Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1893)
- Date
- 1893-06-02
- Page
- Seite 254 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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254 Aas Rabbiner-Seminar in Wien. Wien, 26. Mai. Bei den traurigen Verhältnissen in unserem Lande ist es leicht begreiflich, daß der Gründung der ersten jüdisch-theologischen Hochschule (oder wie der offizielle Titel lautet: der ersten israelitischtheologischen Lehranstalt) in Wien aus allen Kreisen der jüdischen Bevölkerung Oesterreichs das lebhafteste Interesse entgegengebracht lvird. Es war auch hohe Zeit, daß die Ausbildung der Träger eines so wichtigen Amtes im eigenen Lande ermöglicht werde. Die Ansichten, die sich über das Weseir und die nöthigen Eigenschaften eines Rabbiners in vielen, namentlich kleinen Gemeinden unserer Gegenden gebildet hatten, waren schon zu abenteuerlich, und dem kurzen Rausche in den Flitterwocheir nach der Rabbinerwahl hat nicht selten in den letzten Jahren ein erbärmlicher Katzenjammer folgen müssen, der nur die natürliche Folge der sonderbarsten Mittel war, mit welchen man sich berauschen ließ. Es sind ungefähr zwei Jahre, daß Ihr geschätztes Blatt einen geistvollen satirischen Brief eines Onkels an seinen Neffen, der Rabbiner werden wollte, brachte, der, wie in eingeweihten Kreisen nicht unbekannt war, durch den sonderbaren Wortlaut des Inserats einer jungen böhmischen Gemeinde zur Besetzung des dortigen Rabbinerpostens veranlaßt war. Diese wie mehrere andere Gemeinden haben nun Rabbiner gewählt, deren Photographien den gestellten Anforderungen entsprachen. Ob die Kandidaten selbst, bei aller Wacker-, Biedernnd Tüchtigkeit, jo frischbacken aus der Schule heraus mit nicht abgeschliffenen Lebens- und Glaubensansichten gerade in diese Gemeinden paßten, danach fragte der Vorstand wenig, und die jungen Leute, die von Idealismus und Menschenunkenntniß erfüllt schaffensfroh an die Arbeit gingen, ohne zu prüfen, ob sie gerade da am rechten Platz sind, mußten bald mit ihrein Seelenfrieden den Sieg bezahlen, den sie über ihre Konkurrenten davon getragen. Dabei darf nian aber den Muth nicht sinken lassen. Nur muß man sich vor Extremen hüten! Meiner Ansicht nach ist ein Rabbinerbildner, der seine Zöglinge beim Austritt aus seiner Schule darauf vereidigt, daß sie irgend einer dem Wesen des Judenthums ziemlich gleichgiltigen äußeren Form im Gottesdienste ihrer Gemeinden nie zustimmen, kein Wohlthäter derselben. Er wirft ihnen daniit ein Gängelband um den Hals, das sie von einer Verlegenheit in die andere zerrt, bis ihnen schließlich doch nichts übrig bleibt, als dasselbe zu zerreißen. Für die Orgel als Petitum der Neuzeit schwärmt, glaube ich, heutzutage kein vernünftiger Rabbiner mehr, und mancher, der dieselbe in seinem Gotteshause hat, möchte auf sie und ihre Begleitung herzlich gern Verzicht leisten, wenn dafür mehr Volksbetheiligung im Gottesdienste ersichtlich wäre. Die Orgel oder deren Abschaffung zum Drehpunkte des Judenthums zu machen, gehört nur in die religions-spekulativen Kreise, die ein unjüdisches Pfaffenthum nach der einen oder anderen Richtung schaffen, das mit dem Judenthum der Toleranz und innigen Herzlichkeit, der wahren Religiosität wenig gemein hat. Darum hat das Motto der neuen Wiener Anstalt: Nil nimis in verständigen Kreisen so herzlichen Beifall gefunden, und darum konnten in dem Kuratorium Männer bewährt-liberaler Richtung mit