Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1893)
- Date
- 1893-05-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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57. Jahrgang. Nr. 18. Allgemeine Berlin, 5. Mai 1893. eitung des Audentbums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redacteur: Gustav Karpeles. Begründet von Nabüiner Dr. Ludwig Philippson-Konn. Verlags-Grpedition: Gerlin, Jerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse Verlag der „Allgern. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel: Ungarn. — Die erste bayerische Rabbiner-Konferenz. - Die Gemeindesteuer. — Das Zählen der Zeit. Von Dr. Ludwig Pick. — Die drei Ringe. Von Karl Werder. (Schluß). — Ein hundertjähriger Prozeß ebne Ende. Von Dr. A. Eckstein. (Schluß.) — Ein interessanter Briefwechsel. — Feuilleton: Hagar. Eine schwäbische Dorfgeschichte von E. Vely. (Forts.) — 'itterarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindedote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Memel. Breslau, Landsberg a. W., Dessau. Vom Rhein. Mannheim. Stuttgart, Prag, 'lmsterdam. St. Petersburg, Sofia, Chicago. — Von Nah und Fern. — Miscellen. Ungarn. Berlin. 3. Mai. Ein wahrhaft nachahmenswerthes Beispiel von Humanität n»d liberaler Gesinnung giebt das ritterliche Volk der Magyaren in oiese» Tagen allen Kulturvölkern Europas, indem es die Rezeption oer Juden mit allem Eifer durchzuführen bemüht, ist. Wir fragen blicht und klagen nicht, obwohl wir alle Veranlassung hätten, sondern wir freuen uns aufrichtig über den Erfolg, den die ungarischen Israeliten durch ihren aufrichtigen Patriotismus, durch ihre warmherzige Loyalität, und vor Allem durch ihre rastlose Energie errungen haben. Man muß nur die Motive zu dem Gesetz über die Rezeption lesen, um den wahrhaft liberalen Geist zu erkennen, der heute Ungarn durchweht. Da heißt es: „Die israelitische Konfession besitzt thatsächlich eine behördlich lind auch a. h. Stelle genehmigte Organisation, auf Grund deren die Juden Gemeinden bilden, ihren Gottesdienst einrichten, Schulen erhalten, im Sinne des Gesetzartikels 29 vom Jahre 1840 durch ihre Seelsorger Matriken führen, denen der Staat den Charakter öffentlicher Urkunden beilegt. Ihr Eherecht steht in Folge des jetzt noch geltenden Hofkanzlei-Dekretes vom Jahre 1865 in Kraft, ihr Gottesdienst genießt den Schutz der Gesetze, and im Staatsbudget erhalten sie alljährlich eine Subvention. Mit inein Worte, die jüdische Religion befindet sich schon jetzt dem Staate gegenüber thatsächlich in einer Lage, als ob sie eine gesetzlich rezipirte wäre und als ob sie nicht außerhalb des Gesetzes stünde, während -ich kein einziges Gesetz findet, welches sich mit der jüdischen Religion als solcher und mit ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung beschäftigen würde. Es ist wahrhaftig an der Zeit, daß diese Anomalie anfhöre! Fünfundzwanzig Jahre sind verstrichen, seit die israelitischen Bürger mit den christlichen politisch gleichgestellt wurden. Seither haben die Juden ans allen Gebieten des öffentlichen Lebens mitgewirkt und zahlreiche Beweise geliefert, daß sie von starken nationalen Empfindungen durchdrnngeil sind und theilnehmen wollen au dem Ausbaue des ungarischen Nationalstaates. Es ist die höchste Feit, daß der Staat diese mehr als 700,000 israelitischen Bürger innerhalb der Schanzen des Gesetzes aufnimmt." Sehr begreiflich, daß dieser Gesetzentwurf mit seinen Motiven uns zu »mnnigfachen Gedanken Veranlassung giebt. Auch die deutschen Juden sind wahrhaftig nicht weniger patriotisch und nicht weniger loyal als die magyarischen. Was ihnen aber fehlt, das ist leider jener rastlose Eifer, jene Energie, die sich durch nichts beirren läßt in der Verfolgung ihrer eigenen Angelegenheiten. So wie es in den dreißiger Jahren einzelne Juden in Deutschland gab, welche die Behauptung aufstellten, es sei unpatriotisch, die Judenfrage zu stellen, bevor die allgemeinen tonstitutionellen Fragen gelöst seien, so giebt es auch jetzt noch Viele unter uns, die da behaupten, daß unsere Angelegenheiten nur im Zusammenhänge mit den allgemeinen politischen zu behandeln sein. Die ungarischen Inden waren nicht dieser Ansicht — und daher ihr Erfolg. Aber noch ein Anderes kam hinzu, um diesen Erfolg zu sichern: die seltene Einmüthigteit und Theilnahme Aller an der Bewegung. Leider fehlt es auch bei uns hieran gänzlich. Sämmtliche jüdische Abgeordneten, Schriftsteller und Männer des öffentlichen Lebens in Ungarn hatten sich zu dem Werke vereinigt, und nur so konnte es ihnen gelingen, dasselbe in Jahresfrist glücklich durchzuführen. Bei uns würden sich so und so Viele abjentiren, weil sie „für konfessionelle Fragen kein Interesse haben", Andere aus dem bereits oben angeführten Grunde, weil sie glauben, daß die Judenfrage von einem bestimmten politischen Standpunkte aus gelöst werden könne, und wieder Andere — o, es giebt auch solche Käuze! — weil „sie selbst sich nicht genirt fühlen" und unter den obwaltenden Berhültnisseii recht behaglich und zufrieden leben. Wir wissen nicht, ob nicht alle diese Kategorien auch im Magyaren-Lande vertreten sind; das aber wissen wir genau, daß keine derselben zu Worte kam, daß alle Bedenken unterdrückt wurden, und daß das gesammte ungarische Israel mit wahrhaft Heller Begeisterung und voller Einmüthigteit in die Bewegung eingetreten ist. Täuschen wir uns nicht: so lange es bei uns an dieser Begeisterung und Einmüthigteit fehlt, wird es nicht besser werden, weder in unfern religiösen, noch in unfern bürgerlichen Verhältnissen. Es ist eine Thatsache, daß man in wohlwollenden, nichtjüdischen Kreisen das Verhalten vieler unserer höher gestellten Glaubensgenossen einfach nicht versteht, und daß man aus eben diesen Kreisen uns immer und immer zürnst: „Wehrt euch, so wird euch geholfen werden!" Auch in Ungarn ist die Emanzipation der Juden bereits seit 25 Jahren zum Gesetz erhoben, aber es fehlte noch viel an der vollen Durchführung dieses Gesetzes. Nunmehr aber ist das Berhältniß der israelitischen Konfession zu dem Staate und den andern Konfessionen in liberalem Sinne geregelt. Die ungarischen Inden sind jetzt völlig gleichberechtigte Bürger des Staates, deni sie mit Gut und Blut angehören — und das haben sie vor Allem durch ihre eigene Thatkraft erreicht. Ein wahrhaft nachahmenswerthes Beispiel.