Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1893)
- Date
- 1893-12-29
- Page
- Seite 614 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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614 Begründung des böhmischen Rabbiner-Verbandes, der Beschluß über die badische Landessynode, die verschiedenen Lehrer-Konferenzen und eine Reihe ähnlicher Einrichtungen gehören ebenfalls zu den Errungenschaften dieses Jahres. Es ist selbstverständlich, daß man in der Scheidestunde des Jahres der Dahiiuzeschiedenen gedenkt. Auch aus unseren Reihen, hat der Tod in diesem Jahre werthvolle Opfer gefordert. Wir beklagen den Verlust von Männern, wie David Cassel, Adolf Franck, I. M. Rabinowitsch, A. Zederbaum, Adolf Fischhof und Anderen, die für die Rechte unserer Glaubensgenossen wacker ettu getreten sind. Das ist das Faeit des zu Eude gehenden bürgerlichen Jahres; möchte das turne uns geringere Enttäuschungen und größere Erfolge briugett. U Die Woche. Berlin, 27. Dezember. Das Thema: Attarchismus und Antisemitisnnts, welches man bisher nur akademisch zu behandeln geneigt war, fängt an, aktuell zu werden. Tie nachfolgende lehrreiche Zusammenstellung mag für sich selbst sprechen. Es sind einfach Nachrichten, die innerhalb vott fünf Tagen eingelaufen. Berlin, 13. Dezember. Ein durch eine Explosionsmaschine ausgesührles Attentat ist Montag Nachmittag gegen den Kaufmann Moritz Friedländer (Neue Wilhelmstraße 2) verübt worden Herr Friedländer erhielt durch die Post eine Papierrolle zugeschickt, die die Erzieherin seiner Kinder öffnete. Sofort erfolgte eine Explosion, durch welche die Erzieherin an den Augen, der 4jährige Sohn des Herrn F. am Kopfe verletzt wurde. Vor mehreren Tagen wurde in einem Schreiben ein weiteres Attentat in Aussicht gestellt mtb die christliche Erzieherin ersucht, erst das Haus zu verlassen. Uelzen, 15. Dezember. Ein Schurkenstreich ohne Gleichen ist hier gestern Abend verübt worden, indem Jemand eine Art Bombe auf die Fensterbank der Wwe. Salomo;; am Kirchhofe gelegt, dieselbe mit einer Lunte versehen unb angezündet hatte. Glücklicherweise hat die Zündschnur den jedenfalls beabsichtigten Zweck nicht erfüllt, da sie zur rechten Zeit versagte. Der sofort herbeigeeilte Polizei-Sergeant Hedermann ließ vermittelst eines langen Stockes den unheimlichen Fund von der Fensterbank entfernen. Mainz, 15. Dezember. Vor dem Hause eines hiesigen Möbelfabrikanten in der abgelegenen Präsenzgasse wurden vorgestern Nacht einige Zündschnüre gefunden. Der Besitzer ist, wie wir hören, Jude. Nakonitz, 20. Dezember. Gestern Abend wurde das Haus des Advokaten Wolf durch die Explosion einer Dpnamitpatrone fast vollständig zertrümmert. Die Patrone explodirte mit solcher Gewalt, daß auch mehrere Nachbarhäuser zerstört wurden. Die Ueberreste des Hauses des Advokaten bieten ein Bild schrecklicher Vernichtung. Der Advokat und seine Familie haben wunderbarer Weise nur leichtere Verletzungen erlitten, da sie sich im Augenblicke der Explosion in den hinteren Räumen des Hauses befanden. Prag, 21. Dezember. Nachdem der Dynamitanschlag gegen Dr. Wolf bekannt geworden, erfährt man noch, daß vor einigen Tagen auch der gleichfalls in Nakonitz wohnende Tr. Cohn einen Drohbrief erhalten hat, der die Aufforderung enthielt, unverzüglich 300 Gulden für den tschechischen Schulverein zu hinterlegen, widrigenfalls man einen Anschlag gegen ihn ausführen werde. Köln, 22. Dezember. Dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde ist Mitte voriger Woche ein anonymes Schreiben zugegangen, v in welchem gedroht wird, aut (nun verflossenen) Freitag Abend während w des Gottesdienstes tverde tnan die Synagoge nebst Betern in die Luft Vsprengen. Die Frage der „Eides»oth" stand in diesen! Jahre auf der Tagesordnung einer Anzahl von Synoden. Die schlesische Provinzialsynode hatte dazu gefordert, „daß ein Christ nur von einem christlichen Richter vereidigt werde". Diese engherzige Anschauung, als ob die Konfession des Richters geeignet sei, die Bedeutung des Eides zu erhöhen oder herabzuwürdigen, hat auch in kirchlichen Kreisen starkes Mißfallen erregt. So schreibt ein protestantischer