aufrichtig konservative» Größen unserer Konfession sich zu gemeinsamem Schaffen zusammenfinden; und das Statut sowie der Organisationsplan dieser Anstalt tragen das Gepräge hoffnungsvollen Schaffens, das dem Judenthum Segen und friedlich Heil bringen wird. Ich glaube, den Lesern der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" durch Mittheilung der wichtigsten Bestimmungen des „Statuts" und des „Organisationsplans" einen Dienst zu erweisen, nnd will nur einleitend bemerken, daß in mancher sich der Oeffentlichkeit noch .entziehenden Bestimmung der Lehrdetails für die absoluteste Unparteilichkeit nnd tendenzloseste Wissenschaftlichkeit sowie die Brauchbarkeit der zukünftigen „Eleven" der Anstalt in allen Theilen des Reichs Sorge getragen ist. Die israelitisch - theologische Anstalt steht unter der Verwaltung eines Kuratoriums, dem die administrative Leitung obliegt; die wissenschaftliche Leitung der Anstalt steht dem Lehrkörper unter Oberaufsicht des Kuratoriums zu. Die anzustellenden Dozenten (Professoren und Lektoren) müssen österreichische Staatsbürger sein und haben sich über absolvirte Universitätsstudien, in der Regel auch über die Erlangung des akademischen Grades auszuweisen. Sie mttsien auch jenes Maß theologischer Bildung besitzen, welches sie befähigt, ihrer Stellung an dieser Anstalt nach jeder Richtung zu entsprechen. An der Spitze des Lehrerkollegiums steht der Rektor, der vom Lehrerkollegium alljährlich ans dessen Mitte gewählt wird. Es bleibt jedoch dem Kuratorium das Recht gewahrt, den Rektor aus der Mitte des Lehrerkollegiums dauernd oder für einen bestimmten Zeitraum zu ernennen. (Ersteres soll in Betreff des Dr. Schwarz geschehen sein.) Dem Lehrerkollegium obliegt die detaillirte Feststellung der Studienordnung im Rahmen des in diesem Statut noruürten Studienplans. Dasselbe trifft von Semester zu Semester die Vereinbarung über die zu haltenden Vorlesungen, deren Verzeichniß vor Beginn des Semesters zu veröffentlichen ist. Es werden an der Anstalt Vorlesungen über folgende Disziplinen gehalten: a) Bibelexegese mit Berücksichtigung der Targumim und übrigen Versionen, sowie der älteren und neueren Kommentare, Jsagogik, biblische Geographie, Alterthumskunde, Apokryphen und Maffora. b) Wissenschaftliche Grammatik der hebräischen und aramäischen Sprache. c) Mischna und Talmud (statarisch und kursorisch), Einleitung in dieselben. ,1) Ritualcodices (Turim, Schulchan-Aruch). e) Midraschlitteratur (Lektüre, Erklärung, Anleitung zu deren homiletischer Benutzung). t') Geschichte der Juden und des Judenthums, der Litteratur, der Liturgie, Anleitung zum kritischen Gebrauche historischer Quellen. g) Religionsgeschichte, Religionsphilosophie und Ethik. h) Theorie der Homiletik, ältere und neuere Litteratur, Anleitung zur Ausarbeitung gegebener Themata, Unterweisung und Uebung ini freien Vortrage, Uebungen. i) Pädagogik. k) Mosaisches Eherecht mit Rücksicht auf die österreichische Gesetzgebung. (In Oesterreich ist bekanntlich der Rabbiner staatlicher Eivilstandesbeamter). l) Apologetik des Judenthums. m) Statistik der Juden. n) Kalenderwesen. Die Hörer der Anstalt sind ordentliche oder außerordentliche. Ordentliche sind die mit staatsgiltigen Maturitätszeugnissen versehenen Hörer, die an allen Vorlesungen über die obligaten Fächer theilnehmen. Verlangt wird beim Eintritt, daß der Aspirant die historischen Stücke der Bibel ack aperturam libri übersetzen, erklären und