Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1893)
- Date
- 1893-08-25
- Page
- Seite 398 (sequence 2)
- Language
- German
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398 zahlenmäßig darlegen. Die Bevölkerung?- und Wohlstandsverhältnisse in der westlichen Hälfte jenes Kreises sind dadurch von Grund auf verändert worden. Das Gut Nessin wurde vor der Parzellirung mit 14 Arbeiterfamilien (8 Tagelöhner, 6 Deputantenfamilien), 5 Dienstboten und Beamte bewirthschaftet. Im Jahresdurchschnitt standen dort in täglicher Arbeit 40-45 Menschen. Im Gutsbezirk lebten 182 Seelen. Jetzt wohnen dort statt einer: 50 grundbesitzende Familien, und die letzte Volkszählung konstatirte 04 Haushaltungen mit 375 Köpfen, also mehr als doppelt so viel wie früher. Entsprechend ist das Wachsthum in allen anderen Kolonien gewesen. Jnsgesammt hatten daselbst am 1. Dezember 1890 rund 2200 Leute ihr Domizil, wobei zu berücksichtigen ist, das damals die Parzellirung auf zwei Gütern noch nicht zum 'Abschluß gekommen war. Kolberg-Körlin ist Dank der Kolonisation der einzige Kreis in Hinterpommern, dessen Landbevölkerung seit 1885 einen Zuwachs (von 084 Köpfen) aufweist. Man kann annehmen, daß auf den parzellirten Gütern heute wenigstens 1200 Menschen mehr leben als früher, und, da die ganze Nachbarschaft die Gelegenheit der Parzellirungen zur Ausdehnung des Besitzes benutzt hat, daß noch mehr Personen durch dieselben von der Ab- oder Auswanderung zurückgehalten worden sind. Während ferner vor der Austheilung einen: Dutzend Großgrundbesitzer etwa 1000 unmittelbar und mittelbar abhängige Personen gegenüberstanden, existiren heute auf den parzellirten Besitzungen nur noch vier Inhaber mit mehr als 1000 Morgen, während etwa 1500 Personen den grundbesitzenden Familien zuznrechuen sind. Es besteht jetzt ein ganz allmählicher sozialer Uebergang von: Nittergutsbesitzer zum grundbesitzenden Tagelöhner und Gesinde. Ter Wohlstand der ganzen Gegend hat sich durch die Kolonisation bedeutend gehoben; die Kolberger Krämer und Handwerker verspüren dies durch einen verstärkten Umsatz. Während vor 10 Jahren der dortige Wochenmarkt fast leer war, begegnet man heute an den Markttagen zahlreichen Bauernwagen, die durch ihr Schild verkünden, daß sie von den Kolonien kommen, und der ehrwürdige Marktplatz ist gedrängt! besetzt bis in die Nebenstraßen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der j Boden der Kolonien heute sehr viel höhere Werthe hervorbringt, als! früher, es ist sogar wahrscheinlich, daß er größere Werthe zum Verkauf! nach außen liefert, obwohl eine so viel größere Zahl von Menschen unmittelbar auf diesen Flächen ihre Nahrung gewinnt."! Angesichts dieser günstigen Ergebnisse, zu deren Verwirklichung > ein jüdischer Landwirth so wirksam beigetragen hat, kommt! Professor Serina zu dem Schlußresliltat:! „Denkt man sich die in Kolberg erfolgte Umwandlung mit den er- , forderlichen Verbesserungen auch nur auf ein Drittel oder die Hälfte der östlichen Provinzen übertragen, so eröffnet sich ein höchst erfreulicher! Ausblick auf deren zukünftige Entwickelung: 'Abnahme der Auswanderung : und starke Zunahme statt des Schwindens der ländlichen Bevölkerung, i Ausgleichung der sozialen Gegensätze, allgemeine Steigerung der Bodeni Produktion und des Wohlstandes, Aufblühen der Städte und ihrer Industrie — denn sie haben nunmehr das bisher fehlende konsumtions- ' fähige Hinterland gewonnen — und im Zusammenhang damit ein rasches Wachsen der militärischen und finanziellen Kraft des Landes." U Die Woche.! Das wichtigste Ereiguiß der Woche ist das schweizerische j Schächtoerbot. Am Sonntag fanb die Volksabstimmung statt. I Tie Aufnahme des Schächtverbots in die schweizerische Bulidesj Verfassung, d. h. das Verbot des Schlachtens ohne vorherige Be-! tüubung, wurde mit 188.668 gegen 116,952 Stimmen und mit! llVo gegen IG1/., Kantonstimmen angenommen. Das Begehren wegen des Schächtverbots wurde ini August 1892 von 83,159! Schweizer Bürgern gestellt. Ter Nationalrath wie der Ständerath : hatten sich einstimmig für Verwerfung des Ansuchens entschieden, i und die Bundesversammlltng lehnte es ab, dem