuliche bezeichnet werden. Eine ähnliche Einrichtung besteht auch an der Landesrabbiiierschnle in Budapest seit mehreren Jahren. Es wird zunächst unsere Aufgabe sei», solche Einrichtungen auch für Preuße» zu treffen. Vorerst würde es genügen, diese Fortbildungskurse in Berlin, BreSlau, Königsberg, Köln oder Frankfurt a. M. einzurichten, und zwar in den beiden erst-

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