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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-09-08 · Heft 36 (8.9.1893) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 36 (8.9.1893)
Date
1893-09-08
Page
Seite 424 (sequence 6)
Language
German
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424 Air Woche. Berlin, 6. September. Für unsere Antisemiten scheint jetzt erst die Zeit der sauren Gurte ftelonmien zu sein. Es regnet in ihren Blattern von Mittheilungen, die fast sämmtlich in das Gebiet der Ente gehören, und es ist fast unmöglich, jede einzelne zn widerlegen. Wir beschränken uns deshalb auf die wichtigsten. Dazu gehören die Nachrichten über den Mord in Xanten. Jüngst haben verschiedene Blätter erzählt, daß die Untersuchung wider Buschhoff wieder ausgenommen und ein Berliner Kriminalkommissar zu Ermittelungen nach dem Thatorte gesandt sei. Diese Nachricht ist erfunden. Die „Köln. Ztg." widerspricht auch der van uns vor Kurzem wiedergegebenen Nachricht rheinischer Blätter, wonach die Magd Tora Moll, welche die kleine Leiche zuerst gefunden hatte, von der Clever Staatsanwaltschaft von Neuem vernommen worden sein und die Untersuchung sich diesmal in einer ganz bestimmten Richtung bewegen sollte. Die Magd Dora Moll erklärt, das; sie in diesem Jahre in dem Mordprozesse nicht wieder vernonnnen worden sei. Wahr ist nur, das; allerdings zwei Berliner Kriminal-Kommissarien nach Xanten abgesaudt worden, die die Aufgabe haben, an der Hand neu hervorgetretener Momente Erhebungen anzustellen, um den Mörder zu entdecken. Mit Buschhoff hat die Sache nicht das Mindeste zu thun. Mau glaubt dort, nach dem jetzige!: Stande der Angelegenheit, den Mörder bald entdecken zu können. Eine andere Mittheilung ist selbst in liberale Blattern übergegangeu, und da sie auch von den Offiziösen nickt auuulirt wurde, soll sie hier registrirt werden, obgleich wir derselben wenig Glauben scheuten tonnen. Es soll nämlich in Folge mehrerer in antisemitischen Blättern veröffentlichter Artikel der preußische Justizminister vor einigen Wochen aus unmittelbare allerhöchste Anregung au den Oberstaatsanwalt des Berliner Kammergerichts das Ersuchen gerichtet haben, durch Umfrage bei sämmtlicheu Staatsanwaltschaften die Fälle aus letztem Jahre festzustellen, in welchen Geschäftsleute jüdischen Glaubens sich gegen Einkäufe besorgende Kundinnen in sittlicher Beziehung vergangen hatten, und die diesbezüglichen Akten ihm zur Persönlichen Einsichtnahme umgehend zu übersenden. Als Resultat konnte nur ein Fall namhaft gemacht werden, der genugsam erörterte Fall Joseph. Selbst der Fall Aberger, der den oben erwähnten antisemitischen Artikeln zu Grunde gelegen, muß ausscheiden, da der verurtheilte Albert Aberger evangelischer Religion ist. $ Tie Schachtsr ag e tritt auch bei uns immer mehr in den Vordergrund. Bekanntlich sind in einigen westpreußischen Regierungsbezirken Verfügungen ergangen, welche die rituelle Schlachtweise beschränken oder ganz verbieten. Wie wir hören, btsteht aus die dagegen eingelegte Beschwerde hin an maßgebender Stelle die Absicht, diese Verfügungen aufzuheben und ungehindert die bisherige Schlachtart zu gesta tten. Das Referendlun der freien Schweiz erführt übrigens die schroffsten Beurtheilungen. So meint die „Münchener Allg. Ztg.", daß „die schweizerische Bundesverfassung bald nicht inehr ein Sonntagskleid sein wird, auf das der Bürger stolz ist, sondern ein vielfach zusanunengeflickter Lappen, den man. verächtlich in den Winkel wirft". Und ein russisches Blatt erklärt, „daß es sich in der Schweiz um Fragen der Menschlichkeit und Sittlichkeit bei dieser Entscheidung durch das Volksreferendum nicht gehandelt haben