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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-07-14 · Heft 28 (14.7.1893) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 28 (14.7.1893)
Date
1893-07-14
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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--Tie im offiziellen „Praiv. Wjestnik" abgedruckte Erklärung der . Negierung über die der Sekte der Karaiten (Karaim) zugestandene bevorzugte rechtliche Stellung hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „Infolge der Anzeige des karaitischen Chacham vom Eupatoria, daß die administrativen Gouvernementsbehörden, indem sie die Karaiten mit den Juden verwechseln, auf dieselben die für die letzteren gesetzlich bestehenden Beschränkungen in Anwendung bringen, hat das Ministerium des Innern im Jahre 1881 durch Cirkular die örtlichen Autoritäten ersucht, die ihnen unterstehenden Behörden und Personen dahin zu instruiren, daz auf Grund des Gesetzes die Karaiten sämmtliche Rechte genießen, deren die ursprünglichen russische:! Unterthanen theilhaftig sind, und zu einer von der Negierung anerkannten Religion gehören, die sich von der Glaubenslehre der Juden unterscheidet." Da nun trotzdem neuerdings wiederum Fälle vorgekommeu seien, daß die gegen die Juden erlassenen einschränkenden Gesetze auf die Karaiten angewandt worden, hat der Minister des Innern sämmtliche Minister nochmals darauf aufmerksam gemacht: „daß nach den Bestimmungen des Reichsgesetzbuches die Karaiten, indem sie sich unter dem Schutze der allgemeinen Gesetze des Reiches befinden, sämmtliche Rechte genießen, deren die russischen Unterthanen je nach dem Stande, zu dem Jeder gehört, theilhaftig sind, und daß somit die im Reichsgesetzbuch registrirten, auf die Juden bezüglichen beschränkenden Bestimmungen auf die Karaiten keine 'Anwendung finden dürfen." In allen russisch-offiziellen Schriftstücken werden die Juden als „Hebräer" bezeichnet, und da ist denn in vorstehender Regierungsmittheilung die scharfe Unterscheidung zwischen den in Vollbesitz der Staatsbürgerrechte befindlichen altglaubig-saddueäischen Juden, den Karaiten, und den „Hebräern", d h. den pharisäischen Talmud-Juden der vormals polnischen westlichen Reichsgebiete, sehr bemerkenswerth. In dieser westlichen i Reichshälfte unlerliegeu im Uebrigen ja nicht nur die „Hebräer", sondern auch die Polen sehr empfindlichen gesetzlichen Beschränkungen, so namentlich des Grundbesitz-Rechtes. Die Karaim bilden einen interessanten Bestandtheil der Bevölkerung Rußlands. Daß die Reehtsbeschränkungen, denen die übrige jüdische Bevölkerung des Reiches unterliegt (also namentlich auch das Verbot, außerhalb der den Juden speziell zugewiesenen westlichen Gouvernements sich anzusiedeln >, nicht auch auf die Karaim Bezug haben konnten, ergiebt sich schon aus dem Umstande, daß dieselben niemals Bewohner der hier in Rede stehenden ehemals polnischen Gouvernements des sogenannten jüdischen 'Ansiedelungsrayons gewesen sind. lieber Psalm 120 äußerte sich einmal die Königin Luise gegen den evangelischen Bischof Borowski zu Königsberg folgendermaßen: „Je mehr ich nachdenke, desto mehr zieht er in seiner Einfachheit und Lieblichkeit midi an, und ich weiß nichts, was meiner Stimmung so ernst und milde erhebend und tröstend sich anschließt, als dies liebe, treue Wort. Der Seelenschmerz, der sich einfach darin ausspricht, ist tief und doch gelassen, ruhig und sanft. Was er wirken und welche Früchte er bringen soll, ist in dem lieblichen Bilde der Saat und Ernte treffend bezeichnet. Die alles Herzeleid tragende und überwiegende Hoffnung geht darin auf wie Morgenröthe, und von ferne hört man schon durch die Unglücksstürme die Psalmen der Ueberwinder. Es wehet ein Geist der Wehmuth und doch auch des Sieges, der Ergebung und der frohsten Zuversicht darin: eine Elegie und doch auch ein Hymnus; ein Hallelujah mit Thränen. Ich schaue diesen Psalm an, wie man eine schöne Blume anblickt, auf der ein klarer Thautropfen im Morgenlichte glänzt. Gelesen und wieder gelesen, hat er auch meinem Gedächtnis; sich eingeprägt." - Humor im Midrasch. Vor etlichen Jahren brachte die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" eine Serie von Artikeln: „Humoristisches aus dein Midrasch." Im Anschluß hieran gebe ich heute eine dort nicht angeführte humorvolle Erklärung von Vers 4 und 5 des 22. Kap. im 1. B. Mos. — Am 3. Tage erhob Abraham seine Augen; da sah er den Ort von ferne. Und Abraham sprach zu seinen Burschen: „Bleibet hier bei dem Esel!" ich aber und der Knabe wir wollen gehen re. rc. Weshalb, so bemerkt der