Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 27 (7.7.1893)
- Date
- 1893-07-07
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227986-3228014--49944-3271534- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
57. Jahrgang. Nr. 27. Allgemeine Berlin. 7. Juli 1893. eitung öes Audenchmns. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse.! Diese Leitung erscheint wöchentlich, i Abonnements-Kreis.- Durch Buchhandel, kost oder direkt von der Expedition in Berlin > unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. I Red acteur: Gustav K aipeles. r Begründet von Nabliiner Dr- Ludwig Philippson-Sonn Verlags-Crpedition: töertin, Jerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse Verlag der „Allgem. Zeitung des Zudenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Judenthum uud Wirthschaftsordnung. — Zu den Wahlen. — Die iiibifdbeit Parlamentarier in Deutschland. Von Sigmund Reumann. — Der religiöse Jndifferentismus im Judenthum. Von Dr. I. Bachi d. — Was sollen und können wir für unsere Töchter thun. wenn sie uuver-!/?lrathet bleiben. Von Regina Reißer. — Juden und Salzburger. Von Dr. I. Aron ins. — Feuilleton: Der Stern von Zion. Von L. Tarnowski. — vagar. Eine schwäbische Dorfgeschichte von E. Vely. (Fortsetzung) —Littearische Mittheilung. — Sprechsaak. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Zuowraclaw. Schwerin. Hamburg, Wolsenbüttel. Köln, Eitorf. Vom Rhein. Lien. Budapest, Krakau. Rom, Libau. - Von Nah und Fern. — Miscetten. — Bei der Redaktion eingegangene Bücher. - Geschäftliche Notizen. Judenthum uud Wirthschaftsordnung. Berlin, 4. Juli. Der evangelisch-soziale Kongreß, der jüngst in Berlin tagte, hat als eines seiner wichtigsten Themata das Verhäliniß der Religion mr Wirthschaftsordnung erörtert. Es dürfte daher von Interesse iein, auch die Stellung des Judenthums zu diesen Fragen einer Betrachtung zu unterziehen. Auf wirthschaftlichcs Leben legt das Judenthum großes Gewicht. Es erzieht zu demselben auf eine vortreffliche Art, denn in dieser Erziehung liegt Plan und Ordnung. Die heilige Schrift leitet sie chon damit ein, daß sie Gott in schöpferischer Thätigteit begriffen ieigt, und so die Sechstage-Arbeit zu Muster und Nachahmung für den Menschen hinstellt. Damit ist die Weihe der wirthschaftlichen Thütigkeit ansgesprochen. Das wirthschaftliche Leben tritt daher mit diesem seinem geweihten Charakter sofort im innigen Verein mit der Religion auf. Religion und Wirthschaftsordnung berühren und dnrchdringen sich gegenseitig. Auf die Sechstagearbeit folgt die -abbathruhe „als ein ewiges Bündniß, als ein Zeichen für ewig, das; in sechs Tagen Gott geschaffen Himmel und Erde, und am nebenten Tage gefeiert." Göttliches Recht und menschliches Recht zehen Hand in Hand miteinander, und dieser Gesichtspunkt ist aus allen ‘Gebieten der Wirthschaftsordnung maßgebend. Das religiöse Dogma tritt sofort mit seiner praktischen Folge für das Leben und die gesellschaftliche Ordnung, und diese wiederum in ihrer Rückwirkung auf das Dogma auf. Darum kann es nicht fehlen, daß mitten in den Gesetzen der wirthschaftlichen Lebensordnung, da, wo sich Menschliches und Göttliches berühren, der Satz der allgemeinen Menschenliebe als eine Alles überragende Fahne aufgestellt wird: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. — Ich bin der Ewige." Damit erlangen Religion und menschliche Lebensordnung ihren stärksten, man kann sagen, ihren schönsten Allsdruck. Ihren schönsten deshalb, weil hiermit die ganze Lebensordnurlg unter den Gesichtspunkt der Allgemeinheit gestellt wird. Das ist eine der charakteristischsten Seiten am Judenthum. Der Einzelne wird als Glied der Gesammtheit im Verhältniß der Wechselwirkung zu derselben stehend aufgefaßt. Seine wahre Lebensaufgabe tarn der Einzelne nur im engen Anschluß an die Gesammtheit erfüllen, wie andererseits die Gesammtheit die Pflicht hat, den Einzelnen in seiner Existenzbestrebung 31t schützen und zu fördern. Darum ist es eines der Ideale des Judenihnms, die Vertheilling der Güter so zu regeln, daß die Gegensätze zwischen Arm und Reich auf die relativ beste Art ausgeglichen werden. Ein nicht zu unterschätzendes Verdienst desselben ist es zugleich, daß es bei der Lösung der sozialen Frage keinerlei unfruchtbaren Theorien und phantastischen Utopien von allgemeiner Glückseligkeit nachjagt, sondern in der Sorge für allgemeine Wohlfahrt sich bewußt bleibt, daß bei der Ungleichheit der menschlichen Anlagen und Kräfte ein völliger Ausgleich der Unterschiede ja doch unmöglich ist, und daß daher „der Dürftige nicht fehlen wird im Lande". Gerade diese Utopien neuerer Volkswirthschaftslehren haben zum Theil Schuld an der Begriffsverwirrung der Massen; sie entfachen die Unzufriedenheit der „Enterbten" künstlich bis zum revolutionären Umsturz der gesellschaftlichen Ordnung. Jüdische Religion und Wirthschaftsordnung stehen im Verhältniß von Zweck und Mittel zu einander, rmd in diesem Verhältniß gilt in gutem Sinne der Grundsatz „Der Zweck heiligt das Mittel". Denn die jüdische Religion stellt eine mustergültige Rechtsordnung auf, welche die feste, geheiligte Grundlage gesellschaftlichen Gedeihens und menschlich-sittlicher Fortentwickelnng ist: persönliche Freiheit, soziale Gleichberechtigung und Eigenthumsrecht. Ist für die persönliche Freiheit schon ein deutlicher Hinweis in der vorausgesetzten Gottesebenbildlichkeit des Menschen gegeben, so tritt im Strafgesetz die Unverletzlichkeit der Person im umfassendsten Sinne des Wortes hervor. Die soziale Gleichberechtigung findet theoretisch in der Schöpfung eines Menschenpaares, von dem alle Menschen abstammen, ihre Begründung und ihren vollsten gesetzlichen Ausdruck in der Bestimmung: „Einerlei Recht sei für euch Alle, für den Fremdling wie für den Einheimischen im Lande." Läßt die Schöpfungsgeschichte jedes Wesen „nach seiner Art" hervortreten und sich entfalten, so ist dem Menschen zur sittlichen Bethätigung seiner Art — der Gottesebenbildlichkeit — gesagt: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch, und füllet die Erde und unterwerfet sie euch, und herrschet über die Fische des Meeres und über das Geflügel des Himmels und über alle Thiere, die sich regen auf der Erde." Da zum Unterwerfen der Erde und zur Aneignung ihrer Güter nicht allen Menschen gleiche Fähigkeiten und Kräfte verliehen sind, außerdem Neigung und Wahl im Berufe die Erfolge bedingen, so ist hierdurch einerseits auf dem Grunde der persönlichen Eigenart das Privateigenthum und andererseits die Gemeinsamkeit in dem Erwerb und Genuß der Güter theoretisch begründet. Privateigenthum und