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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-08-18 · Heft 33 (18.8.1893) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 33 (18.8.1893)
Date
1893-08-18
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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Zügen, mit dem vor Schmerz über die Abtrünnigkeit seines Volkes gach abgemagerten Körper, wie er wehklagend auf einem Felsen sitzt. Nicht minder ergreifend ist ein gleichfalls mit der mention honorable ausgezeichneter Jeremias, der mit halb gebeugtem Rücken und ausgebreiteten Händen über Jerusalem wehklagt. Auf dem Sockel befindet sich mit hebräische großen Lettern der die Szene erklärende 1. Vers der Klagelieder Jeremiä. Schweiz. * Bern, 13. August. Zur Volksabstimmung über das Schächten am 20. August d. I. erläßt der schweizerische Bundesrath an alle stimmberechtigten Eidgenossen folgende Mittheilung: Von 83,159 stimmberechtigten Schweizerbürgern ist folgendes Jnitiativbegehren eingereicht worden.: In die Bundesverfassung ist aufzunehmen als Art. 25bis: „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt." Nach Anleitung des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung sind die eidgenössischen gesetzgebenden Räthe in Berathung über dieses Begehren eingetreten und haben unterm 29. März. bezw. 20. Juni abhin nachfolgenden Beschluß gefaßt: Bundesbeschluß über das Jnitiativbegehren betr. das Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung. (Vom 20. Juni 1893.) Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des unterm 30. August 1892 beim Bundesrathe eingereichten und mit 83,159 Unterschriften versehenen Jnitiativbegehrens, worin die Aufnahme eines neuen Artikels 25Ws folgenden Inhalts in die Bundesverfassung verlangt wird: Art. 25^s. „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt" nach Einsicht des Berichtes des Bundesrathes vom 1. November 1892; in Anwendung der Artikel 8, 9 und 10 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betr. Revision der Bundesverfassung, beschließt: 1. Das obengenannte Jnitiativbegehren wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet; die Bundesversammlung beantragt Verwerfung desselben. 2. Der Bundesrath wird mit der Anordnung der Abstimmung beauftragt. Also beschlossen vom Nationalrathe, Bern, den 29. März 1893. Der Vizepräsident: L.Forrer. Der Protokollführer: Ringier. Also beschlossen vom Ständerathe, Bern, den 20. Juli 1893. Der Präsident: Eggli. Der Protokollführer: Schatzmann. Die eidgenössischen Räthe stellen also den Antrag, es sei das Jnitiativbegehren zu verwerfen. Demzufolge hat, wer im Sinne des Jnitiativbegehrens den neu vorgeschlagenen Art. 25Ws in die Bundesverfassung aufnehmen will, mit „Ja" zu stimmen, wer dagegen das Jnitiativbegehren, im Sinne desAntrages der Bmidesversammlung, verwerfen will, mit „Nein". Türkei. ri. Jerusalem, 25. Juli. In Jaffa herrschen verschiedene epidemische Krankheiten. Obwohl man sich gegen das Einschleppen der Epidemieen aus Mekka, wo zur Zeit außer den weiter folgenden Krankheiten auch die Cholera starke Verheerungen anrichtet, zu schützen suchte, grassiren dennoch in Jaffa Influenza, Typhus, Fieber und ägyptische Augenentzündung. Da auch aus dem Lande viele Kranke hinkommen, um die ihnen von Aerzten verordneten Seebäder zu nehmen, so gleicht die ganze Stadt einem Krankenhause. Doch ist bis jetzt Gott sei Dank ein Cholerafall noch nicht bekannt. Der Sultan verlieh unserem Glaubensgenossen Herrn Jsac Grünberg, dem Direktor der „Tabakverschleiß-Aktien-Gesellschaft in der Türkei" den Osmanie- Orden 3. Klaffe und unserem Glaubensgenossen Nissim France aus Canadien den Mogidai-Orden 4. Klasse. — In der Kolonie „Sichron Jakob" ward ein hebräischer Sprachverein gegründet, welcher mit einer hebräischen Bibliothek und Lesesaal verbunden ist. Von Nah und Fern. Das seltene Fest der diamantenen Hochzeit feierten hier am 12. d. M. der in jüdischen Kreisen rühmlichst bekannte Herr Jsaac Caro und dessen Gattin, eine Enkelin R. Akiba Egers, im vollsten Wohlsein und unter allgemeiner Theilnahme. — In Schwerin a. W. feierte jüngst Herr E. H. Cohn sein 25jähriges Jubiläum als Schiedsmann. Aus diesem Anlaß dankteeine Deputation des Stadverordneten- Kollegiums, an deren Spitze der Vorsteher Teschner, dem Jubilar in beredten Worten für seine bisherige Mühewaltung im Interesse des Gemeindewesens. — In Plauen i. V. hat dieser Tage eine antisemitische Versammlung stattgefunden, in welcher der Reichstagsabg. Dr. Förster als Redner austrat und der auch der konservative