Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1895)
- Date
- 1895-11-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228094-3228140--52305-3273093- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
59. Jahrgang. Kr. 45. Allgemeine Berlin, 8. November 1895. eitung öesAudmchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redacteur: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Plhilippson-Nonn Verlags-Grpedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums". Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mossc, Berlin. Leitartikelr Die Schiedsgerichte. — Die Woche. — Protokoll der am 7. Oktober stattgehabten Verhandlung der Lesebuch-Kommission der Konferenz jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover. — Fünfundzwanzig Semester. Von Dr. M. Löwenthal. — Kriegserinneruugen. — Drumontaden. Von O. Ne lisch otz de Jassy. — Schiller und die Bibel. Von Dr. S. Feßler. — Feuilleton r Leib Weibnachtskuchen und sein Kind. NovellevonKarlEmilFranzos. — Litterarifche Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindedote. Korrespondenten nnd Nachrichten r Berlin. Breslau. Neisse, Cöthen. Leipzig. Gießen. Wien. New-Aork. — Bon Rah und Fern. Me Schiedsgerichte. Berlin, 5. November. ie Anregung, welche wir jungst all dieser Stelle gegeben, bei Streitigkeiteli innerhalb der Gemeillde llicht sofort die Hilfe der Gerichte anzurufen, sondern vielmehr solche Streitfälle den ans der Mitte der Gemeinden zu wählenden Schiedsgerichten zn übergeben, scheint, wie wir uns vielen an uns gerichteten Zuschriften ersehen, auf fruchtbarell Bodell gefallen zll sein. Wir veröffentlichen heute nur zwei von diesen Zuschriften, die beide Bezllg nehmen auf die bereits in Ostpreußen bestehende Einrichtllng eines solchen Schiedsgerichts. Es wäre interessant, zn erfahren, wie viele Fälle seit seinen! Bestehen au dieses Schiedsgericht gelangt sind nnd wie viele durch dasselbe friedlich geschlichtet wurden. Wir zweifeln nicht daran, daß es dem guten Willen der betheiligten Faktoren leicht gelingen würde, diese Jnstitlltion ins Leben zn rufen nnd einzubürgern. Auch wir sind der Meimlng, das; hier eine dautenswerthe Aufgabe für den Deutsch-Israelitischen Gemeindebnnd vorliege. Die beiden oben erwähnten Zuschriften lauten: Königsberg i. Pr., im Oktober. In Nummer 43 Ihrer geschätzten Zeitung bringen Sie einen höchst beachtenswerthen Artikel über einzurichtende „Schiedsgerichte", von dem Gedanken ausgehend, daß der ordentliche Richter nur in seltenen Fällen die erforderliche Sachkenntniß besitze und daher meistens zur Zuziehung von Sachverständigen seine Zuflucht nehmen müsse, sodann aber, weil die meisten derartigen Streitfälle, öffentlich verhandelt, uns in den Augen unserer Mitbürger herabwürdigen und einen Chillul haschem verbreiten, während wir gerade in der Jetztzeit mehr als je einen solchen zu vermeiden bestrebt sein müssen. Der Gedanke, so schön er ist, darf jedoch nicht als neu gelten. — Der Verband der Synagogen - Gemeinden Ostpreußens stellte bereits bei seiner Gründung im Jahre 1880 als eineseiner vornehmlichsten Aufgaben hin: „Die Schlichtung innerer Streitigkeiten in den Gemeinden auf schiedsrichterlicher Basis." Diese Aufgabe ist jedoch nicht nur theoretisch formulirt, sondern auch praktisch gehandhabt worden, indem auf den alljährlichen General-Versammlungen ein aus drei Mitgliedern bestehendes Schiedsgericht gewählt wurde. Die Mitglieder desselben waren bisher stets der Verbands-Borsteher — früher Adolph Eloeffer, jetzt, nach seinem Verzüge aus der Provinz, Jsaac Eichelbaum-Jnsterburg —, der Rabbiner der größten Gemeinde der Provinz, Dr. Bamberger-Königsberg und ein rechtsverständiges Mitglied, früher Rechtsanwalt Gutfeld-Ortelesbera, jetzt, nach dessen Verzug aus der Provinz, Rechtsanwalt Schey- Allenstein. Es ist diesem so zusammengesetzten Schiedsgericht gelungen, die verschiedensten Streitigkeiten innerhalb der Verbandsgemeinden zu schlichten. Indem man mir allgemein beipflichten dürfte, daß ein solches Schiedsgericht immer nur im engeren Rahmen bei genauer Kenntniß der Verhältnisse in der Lage sein wird, wohlthätig zu wirken, komme ich auf meine alte Forderung zurück, die ich bereits vor der General - Versammlung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes im Jahre 1888 gestellt habe. -- Von einer einzigen Centralstelle aus können die vom D. I. G. B. ins Auge gefaßten Ziele auch nicht annähernd mit Erfolg verwirklicht werden. Nur durch Schaffung — nicht bloße Zulassung — von Provinzial- oder Landes-Verbänden im gesammten deutschen Reich kann der D. I. G. B. zu vollem Leben und zu ersprießlicher Thätigkeit gedeihen; bisher waren die General-Versammlungen des D. I. G. B. nur das Produkt einer mehr zufälligen Anwesenheit von Vertretern einer verhältnißmäßig kleinen Zahl von Gemeinden; nur wenn allerorten Provinzial- oder Landes-Verbände existiren und diese alsdann Delegirte zu den General-Versammlungen des Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes entsenden, wird eine solche Versammlung für eine wirkliche Vertretung der deutschen Judenheit gelten können und ihren Beschlüssen und Maßnahmen die nöthige Autorität beiwohnen. Auch die evangelische Landeskirche beruht auf dem Gemeinde-Prinzip; nichtsdestoweniger sehen wir dieselbe in Kreis- und Provinzial-Synoden gegliedert, aus denen dann die General-Synode des Landes hervorgeht. Man denke ferner an die Erwerbs- und Wirthschafts-Genoffenschaften, die Volksbildungs-Vereine u. A. m. — Ueberall haben sie, um größeres Interesse hervorzurufen und eine lebendigere Thätigkeit zu entwickeln, provinzielle Verbindungen geschaffen, aus denen dann wiederum erst die Vertreter zu den großen Reichs-Versammlungen hervorgingen. Die alte Liturgie bei der Einsegnung des Neumonds Ni scheosso nissim schließt mit den Worten: Wikabbez nidoehenu, er sammle die Zerstreuten, dann wird die Erlösung erfolgen. — Möge auch der deutschen Judenheit endlich eine Sammlung in diesem Sinne beschieden sein; das walte Gott. Klein, Sekretär der Synagogen-Gemeinde. v Bei dem Verbände der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens ist diese in dem Leitartikel in Nummer 43 vorgeschlagene Einrichtung, um Chillul haschem zu verhüten, Streitigkeiten, namentlich religiöser Natur, innerhalb der Gemeinde selbst zu schlichten, seit längerer Zeit in Wirksamkeit. Die Leitung des Verbandes befindet sich in einer Provinzialhauptstadt, in der es an rechtskundigen autoritativen Persönlichkeiten nicht fehlt, die zu den, bei der Nähe der Nachbargemeinden, mit zur Bildung des Schiedsgerichts geeigneten angesehenen und einflußreichen Männern derselben Fühlung unterhalten. Das richtige Verhältniß, daß der Rabbiner der nicht nur an Seelenzahl vorgeschrittenen Hauptgemeinde mit den Kultusbeamten der kleineren Gemeinden in regem Einvernehmen steht, kann auch da hergestellt werden, wo Titel und Organisation eines