Midrasch mit Recht, sagt Abraham zu den Burschen: „Bleibet hier bei dem Esel!" Es hätte doch genügt zu sagen: „Bleibet hier!" Lassen wir Erzvater Abraham seine Worte selbst kommentiren. Abraham (zu den Burschen): „Habt Ihr den Ort auch aus der Ferne schon ge- I sehen, nach dem unser Ziel uns führet?" Die Burschen: „Nein, o Herr! > Abraham: „Nun denn, so sehet! Da stehet noch Einer (auf den Esel zeigend), der ihn nicht gesehen. Leistet diesem Kollegen ein wenig Gesellschaft und bleibet allhier! Ich aber und der Knabe — wir wollen dorthin gehen, also a revoir!" Wir überlassen es dem Bibelforscher, Abraham diesen Humor zuzutrauen, doch der Midrasch plaudert schön — .sine via et Studio. S. Bachen heim er- Bornheim b. Bonn. T. F. Reklame ist ein häßliches Ding und sollte polizeilich gar! nicht geduldet werden — von Semiten. Dem antisemitischen Redakteur aber — dem ja bekanntlich der Zweck das Mittel heiligt — muß es j naturgemäß auch gestattet sein, im Briefkasten eine Reklamenotiz für | einen Parteigenossen zu veröffentlichen. So lesen wir kürzlich in der in Warschau erscheinenden antisemitischen Zeitung „Rola" folgende Briefkastennotiz: „Wir rathen Ihnen, sich an Herrn Rechtsanwalt Theodorowsky zu wenden, er ist ein hochgeschätzter und geachteter Mann und überzeugter! vollkommener Christ. Gegen mäßiges Honorar wird er Ihnen Liber Alles, was Sie wissen wollen, Auskunft ertheilen. Möge Gott Sie vor einem jüdischen Rechtsanwalt, der sie maßlos betrügen würde, behüten." — Nun, warum denn nicht? — Manns manum labat." — Aber alsdann darf die Hand nicht zu schmutzig sein, denn sonst wird sie auch die waschende Hand stark beschmutzen. Nach fünf Tagen konnte i man im Warschauer Polizei-Anzeiger lesen: „Auf Anordnung des Oberbürgermeisters wurde der Rechtsanwalt Theodorowsky wegen Betrugs und Unterschlagungen verhaftet und sein Bureau geschlossen." — Und was sagt das Sprichwort? — „Gleiche Brüder — gleiche Kappen.";? | — Die Nr. 29 der „Mittheilungen aus dem Verein zur j Abwehr des Antisemitismus" (Expedition Magdeburgerstraße 13,! Zeitungsliste 4173) hat folgenden Inhalt: Herr Oberwinder, der „Volks"- mann. — Zur Reichstagswahl im Wahlkreise Naumburg - Weißensels- Zeitz. — Aus dem Wahlkreise Homburg-Fritzlar-Ziegenhain. — Aus Sinsheim. — Zur Abwehr. — Aus dem antisemitischen Lager. — Aus Rußland. — Briefkasten.! Geschäftliche Notizen. * Die Geschäftsergebnisse der Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaften im Jahre 1892 sind nach dem vorläufigen Bericht der Berliner Börsen-Zeitung im allgemeinen günstig gewesen. Von den 39 Gesellschaften des Deutschen Reiches wurden im ganzen neu abgeschlossen 119,730 Policen über Mk. 452,507,025 Kapital, und zwar bei den 19 Actien-Gesellschaften 64,973 Policen über Mk. 246,990,978 Kapital und bei den 20 Gegenseitigkeits-Gesellschaften 54,757 Policen über Mk. 205,570,047 Kapital. An neuen Abschlüssen erzielten allein die beiden größten Actien-Gesellschaften Germania: Mk. 39,552,043, Viktoria: Mk. 46,966,363, d. i. zusammen Mk. 86,518,406, und die beiden größten Gegenseitigkeits-Gesellschaften Gotha: Mk. 42,342,500, Leipzig: Mk. 36,227,700, d. i. zusammen Mk 78,570,200. Nach Abzug der durch Tod und aus andern Ursachen erloschenen Versicherungen belief sich der Versicherungsbestand am Jahresschluß für alle Gesellschaften zusammen auf 1,270,349 Policen über Mk. 4,489,771,059 Kapital. Von diesem Versicherungskapital besitzen die 4 Gesellschaften, deren Versicherungssumme je 300 Millionen Mark übersteigt, zusammen 1842 Millionen Mark, und zwar Gotha rund 632 Millionen — Germania 460 Millionen — Leipzig 384 Millionen — Stuttgart 366 Millionen Mark. — Von der Gesammt- Einnahme an Prämien, Zinsen rc. mit Mk. 219,358,068 wurden 77,6 Millionen Mark zur Erhöhung der Reservefonds zurückgestellt, während 83,8 Millionen Mark für Sterbefälle, Aussteuern, Renten und Prämienrückgewähr, und ferner 29 Millionen Mark als Dividende an die Versicherten zurückflossen Das Gesammtvermögen der 39 Deutschen Gesellschaften betrug Ende 1892: 1426 Millionen Mark und war verzinslich angelegt in Hypotheken mit 1,038 Millionen Mark — in Grundbesitz mit 35,9 Millionen — in Policedarlehen mit 80 Millionen — in Staatspapieren 53,5 Millionen — in Kautions- und Lombarddarlehen mit 10,7 Millionen j Mark. Die bedeutenden Fortschritte, die unsere einheimischen Gesellschaften I auch für das verflossene Jahr zu verzeichnen hatten, zeugen von der regen! Theilnahme, die das deutsche Publikum diesen segensreich wirkenden In-! stituten in jährlich steigendem Maße entgegenbringt. |

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