kann". Dasselbe Blatt bringt noch die interessante Mittheilung, daß der St. Petersburger Thierschutzverein zur Lösung der Frage, wie man ain schnellsten und humansten das Vieh schlachten könne, eine besondere Kommission von gelehrten Herren eingesetzt hatte, die sich nach monatelangen Debatten und Experimenten schließlich so weit einigte, daß die jüdische Schlachtweise für die zweckmäßigste erkannt wurde, unter der Bedingung, daß eine weniger rohe und qualvolle Manier des Hin-! Werfens des Schlachtviehs vor dem Schnitt eingeführt werde. Darauf : schrieb der Thierschutzverein eine Preisbewerbung für die beste Vorj richtung zu letzterem Zweck aus und setzte eine Prämie aus. Nach! den „Nowosti" schoß damals die jüdische Gemeinde zu dieser Prämie noch 300 Rubel zu, die dem Verein von dem Präsidenten der jüdischen Gemeinde Baron G. E. Günzburg überreicht wurden. Die Verwaltung des Thierschutzvereins aber erwählte eine Jury für die Preisbewerbung. Sie besteht aus dem Professor N. I. Eckert, dem Magister der Veterinär-Wissenschaft M. A. Jgnatjew und dem Veterinärarzt Petersen. Uebrigens streitet man sich in der Schweiz selbst darüber, was jetzt geschehen solle, d. h. wie der neue Verfassungsartikel in Wirksamkeit treten soll. Die Einen meinen nämlich, der Volksbeschluß genüge und die Kantone hätten einfach der Vorschrift nachznleben und die nöthigen Verfügungen zu treffen; die Anderen aber sagen, es muffe doch gesetzlich bestimmt werden, auf welche Thiere das Verbot des Schlachtens ohne- Betäubung sich beziehen solle und wie die Betäubung vorznnehmen sei. Kein Zweifel kann darüber walten, daß die Kantone, welche bereits die Betäubung beim Schlachten der Thiere durch Gesetz oder Verordnung vorschreiben, in Zukunft diese Vorschriften auch für das Schächten werden zur Anwendung bringen können, ohne ein Bundesgesetz abwarten zu müssen; in denjenigen Kantonen aber, wo das nicht der Fall ist, wird von einer wirksamen Durchführung des Schächtverbots ohne Erlaß eines Bundesgesetzes kaum die Rede sein können. Und dieses Gesetz unterliegt dem Referendum, so daß thatsächlich das Volk sich noch einmal wird darüber aussprechen müssen, wie es eigentlich die Sache verstanden wissen wollte. Darüber kann noch viel Zeit verfließen und die eidgenössischen Betäubungs-Inspektoren können noch lauge auf ihre Anstellung warten. U Der Vorschlag in Zlr. 300 -er „Allgem. Zeitung -rs Indenthvms", lretr. Strafverfolgung des j antisemitischen „Tatmnd-Aus;ug",! ist in Blattern und privaten Erklürrutgen zustinunend ausgenommen! worden?) Die Kundgebung eines berühmten christlichen Rechtslehrers, j sei nur gestattet, ihres mahnenden Inhaltes wegen zu veröffentlichen; sie lautet: „ ... Schon lange durfte man sich wundern, daß die jüdischen Gemeinden, denen eine so große Zahl allsgezeichneter Rechtsanwälte zur Berfügullg steht, es einem christlichen Theologen j überlassen haben, wegen unerhörter Schmähungen mit) Auf-! reizungen die nötigen Strafanträge zu stellen und mit aller; Energie zu betreiben. Es ist gut, daß Sie hierzu eine Anregung gegeben haben. Verbindlichst danke ich Ihnen re." 0 Dort bitte ich zu berichtigen: S. 352, Sp. 1, Z. 22 v. o. Oberstaatsanwalt (statt oberste Staatsanwalt), Z. 4 v. u. Betreibung (statt Beurteilung). -) Antisemitische Erwiderungen sind mir bislang noch nicht zu Gesicht gekommen; ich habe erwartet, daß die Talmud-Auszug-Fabrikanten wenigstens „absichtslose Druckfehler" und Aehnliches vorschützen werden. Sollten den Lesern d. Bl. solche Gegenkundgebungen bekannt sein, so würden sie mich zu Dank verpflichten, wenn sie dieselben an mich (Kaiserstraße 41 i.) übermitteln wollten. Kr.

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