Volke dieses Bej gehren zur Annahme zu empfehlen. Es hatte sich nun eine große! Agitation entwickelt, die, anfangs von den Thierschutzvereinen ausgehend, sehr bald von den Antisemiten in die Hand genommen wurde. Es folgten Kundgebungen und Gegenkundgebungen; in- und ausländische Fachleute und Gelehrte gaben ihre Meinung über das Schlachten ab, und die meisten äußerten sich dahili, daß eine Thierquälerei nicht vorliege. Hauptsächlich die katholischen und romanischen Kantone forderten die Verwerfung des Antrages bei der Volksabstimmung, da sie in demselben einen Eingriff in die religiösen Gepflogenheiten, in diesem Falle in diejenigen der Israeliten erblickten. Die Gegner des Schächtens haben leider mit bedeutender Mehrheit den Sieg davongetragen. Wir glauben aber trotzdem nicht, daß die Abstimmung die befürchteten Folgen haben wird. Freilich, die Hoffnungen, die man auf die Abstimmung der Stände (Kantone) gesetzt hatte, sind allerdings, wie immer, wenn über eine Verfassungsfrage abgestimmt wird, zu Wasser geworden. Die sieben katholischen Kantone und der katholische Halbkanton (Appenzell-Jnnerrhoden), von denen man annahm, daß sie die Anfrage verneinen würden, haben auch dagegen gestimmt, aber sie blieben in der Minorität. So geh! man in der freien Republik mit ber Gewissensfreiheit der Bürger um' d Es ist iiatürlich, daß auch die Gegiier des Schächtens in Deutsch land jetzt wieder Math für ihre Agitation gewinnen werden. Dem gegenüber wollen wir schon heute darauf Hinweisen, daß der Ministe; des Innern das Schüchtverbot in Harburg ohne Weiteres aufgehoben. hat und daß auch die Reichsregierung den Bestrebungen der Thier schutzvereine keinen Vorschub leisten dürfte, wie wir aus einem Leit artikel der „Norddeutschen Allgenieinen Zeitung" entnehmen. Tor' heisst es: „An die Spitze der „Bewegung" haben sich die Thierschutzverein > gestellt; die Begründungen des Antrages in der Presse, in Aufrnfei und Denkschriften erweisen aber hinlänglich, daß es antisemitische Instinkte sind, welche den eigentlichen Impuls gegeben haben. Ar der Hauptfrage, ob das Schächten wirklich eine mit den in unserer Kulturstaaken vorhandenen oder zu pflegenden Ansichten von Humanilä unvereinbare Art des Schlachtens darstellt oder nicht, wird leichter Schrittes vorübergegangen, um in die endlose Litanei der sattsau: bekannten Klagen und Vorwürfe gegen die Juden hinein zugerathen. Die Bejahung jener Frage wird einfach vorweggenomnm und dann eine verfassungsmäßige Remedur verlangt zur Beseitigung einer angeblichen Rechtsungleichheit, indem das Thierquälen, welches bev Christen verboten sei, nicht den Juden erlaubt sein dürfe. Der jetz einer allgemeinen Volksabstimmung zu unterbreitende Initiativantrag betreffend das Schächtverbot, hat eine längere Vorgeschichte, welche fü ferner Stehende wesentlich dadurch von Interesse ist, daß sie in augeu fälligster Weise illustrirt, wie ohnmächtig alle öffentlichen Erörterungen Parlamentsdebatten re. sich erweisen, um eine agitatorisch erregte Meng zur Einsicht zu bringen in die einem instinktmäßig erfaßten SBegefyKi etwa anhaftenden logischen Widersprüche und Begriffsvermengungeu Es liegt aber auf der Hand, daß, wo das Recht des Staates auf Loge; als Grundlage der Gesetzgebung verneint wird, der Begriff eine geordneten Gemeinwesens prinzipiell aufgehoben ist. Bekanntlich ist auch im deutschen Reichstag in Folge von ein gereichten Petitionen die Schächtfrage schon zur Sprache gekommen, un zwar in der Sitzung vom 18. Mai 1887 Die Versammlung ging übe. die Sache zur Tagesordnung über, nachdem der Abg. Windthorst in ruhi klaren Worten darauf hingewiesen hatte, daß in allen diesen Eingabe: kein Moment klargestellt sei, wodurch eine Einschränkung der alle: Staatsbürgern gewährleisteten Freiheit gottesdienstlicher Handlungen geboten oder gerechtfertigt wäre." Für alle Fälle dürfte es abet gut seilt, die Ansichten zweie: Männer, wie Karl Vogt und Rudolf Virchow, über das Schächten zu höreu. Vogt veröffentlichte kürzlich folgende Erklärung: „Ich erhalke heute mit der Anfrage, ob ich mit dem Inhalt de Schriftstückes einverstanden sei, ein Gutachten des Herrn Dr. Nehrdorl