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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-02-08 · Heft 6 (8.2.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 6 (8.2.1895)
Date
1895-02-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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59. Jahrgang. Nr. 6. Allgemeine Berlin, 8. Februar 1895. eitung des Zudenchums. Gm unparteiisches Organ für altes jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.Z M. Red acte nr: Gustav .Narpeleö. Begründet von Nabbincr Dr. Ludwig Philippson-Nonn. Verlags-Trpedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Zudenthums". Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Ein Judenschuß-Eesetz. — Die Wocbe. — Freie Vereinigung jüdisriier Lehrer Oberscklesiens. — Briese aus Paris. II. — Sollen und können d'e deutschen Juden vom Handel zum Handwerk und Ackerbau übergeben? — Ein Gaon unserer Zeit. Von Dr. D. Leimdörsfer. — Ueber A. Bernstein. II. (Schluß.) Von KarlEmilFranzos. — Feuilleton: Vorurtheile. Novelle von Hermann Menkes (Forts.). — Der Judenjunge. Eine Erzählung aus Ostgalizien von Wilhelm Feldmann (Forts.). — Literarische Mittheilungen. Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Breslau. Münster. Weilburg. Homburg v. d. H.. Eßlingen, Wien. Budapest. Czernowiß. Stuhlweißeuburg, ^tew-Bork, Washington. — Don Nah und Fern. — Miseellen. Gin „Iudrnschuh-Geseh". m Berlin, 5. Februar. den Reihen unserer verehrten Gegner herrscht seit einigen Tagen großes Mißvergnügen. Sie ahnen Schreckliches! Nichts geringeres als ein nenes „Judenschutz-Gesetz" soll in Sicht sein. Hören wir, nm was es sich handelt. In der Kommission für die Umsturz-Vorlage hat man sich in der Sitzung vom 30. v. M. auch mit dem 8 166 des Strafgesetzbuches beschäftigt, der von Religivnsvergehenhandelt. DieserParagraph lautet: Wer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfende» Aeußerungen Gott lästert, ein Aergerniß giebt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebiets bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft, wird mit Gefäugniß bis zu drei Jahren bestraft. Das Centrum hat nun den Antrag gestellt, diesem Paragraph, der bekanntlich richterlicherseits eine sehr verschiedenartige Auslegung erfahren hat, noch einen weiteren Nachdruck dadurch zu verschaffen, daß er in die Reihe derjenige» Paragraphen aufgenommen wird, die unter dem Schutz der Umsturz-Vorlage stehen. Der 8 166 des Strafgesetzbuches soll durch den 8 111a der Umsturz-Vorlage geschützt werden. Dieser 8 111» bedroht nicht nur alle diejenigen mit Gesängnißstrafe, die „öffentlich von einer Menschenmenge, oder durch Verbreitung, oder öffentlichen Anschlag, oder öffentliche Ausstellung von Schriften . . . gegen die vor der Obrigkeit getroffenen Anordnnnge» anffordern," sondern er dehnt diese Strafe auch auf diejenigen aus, die eines dieser Vergehen anpreisen oder als erlaubt darstellen. Es ist klar, daß mit diesem Paragraph die ganze antisemitische Hetze getroffen wird — und daher der Lärm! Schon in derselben Kommissionssitzung jammerte der Hauptvertreter der antisemitischen Partei im Reichstage darüber, was bei der Annahme dieses Paragraphen aus der „Talmud-Kritik" werden solle, und drohte damit, daß, wenn der 8 166 in den 8 111a ausgenommen werde, so würden sämmtliche antisemitische Stimmen im Plenum gegen die Vorlage überhaupt abgegeben werden. Die Kommission ließ sich aber von dieser Drohung nicht obschrecken, Ja, der Vertreter der konservativen Partei meinte, die Talmudkritik sei dadurch nicht beschränkt, die Antisemiten könnien sich vorsichtiger ansdrücken. Der Abgeordnete Bucht», der diese Meinung anssprach, scheint den „Talmud-Auszug" und die damit zusammenhängende Pamphlet-Litteratnr nicht zu kennen. Die Nationalliberalen und Freisinnigen sprachen sich gegen den Antrag ans, aber nicht etwa dem Antisemiten zu Liebe, der noch einmal in beweglichen Worien die „Gefahren" erläuterte, die durch die Annahme dieses Paragraphen entstehen könnten. Nichtsdestoweniger wurde der Antrag angenonnnen. Es ist interessant zu beobachten, wie sich die Verlreter der „Tal- »indkcitik", die, nebenbei gesagt, auch nicht eine Zeile oder nur ein einziges Wort im Talmud zu lesen im Stande sind, über die Annahme diesesAntrags ereifern. Sie ahnten schon nichts Gutes, als die Umsturz-Vorlage überhaupt eingebracht wurde, da in dein 8 130 nur von dem Schutz der Religion an sich die Rede ist. Sie verlangten schon damals eine Einschränkung auf die christliche Religion; nun aber lodert ihr Zorn in Hellen Flamine» auf, da die Umsturz- Vorlage die Kritik ans konfessionellem und religiösem Gebiete nicht etwa erdrücken, sondern nur auf ein bestinuntes Mas; znrückführen will. I» der Zustimmung der KonservaUven zu diesem Paragraphen erblicken sie einen „Umfall" derselben, und nienials sei, so behaupten sie, der Gegensatz zwischen KonservaUven und Antisemiten so deutlich hervorgetreten, wie in dieser Kommissionssttznng. Im Allgemeinen wird der Antrag, von dem hier die Rede ist, von allen Parteien gut geheißen werden müssen. Die wissenschaftliche Kritik wird dadurch nicht gehemmt, daß das Gesetz nicht nur die Beschimpfung jeder Religionsgesellschaft, ihrer Einrichtung und Gebräuche bestraft, sondern arich diejenigen trifft, die ein solches Vergehen anpreisen oder als erlaubt darstellen. Nichts kann die Autorität mehr untergraben als die Beschimpfung und Schmähung der religiösen Enipfindnngen und Anschauungen irgend einer Klaffe von gleichberechtigten Staatsbürgern. Was der Antisemitismus in den letzten zwanzig Jahren hierin geleistet hat, ist geradezir unerhört. Er hat sich durchaus nicht damit begnügt, die Inden als solche anzngreifen, den Talmud zu verlästern, er hat das Judenthnm selbst und seine heiligsten Glaubenssätze beschimpft und geschmäht, ja, er hat selbst die Kottesidee des Judenthums i» den Schmutz der Bierkneipeiikritik hineingezogen. Welche Gefahren aber in einer solchen „Kritik" für die Gesammtheit des Volkes liegen, braucht nicht erst des Näheren erörtert zu werden.

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