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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-05-10 · Heft 19 (10.5.1895) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 19 (10.5.1895)
Date
1895-05-10
Page
Seite 218 (sequence 4)
Language
German
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218 schiedenartigkeit der Interessen sowohl, als auch wegen der Verschiedenheit der Gesetze in den einzelnen deutschen Ländern nicht von Vortheil sein dürfte. — Es hat nun der Borstand des D. I. G. B. in richtiger Würdigung der Sachlage iw Februar d. I. einen Ausruf erlassen, worin er einen anderen Weg vorschlägt, nämlich die Verbindung aller deutschisraelitischen Lehrer-Vereine. Er hat diesem Aufruf Leitsätze beigefügt, die darlegen, auf welche Weise dieser Verband sich gestalten solle. Kaum war dieser Aufruf der Oeffentlichkeit übergeben, so wurden von verschiedenen Seiten Stimmen laut, welche sich gegen dieses Projekt aussprachen; ja mit Entrüstung wurde aus manchen Lehrerkreisen der wohlmeinende Plan des Vorstandes des D. I. G. B. zurückgewiesen. Besonders wurde von dieser Seite geltend gemacht, die Lehrer Deutschlands sollten sich von dem D. I. G. B. nicht bevormunden, nicht ins Schlepptau nehmen lassen u. s. w. Betrachten wir nun die Angelegenheit mit Ruhe, Besonnenheit und Unparteilichkeit, so kann man doch wahrlich nicht anders, als zu der Ansicht gelangen, dem Vorstand des D. I. G. B. sei es um nichts weniger, als um eine Bevormundung der Lehrer, resp. der Lehrervereine zu thun, derselbe habe vielnrehr seinen Aufruf nur in der Absicht erlassen, einen Centralpunkt für die verschiedenen Vereine zu schaffen, der alles das in Berathung ziehen und ausführen helfen solle, was der Schule und den Lehrern in materieller wie in geistiger Hinsicht förderlich sein kann. Wie? Dem Vorstand soll es nur um eine Bevormundung zu thun sein? Wäre dann nicht der ganze D. I. G. B., dieses segenbringende Institut, eine Bevormundung der Gemeinden? Das wird wohl kein Vernünftiger behaupten wollen. Darum haben sich auch gar viele Gemeinden diesem Bunde angeschlossen, und wahrlich, sie haben es bis jetzt nicht zu bereuen gehabt. — Denken wir doch daran, wie viel Gutes er für diese erzielt, für ihre Schulen und ihre Lehrer. Wir Lehrer insbesondere möchten uns doch ins Gedächtniß rufen, wie der D. I. G. B. es ist, der durch Subventionen israelitische Seminaristen unterstützt, der in den Jahren 1890 bis 1893 allein über 4000 M. zu den Kosten der Lehrerversammlungen beigetragen, der vielen unserer Kollegen beim Eintritt in Unterstützungsvereine die Eintrittsgelder zahlt, der den für die Lehrer vortheilhaften Vertrag mit der „Victoria" geschlossen u. s. w. Und bei solcher Handlungsweise, bei so offenliegenden Thatsachen sollte man dem Vorstand dieses Bundes unlautere Motive unterschieben, wenn er aufs Neue uns zur Seite stehen will bei der Verbindung unserer Vereine? Was sollte er denn für Vortheile von uns verlangen? Ich halte solche Vorurtheile nicht für angezeigt. Und wo finden wir denn überhaupt Anhaltspunkte dafür? In den Leitsätzen, wie Manche glauben? Ich kann sie darin durchaus nicht finden, es ist von einem Aufgeben unserer Selbstständigkeit in ihnen nicht die Rede. Ist man mit manchen Sätzen nicht einverstanden, so läßt sich darüber diskutiren. So wäre auch ich z. B. nicht für Annahme des Leitsatzes 4, und würde, um der Furcht vor Majorisirung zu begegnen, vorschlagen: „Der Vorstand des Verbandes besteht aus so vielen Mitgliedern, als Vereine von mindestens 20 (oder 30) Mitgliedern dem Verband angehören." Allein, wie gesagt, die Leitsätze werden ja zur Diskussion gestellt; die Hauptsache ist, daß das Prinzip derselben als richtig erkannt wird. Kommen wir dem Vorstand des D. I. G. B. entgegen; seien wir ihm dankbar dafür, daß er die Initiative zur Vereinigung ergriffen, und stehen wir allesammt ihm zur Seite; er will ja nur uuser Bestes. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß wir durch seine Mithilfe nur gewinnen können, und erlaube mir daher, alle Kollegen zu ersuchen, in unserm eigenen Interesse, sowie im Jutereffe der Schule alle Vorurtheile und Nebenrücksichten zu verbannen, das wohlmeinende Anerbieten des Bundesvorstandes wohl zu würdigen und einmüthig seinem Rufe Folge zu leisten. Alsheim (Rheinhessen), April 1895. K. Marx, Lehrer. Nie Woche. Berlin, 7. Mai. (^vSjirnter der Spitzmarke: „Die zehn Gebote vor Gericht", bringen die Blätter das folgende gerichtliche Erkenntnis allerdings ohne Angabe des Ortes und der Namen: „Wegen schmähender Angriffe gegen den Kapitalismus, die in dir Form der zehn Gebote gekleidet waren und darin gipfelten, daß ben Kapitalismus u. A. Mord, Diebstahl, Ehebruch, Prostitution rc. vor geworfen wurden, war ein Angeklagter verurtheilt worden. Die Straf! kammer hatte angenommen, daß die zehn Gebote zu den Einrichtungen der christlichen Kirche sowie der jüdischen Neligionsgesellschast gehören, und daß eine Beschimpfung dieser Einrichtung vorlag. Das Reichs gericht hat die zehn Gebote nicht als Einrichtung der christlichen Kirchr und der jüdischen Religionsgesellschaft anerkannt und sagt in seinem bezüglichen Urtheil: Die zehn Gebote bilden nach ihrem innern und äußern Wesen nicht eine allgemeine Ordnung einer die Existenz, die Erhaltung und gedeihliche Entwickelung der christlichen Kirche oder der jüdischen Religionsgesellschaft betreffenden Angelegenheit dieser Kirche rc. als solcher, sie wollen nicht deren Aufgaben, Interessen, Rechte und Pflichten, sowie ihr Berhältniß zu ihren Mitgliedern und nach außen regeln und festsetzen, sondern sie sind nichts anderes als ein Inbegriff, eine Zusammenstellung wichtiger, rein sittlicher Grundsätze und Lehren der christlichen Kirche und der jüdischen Religionsgesellschaft. Der 8 166 St.-G.-B. will aber nach seiner Fassung und Entstehungs geschichte nicht die religiöse Lehre oder einzelne Sätze derselben als solche, als Dogmen gegen beschimpfende Angriffe schützen, sondern nur die christlichen Kirchen und die im Gesetze erwähnten Religionsgesellschaflen als solche und deren Einrichtungen und Gebräuche." * Das Urtheil des Reichsgerichts in dein hannoverschen Talmudprozeß ist nunmehr veröffentlicht worden, uub man kann wohl sagen, daß dasselbe keineswegs zu den pessimistischen Besürchtungen Anlaß giebt, die die ersten antiseinitischen Auszüge erregt haben. Bekanntlich war der Redakteur der „Hannoverschen Post" wegen Veröffentlichung eines Artikels, in welchen! behauptet wurde, daß die Juden sich durch das Kol Nidre für die Meineide Straffreiheit sichern, ans Grund des 8 166 St.-G.-B. zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, vorn Reichsgericht aber in der Revisionsinstanz freigesprochen worden. Mußte letztere Entscheidung an sich Staunen erregen, so thaten dies noch mehr die Motive, welche nach dem Referate der antisemitischen Blätter maßgebend gewesen sein sollten. Wie letztere übereinstimmend meldeten, habe das Reichsgericht deshalb auf Freisprechung erkannt, weil der Angeklagte nicht die Religion, sondern die Rasse treffen wollte. Die prinzipielle, geradezu verhängnißvolle Bedeutung dieser angeblichen Entscheidung, welche die jüdische Retigionsgesellschaft in Deutschland gerichtlich als vogelfrei proklamirt hatte, ist auch in unserem Blatte von berufener Seite dargethau worden. Die Ausfertigung der Entscheidung liegt nun im Wortlaute vor. In dein Urtheil des Reichsgerichts findet sich jene Begründung nicht, welche die antisemitische Presse ohne Weiteres herauslas. Der wichtigste Satz des Urtheils lautet folgendermaßen: „So ist denn aus den thatbestandlichen Feststellungen der Urtheilsgründe nur zu entnehmen, daß der inkriminirte Artikel der Nr. 221 der „Hannoverschen Post" einestheils objektiv unwahre Angaben über die Bedeutung des Eides nach jüdischer Religionsanschauung und dem Inhalt nach verletzende Angriffe insbesondere auf den Gebrauch des Kol-nidre-Gebets, sowie ferner Aeußerungen gegen die Juden enthält, welche das Urtheil für in der Form des Ausdrucks rohe ansieht, nicht aber, daß die letzteren sich gegen die Religionsgesellschaft selbst oder einen Gebrauch derselben richten — ein Berhältniß, welches auch durch die auf

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