Reichstagsabgeordnete des Wahlkreises Plauen-Oelsnitz Herr Amtshauptmann von Polenz als Gast beiwohnte. In der Debatte ergriff auch dieser das Wort und erklärte, daß er für die Aufhebung der Gleichberechtigung der Juden nicht eintreten werde, da dies ve^assungswidrig sei. Er stehe auf dem Standpunkte, daß auf dem Verwaltungswege die Juden von allen öffentlichen Aemtern ausgeschlossen werden sollten. Der Abgeordnete von Polenz, ein königlich sächsischer Beamter, empfiehlt also eine Umgehung der Gesetze und der Verfassung. — Auf dem israelitischen Friedhofe zu Dieburg (Hessen) wurden von ruchloser Hand 28 Grabmäler umgestürzt und theilweise zertrümmert. Die Polizeiorgane entfalten eine lobenswerthe Thätigkeit zur Ermittelung der Urheber des infamen Schurkenstreichs. — In Wien soll ein „allgemeiner Kantorentag" im Herbst stattfinden. Nebst Besprechung der allgemeinen Standesfragen, die sämmtlichen Kantoren ohne Unterschied des Landes gemeinsam sind, werden die kantoralen Verhältnisse in Oesterreich-Ungarn Gegenstand eingehender Berathung bilden. Insbesondere soll es Aufgabe des Kantorentags sein, auch für die Berufsgenoffen in Ungarn jene staatliche Regelung in Anregung zu bringen, wie sie in Oesterreich durch das neue Kultusgesetz bereits angebahnt ist. Bei zahlreicher Betheiligung der Fachkreise ist ein durchschlagender Erfolg sicher. — Eine Abordnung des Vereins reisender Kaufleute überreichte dem österreichischen Handelsminister anläßlich der schwebenden Verhandlungen mit Rußland eine Denkschrift, daß den Kaufleuten und Geschäftsreisenden jüdischen Glaubens der Eintritt nach Rußland untersagt oder höchst erschwert werde und daher die auffälligen Vortheile des neuen Vertrages gegenstandslos seien, wenn einem großen Theile der Handelswelt die Möglichkeit benommen werde, Handelsbeziehungen anzuknüpfen. Der Minister sagte zu, die Frage im Auge zu behalten. — Am 15. d. M. verschied in Lemberg der pensionirte Schuldirektor und aktive Schulinspektor Dr. Bernhard Sternberg im 78. Lebensjahre. Der Verewigte, Nestor der jiidischen Schuldirektoren in Galizien, gehörte jenem Kreis von Erleuchteten an, welche für Licht und Aufklärung gekämpft und die Schule gründeten, die der Heimgegangene 45 Jahre mit Erfolg leitete. — In Kleinpest feierte am 7. d. M. der katholische Pfarrer Anton Ribenyi sein Jubiläum und eine Deputation der Kleinpester israelitischen Gemeinde erschien, den Jubilar als einen Vorkämpfer für die Ideen der Toleranz und Nächstenliebe zu feiern und ihm namens der jüdischen Gemeinde einen prächtigen silbernen Lorbeerkranz zu überreichen. Ribenyi dankte tief bewegt für diese Ovation der israelitischen Gemeinde. — Dagegen steht in Rußland wieder einmal großer Kehraus bevor: Nach einer der „Pol. Korr." aus Petersburg zugehenden Meldung wurde neulich durch kaiserlichen Ukas die Aufhebung der israelitischen Konsistorien in Riga und in den kurländischen Städten angeordnet. Was sind das, „israelitische Konsistorien?" Damit können nur die sogenannten Kahals gemeint sein, die aber nichts sind als organisirte Vertretungen der Gemeinden zur Erledigung ihrer inneren Angelegenheiten. — Der Ausbruch der Cholera im Gebiete des Don hatte Ansammlungen und Aufstände des Pöbels zur Folge. Die Kosaken, die dahin entsendet wurden, um die Ruhe wieder herzustellen, wurden mit Steinwürfen empfangen. Natürlich heißt es, die Juden hätten die Epidemie ins Land gebracht, und sehen sich dieselben den größten Grausamkeiten und Mißhandlungen ausgesetzt. Eine ganze jüdische Familie wurde zu Tode gepeitscht. — Der ehemalige Abgeordnete Camille Dreyfus soll zum Residenten in Kambodscha ausersehen sein. — Unter allen Kandidaten und Kandidatinnen war in London Frl. Florence Lee, eine Jüdin, die einzige, welche dieses Jahr an der Universität die Prüfungen aus Mathematik und Philosophie bestand. — Der Auswanderungs-Komissionär Dr. Walter Kempster ist aus London nach Newyork zurückgekehrt und berichtet, die Cholera werde von den Auswanderern nach Jerusalem übertragen. Sie kommen vom Südwesten Rußlands und aus Podolien, wo die Sterblichkeit infolge der Epidemie schrecklich ist und von wo die Juden durch neue grausame Edikte aus Petersburg ohne Rücksicht ausgewiesen werden. Auch nach Frankreich übertragen sie die Krankheit. Das englische Quarantaine-System ist weder gut, noch genügend. Würde man aber nach dem Beispiele Amerikas verfahren, so würde der Handel dort zu sehr leiden. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für dre Redaktion - Mar Bauchwitz in Berlin.

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