Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1895)
- Date
- 1895-07-05
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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59. Jahrgang. Ar. 27. Allgemeine Berlin. 5. Inli 1895. eitung des Iudenthuins. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, P ost oder direkt v on der Erped i ti o u i n Berlin unter Streifband bezogen vierteljäbrl.9 M. Redakteur: Gu sta v K a rp e l es. Begründet von Rabbiner D* Ludwig Philippson-Lonn. Verlags-Trpedition: Gerlin, Jerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen fl'ir Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums*. Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mossc, Berlin. Leitartikel: Das Provinzialsckulkolleginm und die jüdischen Lehrerinnen. -- Die Woche. - Protokolle der Versammlung des Vereins jüd. Lehrer u Scblesienu.Posen in Breslau. — Bericht der 6. Jahresversammllmg des „Vereins :>er israel. Lehrer Nassaus". — Eine jüdische Hochzeitsieier in London. Von Bellas Pevv. - Amerikanische Brüse. Bon Prof. Dr. (8. Deutsch. — Vom Bänmlein. das andere Blätter hat gewollt. VvnDr.F. Cohn. — Heinrich Heine's Testament. Von Gustav Karpeles. — Zum weiteren Ausbau der Litteraturvereiue. Bon Prediger Max Ellguther. — ^eurlleton. Der starke Simson. Erzählung von Elise Orszeszko lFortfetz.). Literarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gerneinvevoie. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Zromberg. Ratibor. Hamburg. Köln, Beuel. Wiesbaden. Laupheim. Kirchen. Wien. Budapest. Petersburg. — Bon Nah und Fern. — Miscellen. Aas ProvinpalschulksUegium und die Indischen Lehrerinnen. Berlin, 3. Juli. eit Jahrzehnten warte» wir auf das in der Verfassung verheißene Unterrichtsgesetz. Artikel 24 der Verfassung ordnet an, daß bei Einrichtung öffentlicher Volksschulen die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen sind. Dieser Artikel der Verfassung gehört aber zu denjenigen, welche nach Artikel 112 erst in Kraft trete» nach Erlaß eines Schnl- und Unterrichtsgesetzes. Wenn das Provinzialschulkolleginin heute lediglich aus einseitig konfessionellen Gründen einen Lehrer nicht bestätigt, wenn es die jüdischen Lehrer und Lehrerinnen an den hiesigen Gemeindeschnlen fortan nicht endgiltig anstellen, sondern ans den jüdischen Religionsunterricht beschränken will, so ist das gegen den Artikel 12 der Verfassung, dessen Wirksamkeit in Beziehung auf die Anstellung von Lehrern und Lehrerinnen kein Gesetz eingeschränkt. Der Abgeordnete und Stadtverordnete Rudolph Virchow war daher im Recht, als er mit 51 Stadtverordneten an den Magistrat die Anfrage richtete, welche Maßnahmen der Magistrat getroffen hat, beziehungsweise ergreifen wird, „um den Verkümmerungen des kommunalen Vokationsrechts und Verletzilngen der verfassungsind gesetzmäßigen Gleichberechtigung der Konfessionen entgegen zu irrten." Die Vorgänge in der Stadtverordnetenversammlung sind besannt. Stadtschnlrath Bertram erklärt mit einer Verbeugung vor dem Freundschastsbunde zwischen Mendelssohn nnd Lessing namens des Magistrats, dieser „wolle gegen die Verfügung des Provinzialschulkollegiulms aus dem Grunde eine Remonstration an eine höhere Instanz nicht erlassen, weil er sich zur Zeit wenig Erfolg sdavon verspricht". Dieser Standpunkt ist unrichtig. Wenn irgend eine Instanz den Grundsatz ausspräche, daß ein Jude in öffentlichen Lehrstellen keine Anstellung finden kann (außer zum Zwecke der Ertheilnng jüdischen Religionsunterrichts), so würde ein solcher Grundsatz den Artikel 12 der Verfaffung verletzen, und gegen jede Versassmigsverletzung imijj sofort mit aller Entschiedenheit vorgegangen werden. Der Berliner Magistrat ist unter dem 18. Juni bei dem Kultusminister Bosse in einer andern Angelegenheit vorstellig geworden, nämlich betreffs des Religionsunterrichts der Dissidentenkinder. Da hat er. in Wahrung bürgerliche Freiheit nnd Selbstbestimmung eine anerkennenswerthe Energie selbst der höheren Instanz gegenüber gezeigt/ obwohl hier für die Berliner Dissidenten einstweilen in ihrem hartnäckigen Kampf gegen das Provinzialschulkollegium der Erfolg auch nur ein moralischer genannt werden kann und keinerlei Aussicht vorhanden scheint, die Schulverwaltung umzustimmen. Die Dissidenten kämpfen seit Jahrzehnten um ein Prinzip. Um das uns in der Verfassung gewährte Recht wollen auch wir kämpfen. Die Zahl der endgiltig bisher angestellten jüdischen Lehrerinnen ist klein, sehr groß ist die Zahl der Hospitnntinne», denen jetzt jede Aussicht genommen werden soll, gleich de» christlichen Hospitantinnen, ans endgiltige Anstellung und Zulassung zum Unterricht in allen Fächern, selbstverständlich mit Ausnahme des christlichen Religionsunterrichts, warten zu dürfen. Sie wallen warten, aber sie wollen nicht, nachdem sie ihr Examen bestanden haben, schon an der Thür zurückgewiesen werde», aus dem Grunde, weil sie den Unterricht im Lesen und Schreiben bei Kindern aus dem Volke verjuden könnten. Einen „kleinlichen und neidischen Koufessionalismus" nannte Virchow dieses System, gegen das Front gemacht werden müsse. Wenige Jahre vor seinem Tode hat Ludwig Windthorst bereits erklärt, daß nach dem siegreichen Kampfe um die Kirche der Kampf um die Schule beginnen werde. Wir wissen uns in diesem Kampfe eins mit den besten Männern des deutschen liberalen Bürgerthums. Der Kampf wird nicht leicht sein, denn schon schaaren sich die Rückschrittler zusammen, die Antisemiten allezeit voran. 34 Parochialvereine, 35 Bürgervereine, der „Deutsche Antisemiten-Bund" und der „Deutsch-soziale Reformverein" haben Herrn Pretzel für die Rede, welche er gegen den Antrag Virchow in der Stadtverordneten-Versammlung gehalten, eine Adreffe überreichen lassen mit der Anerkennung für sein „mannhaftes Auftreten" gegenüber der „jüdisch-liberalen Majorität" . . . Auf diese ist es bei dem ganzen Verfahren der Rückschrittler abgesehen. Einstweilen ist die Hoffnung auf eine antisemitische oder rückschrittliche Stadtverwaltung nach Wiener Muster wohl mindestens verfrüht, und nur dann bieten sich den Rückschrittlern einige Aussichten, wenn der Liberalismus auch in Berlin zerfahren ugd altersschwach sich geberden wollte. Man sagt zwar: der Starke weicht muthig einen Schritt zurück. I» der Politik ist gegenüber einem Hiebe solches Zurückweichen fast immer ein Fehler. Daß nur muthiges Vorgehen, mannhaftes Auftreten das Bürgerthum vor den nie fehlenden Vorstößen der Reakton schützt, dafür bieten alle Zeiten und auch die jüngste Gegenwart Beispiele genug. Den Leisetreter», die