Geistlicher in der „Köln. Ztg." zu dem Beschluß der schlesischen Provinzialsynode: „Diese Forderung ist in jeder Beziehung unberechtigt. Es liegt in ihr zunächst eine Herabwürdigung des israelitischen Richters. Die juristische Laufbahn ist rem Israeliten offen, er ist staatlich zur Bekleidung eines Richteramts für qualisizirt erachtet. Konfessionelle Rücksichten nimmt der Staat bei Besetzung von Richterstellen nicht. Er kann demnach auch einem Richter aus konfessionellen Gründen ein wesentliches Recht seines Amtes nicht nehtnen. Wollte ntan dent israelitischen Richter das Recht aberkennen, einen Christen zu vereidigen, so wurde man ihn in seiner amtlichen Stellung erniedrigen. Ist der israelitische Richter nicht qualifizirt zu allen richterlichen Funktionen, so ist er überhaupt nicht tauglich für ein Richteramt. Die Forderung der betreffenden Synode ist der erste Schritt zur Ablehnung des israelitischen Richters überhaupt. Sie betritt den für evangelische Christen doch recht wenig gangbaren Boden des Antisemitismus. Aus jener Forderung läßt sich eine Reihe von Konsequenzen ziehen. Der Israelit kann mit gleichem Recht von einem israelitischen, der Katholik von einem katholischen, der Evangelische von einem evangelischen Richter vereidigt zu werden verlangen. Der überzeugte Christ lehnt den atheistischen, der Atheist den christlichen Richter ab u. s. w. Dadurch werden Zustände herbeigeführt, die eine geordnete Rechtspflege ganz in Frage stellen. Nach der Auffassung der betreffenden Synode soll die Vereidigung eines Christen durch einen christlichen Richter ein Mittel zur Hebung der Eidesnoth sein. Denn der logische Zusammenhang ist doch der, das; bei Vereidigung durch einen israelirischen Richter die Fei rlichkeit der Eidesleistung beeinträchtigt, die Gefahr leichtsinnigen oder fälschet; Schwörens vergrößert werde. Diese Auffassung ist vom evangelischen Standpunkt prinzipiell abzuweisen. Es ist nicht der Richter, der den Eid fordert, sondern das Gesetz, die Obrigkeit. Der Richter, der den Eid abnimmt, handelt lediglich als Organ der Obrigkeit, lediglich in seiner amtlichen Stellung, seine Konfession kommt dabei nicht in Betracht. Der Richter ist eben nicht „der R.Präsentant des Glaubens an die Hilfe und Gnade Gottes in Christo". Soll er das sein, dann muß der evangelische Christ auch jeden atheistischen, ja auch jedett katholischen Richter ablehnen. Der evangelische Christ bedarf eines solchen Repräsentanten überhaupt nicht. Es kann ihm bei der Eidesleistung ganz gleichgiltig sein, wer die Person ist, die ihm den Eid abnimmt. Er wird ohne Rücksicht auf die Koufession des Richters von der heiliget; Handlung im tiefstet; Herzen ergriffen werden und sich seinem Gott gegenüber verpflichtet halten, die lautere Wahrheit zu sagen. Der bloße Namenschrist wird in der Eidesformel eben nur eine Formel sehen, die nachzusprechen ihn die Obrigkeit zwingt. Er wird schon deshalb nach der Konfession des Richters nicht fragen, sondern die Wahrheit sagen, weil er sich seinem Gewissen gegenüber dazu verpflichtet fühlt, oder weil er die Strafe des Gesetzes fürchtet, j Wenn wir von den Antisemiten absehen, die nicht aus religiösen Gründen, * sondern aus Rassenhaß den israelitischen Richter ablehnen, so kann doch! die vorliegende Frage nur für den überzeugten Christen gewisse Bedeututtg haben Hier liegt die Gefahr nahe, daß der Christ religiöses Gefühl und frömmelnde Prüderie verwechselt. Der Anstoß an einen; israelitischen Richter im Falle der Eidesleistung würde in das Gebiet jener Prüderie gehören und demnach der Berechtigung entbehren. Nicht die Konfession des Richters — wobei ja auch nicht einzusehen ist, : weshalb ein israelitischer Richter die Handlung nicht ebenso würdig und j feierlich vollziehen sollte wie ein anderer — wird die Eidesleistung - würdiger und wirksamer machen, sondern die Belebung und Stärkung : des Wahrheitssinnes in unserem Volke." Diesen beherzigenswerthen Ausführungen ließe sich noch Hinzufitgen,! daß der Eid um so feierlicher wirkt, je seltener er gefordert wird, und je! mehr man es vermeidet, ihn ans Bequemlichkeitsrücksichten eintreten zu I lassen.! $